Darf ein Lehrer das Problem mit einem Schüler erzählen?
Hallo,
jemand hat ein Problem mit seiner Erdkundelehrerin. Er ist zu einer Vertrauenslehrerin gegangen und die hat angeboten, mit der Erdkundelehrerin zu sprechen. Danach ist die Erdkundelehrerin hingegangen und hat in einer anderen Klasse den Namen des Schülers genannt und gesagt, dass er sich über sie beschwert hat und warum er sich beschwert hat. Darf die Erdkundelehrerin einfach vor anderen Schülern dieses Problem, das die Vertrauenslehrerin mit ihr klären sollte in einer anderen Klasse preis geben?
Ich hoffe auf eine Antwort
Chevaldecoeur
6 Antworten
Das ist natürlich Mist und ein ganz mieses Verhalten - sowohl vom "Vertrauens"lehrer, als auch von dem Erdkundelehrer... aber verboten ist es nicht. Mit Lehrern ist es leider so, dass es da jeden Typ Mensch gibt und dass Du mit allem rechnen musst.
Ja, die Vertrauenslehrerin hat das Gespräch mit der Erdkundelehrerin angeboten und da gab es von Seiten des Schülers auch eine Zustimmung.
Ok, wenn er einverstanden war, dass sein Name genannt wird.
Der Name sollte nur der Erdkundelehrerin gegenüber erwähnt werden, also beim Gespräch zwischen Vertrauenslehrerin und Erdkundelehrerin. Aber es war nie die Rede davon, dass die Erdkundelehrerin in einer anderen Klasse erzählt, dass ein Schüler ein Problem mit ihr hat. Was gibt ihr überhaupt das Recht, so etwas zu tun?! Vorallem dann öffentlich den Namen des Schülers zu nennen...
Niemand. Ich hab ja schon geschrieben, dass das Mist ist. Im Gespräch mit einem Lehrer bist Du eben nicht beim Arzt oder im Beichtstuhl und musst mit jeder Reaktion rechnen, die Menschen so draufhaben leider.
Nein. Aber Datenschutz wird dort offensichtlicht nicht groß geschrieben.
Nein darf er nicht !!!
Wenn du es nicht willst dann darf er es auch nicht !
geh zum Schuldirektor und sag das sie es einfach anderen Schülern erzählt !!
und biete ihr die Datenschutzbestimmungen an !
Mit freundlichen Grüßen
keks
Einverstanden! Aber:
Wenn du also aus eigener Erfahrung die Datenschutzbestimmungen in diesem Fall kennst:
Zu meiner persönlichen Fortbildung: Wo kann ich die nachlesen?
Hallo!
Inwieweit es rechtlich zu ahnden ist kann ich nicht sagen, aber es ist menschlich grenzwertig und absolut grob unsensibel wie unhöflich. Ich würde hier nix machen, es wird nix bringen ... aber man kann sich das ruhig im Hinterkopf behalten.
Genau deswegen sollte man Probleme aber auch von Mensch zu Mensch klären und nicht über drei Ecken.
sehr ungeschicktes Verhalten der Vertrauenslehrerin
Wenn ich genau lese, hat die Vertrauenslehrerin das Gespäch mit der Erdkundelehrerin angeboten. Da gehe ich mal davon aus, dass der Fragesteller einverstanden war.
Die Erdkundelehrerin hat den Fehler gemacht.
Wenn ich genau lese, hat die Vertrauenslehrerin das Gespäch mit der Erdkundelehrerin angeboten. Da gehe ich mal davon aus, dass der Fragesteller einverstanden war.
Die Erdkundelehrerin hat den Fehler gemacht.