Bürgergeld bald 725 E statt 502 E?

12 Antworten

Na dann verlink deine Quelle mal. Google findet mir nix dazu, hier ist überall die Rede von 502€.

Sophielein50 
Fragesteller
 11.11.2022, 07:23

Stimmt 502 E vertippt und es sind 725 E, die vor Armut schützen würden, plus übernahme der Stromkosten.

0
Sophielein50 
Fragesteller
 11.11.2022, 07:58
@Bonye

Googeln....!!! Ist in diskussion in den Medien !

0
Bonye  11.11.2022, 08:21
@Sophielein50

Wie geschrieben findet mir Google nichts dazu - du stellst diese Behauptung auf, also her mit deiner Quelle.

0
Sophielein50 
Fragesteller
 11.11.2022, 08:29
@Bonye

Hartz IV - Bürgergeld Auswertung :

Bürgergeld Regelsatz müsste 725 E betragen.

So steht es bei Google !

0
In den Medien wird berichtet, das 750 E Bürgergeld sein müssten.

In den Medien wird viel berichtet, was nicht stimmt, und es sicherlich viele Menschen, die gerne noch mehr als 750 € Bürgergeld hätten :D

Die Regelbedarfe sollen maximal auf 502 € pro Person steigen. Zusätzlich werden die Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet und bei bestehendem Anspruch Mehrbedarfe gewährt.

Also genau so wie beim Arbeitslosengeld 2 auch, und es blebt alles im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch).

Im Prinzip ändert sich nur der Name Arbeitslosengeld 2 in Bürgergeld.

Abweichungen hiervon wäre mir aktuell nicht bekannt.

Sophielein50 
Fragesteller
 11.11.2022, 08:00

Doch wurde noch mehr geändert.

0
Agamemnon712  11.11.2022, 08:03
@Sophielein50

Das es ein paar kleine Änderungen geben soll, ist mir bekannt.

Hast Du einen Nachweis über diese angeblichen 750 €?

0
Agamemnon712  11.11.2022, 08:08
@Sophielein50

Also hast Du keinen Nachweis darüber. Berichtet wird viel, und ich kann mir nicht vorstellen, daß es tatsächlich eine Regelbedarfsanhebung auf 750 € mtl. geben soll.

Wenn das Bürgergeld erst Rechtskraft hat, falls es dazu kommt, weiß man mehr, und auf Spekulationen gebe ich nichts.

0

Das wird nicht passieren !

Diese Forderung kommt unter anderem vom paritätischen Wohlfahrtsverband und das nicht erst seit gestern.

Der bemängelt die Berechnung der Regelbedarfe schon seit Jahren und nichts ist da bisherger passiert und wird es sicher auch in Zukunft nicht.

Sophielein50 
Fragesteller
 11.11.2022, 09:35

Doch zuerst 3 und jetzt 50 E, wird schon höher werden bei den Preiserhöhungen.

0
isomatte  11.11.2022, 10:52
@Sophielein50

Sicher steigen die Regelbedarfe für den Lebensunterhalt, aber diese Berechnungen haben mit der Realität noch nie etwas zu tun gehabt, diese wurden und werden absichtlich klein gerechnet.

Diese Erhöhung für einen Single oder Alleinerziehenden zum Januar 2023 wird sicher auch ohne Bürgergeld kommen, wenn sie sich im Bundesrat über die Änderungen wie sie geplant sind einig werden.

Aber diese dann 502 Euro sind weit von deinen 725 Euro entfernt !

0
Sophielein50 
Fragesteller
 11.11.2022, 10:57
@isomatte

Ich glaube ja wenn die Preise so steigen werden gibt es mind. Nochmal 100 bis 150 E mehr im Monat, dauert halt ein bisschen.

0
isomatte  11.11.2022, 11:07
@Sophielein50

Du bist gut, was verstehst Du denn unter ein bisschen ?

Bei der Einführung des ALG - 2 im Jahr 2005 lag der Regelbedarf für einen Single und Alleinerziehenden bei 345 Euro.

Da kannst Du dir selber berechnen, um wie viel der Regelbedarf seit der Einführung durchschnittlich pro Jahr gestiegen ist.

0
Sophielein50 
Fragesteller
 11.11.2022, 11:32
@isomatte

Aber durch die Inflation schätze ich wird es schneller gehen auch wenn die sich noch etwas zieren ! Auch wenn es wohl keine 725 E geben wird.

0

Erstmal muss der Bundesrat am Montag noch zustimmen. Erst dann kann man über das Bürgergeld reden.

Im Durchschnitt würde jeder um die 190€ mehr erhalten.

Wenn Bürgergeld dann bekommt es jeder,

ob Arbeiter, Rentner, Harzt4ler, Schüler, Beamter, Unternehmer, halt alle

ca. 200 € pro Monat

zusätzlich bekommen Arbeiter weiter ihren Arbeitslohn, Rentner ihre Rente, Hartz4ler nichts, Schüler BAföG,, Beamte die Gage, usw.

Das ist Bürgergeld für alle.

Und mehr ist im Töpfchen nicht drinne.

Sophielein50 
Fragesteller
 11.11.2022, 07:36

Nein 502 E nicht 200 E, wie kommst du auf diese summe ?

0
DietmarBakel  11.11.2022, 07:38
@Sophielein50

Wenn das Geld auf alle verteilt wird, dann ist mehr gar nicht vohanden.

"Bürgergeld" kriegen bedingungslos alle.

0
DietmarBakel  11.11.2022, 07:44
@Sophielein50

Bleiben wir bei den Begriffen

  • Grundsicherung
  • ALG II

alles andere ist Geschwätz und ändert nichts.

0
Sophielein50 
Fragesteller
 11.11.2022, 07:49
@DietmarBakel

Nein Grundsicherung ist etwas anderes als Alg 2 und Alg 2 ist halt dann Bürgergeld mit 50 E mehr ab Januar 2023.

0
DietmarBakel  11.11.2022, 07:59
@Sophielein50

Glaube mir oder lese nach:

Wenn das ALG2 erhöht wird, dann wird in exakt der gleichen Höhe (auf Euro und Cent) die Grundsicherung erhöht.

0
Sophielein50 
Fragesteller
 11.11.2022, 08:07
@DietmarBakel

Trotzdem ist Grundsicherung etwas anderes als Alg 2 auch wenns 502 E sind.

0
DietmarBakel  11.11.2022, 08:33
@Sophielein50

Es sind ja auch zwei verschiedene Begriffe. Ich behaupte das auch gar nicht, das es das gleiche ist. Die Leute in der Grundsicherung haben auch bzw. teilweise 40 Jahre gearbeitet.

Die bekommen nur eben auch das gleiche Geld. Warum sollten die weniger oder mehr bekommen als ein ALG2-Spezi?

Akso kann man beide in einem Atemzug benennen.

Oder nicht? Erkläre mir das mal?

0
DietmarBakel  11.11.2022, 08:45
@Sophielein50

Nochmal: ICH KENNE DEN UNTERSCHIED !

Alg 2 noch Arbeitsfähig

Offiziell ja - praktisch nicht mal die Hälfte.

0
Sophielein50 
Fragesteller
 11.11.2022, 08:47
@DietmarBakel

Nochmal: für mich ist es was anderes, mir geht es nur um Alg 2 deshalb die Frage.

0
DietmarBakel  11.11.2022, 08:48
@Sophielein50

Is mir egal - die werden nicht mehr kriegen als ein Grundgesicherter. Punkt Ende Aus Applaus !

0
Sophielein50 
Fragesteller
 11.11.2022, 08:49
@DietmarBakel

Ja weil viele noch ein paar Stunden die Woche Arbeiten können oder könnten da noch nicht zu krank.

0
isomatte  11.11.2022, 09:12

Das ist doch ganz großer Unsinn !

Das Bürgergeld ist nur ein anderer Name für das derzeitige ALG - 2 oder besser gesagt Hartz - lV vom Jobcenter, mit ein paar vorgesehen kleinen Änderungen.

Man darf das nicht mit einem bedingungslosen Grundeinkommen verwechseln.

Auch dann gibt es weiterhin Voraussetzungen die erfüllt werden müssen.

0