Darf ein Lehrer sich über bestimmte Parteien äußern?

6 Antworten

Eh einen auf den Kopf gekriegt, sehe ich als Beleidigung und als einen Verstoß gegen Paragraf 1 des Grundgesetzes. Wenn, dann sollte er mit Argumenten sich gegen die AfD äußern.


Hamburger02  30.01.2024, 12:40
Wenn, dann sollte er mit Argumenten sich gegen die AfD äußern.

Die werden bei 15 Minuten Vortrag sicherlich auch dabei gesesen sein.

0

Eigentlich darf er seine persönliche Meinungen nicht äußern. Wie Du die Sache schilderst, waren die Äußerungen polemisch und das wäre so auch nicht in Ordnung

Aber: in der Schule sollte das Demokratieverständnis gefördert werden. Und da wäre es absurd, wenn z.B. ein Geschichtslehrer den Nationalsozialismus behandelt ohne die auffälligen Parallelen in der Gegenwart zur späten Weimarer Republik anzusprechen

Das ist ein Zweischneidiges Schwert, les einfach mal hier: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/306955/wie-politisch-duerfen-lehrkraefte-sein/#footnote-target-11

In meinen Augen, sollte ein Guter Lehrer es Begründen müßen wie er zu seiner Meinung kommt und sich an das Mäßigungsgebot halten.


Hamburger02  30.01.2024, 09:56

Aus deinem Artikel:

"Es kann kein Zweifel bestehen, dass ein klares Bekenntnis gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in unserer Gesellschaft einer solchen Erziehung im Sinne der Werteordnung des Grundgesetzes sowie der Landesverfassungen und Schulgesetze entspricht. Würden sich die Lehrkräfte etwa gegenüber Hass, Ausgrenzung, Diskriminierung und Hetze indifferent verhalten, so gäbe dies mit Blick auf die genannten verfassungsmäßigen Werte Anlass zu erheblicher Sorge."

Insofern hat eine Lehrkraft, die eindeutig Stellung gegen antidemokratische und fremdenfeindliche Positionen bezieht und dabei - völlig zurecht - konkret die AfD anspricht, ihren Lehrauftrag erfüllt.

0
Hamburger02  30.01.2024, 12:39
@Christiangt

Ich denke mal, wenn der Lehrer 15 Minuten darüber gesprochen hat, wird er sicherlich auch eine Begründung geliefert haben und genau diese Begründung, vermute ich, dürfte dem Fragesteller nun mal gar nicht gefallen haben.

0

Nein, das darf sie mit Sicherheit nicht

Du könntest Dich an die örtliche AFD wenden damit diese mit ihrer Rechtsabteilung gerichtlich gegen diese "Lehrkraft" vorgehen und die "Dame" aus dem Schuldienst entfernt wird. Zeugen für ihr Verhalten gibt es ja reichlich.

Lasse das nicht auf sich beruhen.


Hamburger02  30.01.2024, 12:43

Laut Beamtengesetz und Schulrecht hat sie die Pflicht, sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen und das Grundgesetz gegen Verfassungsfeinde wie die AfD zu verteidigen. Wenn diese vorbildliche Pflichterfüllung durch eine Anzeige der Schulleitung und dem Kultusministerium bekannt wird, kann das für ihre Karriere nur förderlich sein.

1
Vanaheim  30.01.2024, 12:52
@Hamburger02

Das glaube ich kaum und würde es gerne darauf ankommen lassen.

Die "Dame" kann vielleicht gerade noch persönliche Meinung einfließen lassen - als solche deutlich kenntlich gemacht, nicht persönliche Meinung unterrichtet als Maß aller Dinge - sie hat sich allerdings parteipolitisch neutral zu verhalten.

Das können dann die Gerichte klären.

1
Karen84  30.01.2024, 14:41
@Hamburger02

Das kann ihr die "Karriere" eher schaden, denn solange die Partei nicht verboten ist, greift das Recht und somit dein Beamtengesetz in keinster Weise. Im Grunde gibt es auch Beamte aus der AfD Reihe im öffentlichen Dienst. Daher würde ich sagen, das kann man schön in eine Rechtsabteilung gehen und die Lehrerin wird "versetzt" wie man schön sagt.

1
Hamburger02  30.01.2024, 19:11
@Karen84
denn solange die Partei nicht verboten ist, greift das Recht und somit dein Beamtengesetz in keinster Weise.

Das ist völlig falsch:

"Der auf Beamtenrecht spezialisierte Anwalt Michael Else nennt dem ARD-faktenfinder drei praktische Beispiele: Wenn der Dienstherr eines Lehrers von dessen Mitgliedschaft in einer als Verdachtsfall eingestuften Partei (Ergänzung: z.B. AfD) Kenntnis bekäme, könne das erst einmal nur als "Alarmzeichen" gewertet werden. Vertrete der Lehrer aber im Unterricht verfassungsfeindliche Ansichten, könne er disziplinarisch belangt werden. Ähnlich sei es bei Polizeibeamtinnen und -beamten: Auch sie würden an ihrem konkreten Verhalten im Dienst beurteilt. Relevant für die Beurteilung der Verfassungstreue könnten darüber hinaus etwa Reden auf öffentlichen Parteiveranstaltungen oder die Ausübung eines Parteiamtes sein.

Sonderfälle sind Beamtinnen und Beamte, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen arbeiten, etwa beim Bundeskriminalamt, beim Verfassungsschutz oder auch mit Zugang zu sogenannten Verschlusssachen. Sie müssten laut Else damit rechnen, bei einer Zugehörigkeit zu einer als Verdachtsfall eingestuften Partei von ihrer bisherigen Tätigkeit vorläufig ausgeschlossen zu werden oder sich einer Überprüfung unterziehen zu müssen - auch ohne "weitere Handlungen".

Quelle: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/afd-verdachtsfall-beamte-101.html

Im Grunde gibt es auch Beamte aus der AfD Reihe im öffentlichen Dienst.

Was aber immer problematischer für diese wird, je weiter die AfD in den Rechtsextremismus abgleitet.

Daher würde ich sagen, das kann man schön in eine Rechtsabteilung gehen und die Lehrerin wird "versetzt" wie man schön sagt.

Das kann ich mir gerade angesichts der letzten Entwicklungen kaum vorstellen.

0

Sie darf eine ganz klare Meinung dazu haben und diese äußern, was sie jedoch nicht darf ist andere Meinungen verurteilen und/oder jemand anderen zu einer bestimmten politischen Meinung zwischen bzw. dafür werben.

Aber grundsätzlich ist das soweit ich weiß kein Problem