Können Lehrer bestraft werden wenn sie persönliche Dinge eines Schülers weiter erzählen?

8 Antworten

Ja, Lehrer unterliegen einer Art der Schweigepflicht und dürfen eigentlich keine persönlichen Daten weitergeben, nur an den Rektor und Ärzten, ggf. auch den Eltern.

Lehrer haben keine SChweigepflicht in dem Sinne. Und bestimmt hat er es nicht aus Gehässigkeit erzählt sondern um dem Schüler (dir?) zu helfen.

Dazu müsste man wissen, warum und wie er es weiter gegeben hat.
Wenn ihm ein Schüler erzählt, dass er sich z.B. in der Klasse einsam oder gemobbt fühlt, dann wäre es verständlich und auch richtig, dass ein Lehrer dieses Thema bespricht, jedoch ganz allgemein, ohne Namen zu nennen.

iwillfindmyway 
Fragesteller
 10.10.2013, 22:06

Es ging eher darum das der Lehrer private Dinge an die Klasse weiter gegeben hat. Heißt: Erzählt hat das der Schüler Depressionen hat und sich Ritzt. Mich selbst betrift es nicht, jedoch eine Bekannte. Mich macht es grade nur richtig sauer das der Lehrer das Vertrauen so missbraucht hat und man ihn jetzt nicht wirklich was zurück geben kann. Vor allem weil der Schüler nicht wollte das irgendwer davon weiß. (& das auch bei dem Gespräch mit dem Lehrer betont hat!)

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latricolore, UserMod Light  10.10.2013, 22:10
@iwillfindmyway

Wenn es so war, dann finde ich es auch falsch.
Ein Lehrer hat sich an solch eine Bitte ebenso zu halten, wie jeder andere auch.
Aber bevor hier alle weiter spekulieren: Mein Vorschlag wäre, in Ruhe mit dem Lehrer darüber zu reden und sich erst einmal anzuhören, welchen Grund er dafür nennt. Wenn nötig, könnten die Eltern auch mit ihm reden.
Und ehrlich gesagt, dieses ewige "anzeigen" und Darf der das?" - es geht mir auf den Geist.
Erst einmal überlegen, welche Möglichkeiten es gibt.

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Ja wenn du Beweise dafür hast (Mitschüler oder andere) kannst du ihn im Extremfall auch wegen übler Nachrede anzeigen.

chog77  10.10.2013, 21:41

Was für ein Blödsinn - Lehrer haben keine Schweigepflicht und wenn du jemand wegen so etwas anzeigen willst, amüsierst du allerhöchstens den Anwalt, der sich sein Honorar freut.

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Zinssi87  10.10.2013, 22:20
@chog77

Hier geht es nicht um Schweigepflicht. Wenn der Lehrer über einen Schüler Dinge sagt, die ihn in der Öffentlichkeit schlecht darstehen lassen macht er sich strafbar.

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Ja ab zum Direktor! Der Lehrer hat Schweigepflicht, ausser zu Eltern, dem Direktor und Ärzten!

chog77  10.10.2013, 21:41

Hat er nicht.

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Tretschek  10.10.2013, 21:55
@chog77

ehrkräfte haben keine Schweigepflicht (im Sinne von Ärzten, Priestern und Anwälten), sie haben aber die Pflicht mit Daten vorsichtig umzugehen (Datenschutz) und dürfen nur bestimmten Personen Auskünfte erteilen. Aber wenn z.B. das "Wohl" eines Kindes gefährdet ist, müssen sie ggf. das Jugendamt einschalten oder schulische Einrichtungen informieren; dazu sind sie verpflichtet. Auskunft über Kinder dürfen sie in erster Linie jedoch nur den Eltern (Personensorgeberechtigten) geben; nicht einmal einer "Oma" oder dem "Stiefvater".

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