Bürgergeld ja oder nein?

5 Antworten

Man müsste erst einmal wissen ob Du derzeit auch Leistungen vom Jobcenter beziehst, oder vom Sozialamt und ob die Warmmiete direkt an den Vermieter überwiesen wird, hört sich nach deiner Aussage zumindest so an.

Sollte also die Miete direkt überwiesen werden und nicht von euch selber, könnte es unter Umständen zu Problemen kommen.

Das wäre dann der Fall, wenn dein anrechenbares Einkommen höher wäre, als die 260 Euro die ihr aufs Konto bekommt.

Würdest Du auch Leistungen vom Jobcenter erhalten, würden für dich auch wie bei deiner Frau die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll gelten.

Da käme es dann auf dein Brutto und Nettoeinkommen an, weil die Freibeträge aus dem Bruttoeinkommen berechnet und dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht werden.

Was dann bleibt wäre das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen.

Die ersten 100 Euro vom Brutto wäre der Grundfreibetrag und dann kommen weitere 20 % Freibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze dazu.

Dann bis zu 1000 Euro Brutto 30 % Freibetrag und wegen der minderjährigen Kinder weitere 10 % Freibetrag bis zu 1500 Euro Brutto, ohne minderjährige Kinder wären es nur 10 % Freibetrag bis zu 1200 Euro Brutto.

Würdest Du also angenommen im Monat 400 Euro Brutto gleich Netto verdienen, läge dein Freibetrag bei 160 Euro und das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen bei 240 Euro.

Dann sollte das ganze noch kein Problem darstellen, weil ihr ja 260 Euro aufs Konto bekommt.

Liegt das Bruttoeinkommen aber höher, würde dir zwar etwas mehr an Freibetrag zustehen, aber das anrechenbare Nettoeinkommen läge höher als der zusätzliche Freibetrag und dann könntest Du über diese 260 Euro kommen, die ihr aufs Konto bekommt und dann könnte es zu Problemen mit der Überweisung der Miete an den Vermieter geben.

Denn es könnte dann ja nichts mehr gekürzt werden, dass Jobcenter überweist wenn dann die volle Miete und nicht nur einen Teil davon.

Verstehst Du wie ich es meine ?

Würdest Du vom Sozialamt Leistungen beziehen, dann läge dein Freibetrag auf Erwerbseinkommen nur bei pauschalen 30 % vom Nettoeinkommen und max. 50 % von der Regelbedarfsstufe 1, die derzeit bei 563 Euro liegt.


Anonymus123486 
Fragesteller
 14.05.2024, 19:32

Danke für die ausführliche Antwort

ja die Miete wird direkt vom Amt an den Vermieter überwiesen genauso wie das Gas ( einen Teil ) an die Stadtwerke

ich beziehe zur Zeit ebenfalls Bürgergeld ich und meine Familie sind eine bedarfsgemeimschaft und laut Aussage des Chefs vom minijob liegt das Gehalt bei 538€ brutto laut seiner Aussage zwischen 320-340€ netto da über 538€ brutto kein minijob mehr wäre

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Anonymus123486 
Fragesteller
 14.05.2024, 19:34
@Anonymus123486

Mir geht es hauptsächlich nur um die Miete muss ich dazu erwähnen den Rest würde man so gebuckelt bekommen

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isomatte  14.05.2024, 19:45
@Anonymus123486

Eine BG - Bedarfsgemeinschaft würdet ihr auch dann bilden, wenn Du Rente und Grundsicherung vom Sozialamt beziehen würdest, dass nur einmal so nebenbei.

Wenn Du mehr als 538 Euro Brutto verdienst, dann ist es natürlich auch kein Minijob mehr, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Aber auch da gelten die genannten Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Würdest Du tatsächlich nicht mehr als um die 320 Euro bis 340 Euro Netto bekommen, dann liegt dein anrechenbares Nettoeinkommen unter den 260 Euro die ihr aufs Konto bekommt.

Dann wäre das auch kein Problem, dann würde die Miete weiterhin gezahlt und entsprechend weniger aufs Konto überwiesen.

Such dir aus dem Internet einmal einen kostenlosen Rechner für Brutto und Nettoeinkommen und lass dir dein Nettoeinkommen einmal berechnen.

Dann kannst Du anhand der Freibeträge auf dein Bruttoeinkommen berechnen was dann vom Nettoeinkommen in etwa an anrechenbarem Einkommen bleibt und das sollte unter den 260 Euro liegen, die ihr derzeit aufs Konto bekommt.

Bitteschön

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isomatte  14.05.2024, 19:51
@Anonymus123486

Habe ich dir in meiner Antwort und Kommentar erklärt.

Wenn ihr nur 260 Euro aufs Konto überwiesen bekommt, muss dein anrechenbares Nettoeinkommen darunter liegen.

Da kommt es auf die Höhe deines Brutto und Nettoeinkommen an, die Freibeträge kannst Du dir berechnen, habe es ja angegeben.

Sollte das anrechenbare Nettoeinkommen durch entsprechend hohes Bruttoeinkommen höher ausfallen, solltest Du das ganze vorher erst mit dem Jobcenter klären.

Im schlimmsten Fall zahlt dann das Jobcenter nicht mehr an den Vermieter usw.dann müsst ihr das selber machen.

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Auch wenn meine Antwort nicht wirklich Hilfreich ist: geh zum Amt und Frag dort nach.

Zumindest bei mir waren die Mitarbeiter immer sehr Nett und Hilfsbereit, wenn du denen die Sittuation genau erklärst (am besten mal alle Einkünfte/Sozialleistungen die ihr bekommt aufschreiben und mitnehmen) werden die Leute dort vor Ort genau Wissen was Sache ist und dir weiter helfen können.

Ich würde dir empfehlen, so blöd es auch ist, den Termin in 14 Tagen abzuwarten. Die Antworten die du hier bekommst haben für dich nachher keinen verlässlichen Wert und du musst das sowieso beim Amt selber prüfen lassen.

Aber da du schon danach fragst, meines Wissens hast du einen relativ geringen Betrag den du extra verdienen darfst 100 oder 160 Euro oder so. Im Gegenzug gibt es aber wenn du mehr verdienst die Möglichkeit der Aufstockung.

Wie gesagt wirst du aber am Ende mit dem Amt reden müssen und dir von dort genaue Infos geben lassen.

Ein Tipp dazu, lass dir so sachen immer schriftlich geben auch nochmal zum nachlesen.

das wenn ich den Minijob annehme wir beim Amt komplett raus fallen

Durch die Aunfahme eines Minijobs eher unwahrscheinlich.

https://www.buerger-geld.org/rechner/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.