Bekommt derjenige, welcher gerne fasten würde, es aber nicht darf, die selbe Belohnung, wie ein Fastender?

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Ja, jemand, der gerne fasten würde, es aber nicht darf (z. B. wegen Krankheit, Alter oder einer anderen legitimen Entschuldigung), bekommt die gleiche Belohnung wie ein Fastender, solange er die Absicht hatte zu fasten. Dies basiert auf mehreren Aussagen des Propheten Muhammad (ﷺ) und dem Prinzip der Absicht (Niyyah) und Entschuldigung (Uzr) im Islam.

1. Beweis aus der Sunnah: Die Belohnung bleibt erhalten

Der Prophet (ﷺ) sagte:

„Wenn ein Diener Allahs krank wird oder auf Reisen ist, wird ihm (die Belohnung) für das angerechnet, was er in gesundem Zustand oder zuhause zu tun pflegte.“
(Sahih al-Bukhari 2996)

🔹 Das bedeutet: Wenn jemand regelmäßig fastet oder es fest vorhat, aber wegen einer legitimen Entschuldigung nicht kann, bekommt er trotzdem die volle Belohnung!

2. Beweis aus dem Quran: Allah belastet niemanden über seine Kraft

Allah sagt im Quran:

„Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.“
(Surah Al-Baqara 2:286)

🔹 Wenn jemand also nicht fasten kann, ist das keine Schuld, sondern eine Prüfung – und Allah nimmt seine gute Absicht an.

3. Beispiele für legitime Entschuldigungen und ihre Belohnunga) Kranke oder gesundheitlich geschwächte Personen

Wer aufgrund einer Krankheit oder einer dauerhaften Schwäche nicht fasten kann, bekommt trotzdem die Belohnung.

📌 Zusätzlich soll er als Ersatz eine fidya (Mahlzeit für einen Bedürftigen) geben (2:184).

b) Reisende Personen

Wer auf einer Reise ist und das Fasten auslässt, erhält dennoch die Belohnung für sein übliches Fasten.

📌 Er muss die verpassten Tage aber nachholen (2:185).

c) Frauen während Menstruation oder Schwangerschaft

Frauen, die aufgrund von Menstruation, Schwangerschaft oder Stillzeit nicht fasten können, erhalten ebenfalls die Belohnung.

📌 Sie müssen die Tage später nachholen.

4. Die Belohnung ist abhängig von der Absicht

Im Islam zählt die Absicht (Niyyah) sehr stark:

„Die Taten sind nur nach den Absichten (zu bewerten).“
(Sahih al-Bukhari 1, Sahih Muslim 1907)

🔹 Das heißt: Wer aufrichtig fasten wollte, aber daran gehindert wird, bekommt die volle Belohnung.

Fazit

Ja, jemand, der gerne fasten würde, aber nicht darf, bekommt die gleiche Belohnung, wenn er eine legitime Entschuldigung hat.

Der Prophet (ﷺ) bestätigt, dass Allah den Lohn für gute Gewohnheiten auch dann gibt, wenn man sie nicht ausführen kann.

Die Absicht ist entscheidend – wer aufrichtig fasten wollte, erhält den Lohn trotzdem.

🌙 Tipp: Falls du nicht fasten kannst, nutze die Zeit für Dua, Dhikr (Gottesgedenken) und gute Taten, um noch mehr Belohnung zu erhalten! 😊


NEIN, meist nicht!

....aber es kommt eh immer darauf an, welche Belohnung zwischen dem (Nicht)Fastenden und einer Dritten Person ausgehandelt wurde!