Bekomme ich bei eBay mein Geld zurück?
Beispiel:
Ich bin der Käufer und kaufe was über eBay (nicht Kleinanzeigen), angenommen jetzt ein Telefon und habe dieses über die Zahlungsart Banküberweisung bezahlt und es wurde versichert versendet. Jetzt stelle ich heraus, dass das Handy nicht 1zu1 wie auf den Bildern war versendet wurde (sei es während Versand kaputt gegangen oder oder oder...) und möchte es zurück zum Verkäufer senden und mein Geld zurück... aber der Verkäufer hat ausdrücklich vermerkt, das er keine Rücknahmen akzeptiert.
Was kann man jetzt machen, in so einer Situation? Bei Paypal gibt es ja 180 Tage Käuferschutz, gibt es sowas auch für eBay? Wenn ich mein Geld zurück möchte bei der Bank, könnte ich jetzt einfach wieder die Überweisung zurückbuchen lassen oder wie geht das?
Bitte um hilfreiche Antworten.
Lg
5 Antworten
Weder PayPal noch eBay noch sonst wer anderer hat etwas mit Ansprüche zwischen den Vertragspartnern zu tun.
Du als Käufer hast das Recht auf die Ware welche Du gekauft hast, dies ist wenn etwas nicht der Beschreibung entspricht erstmal eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen dir und dem Verkäufer.
zurückbuchen unmöglich. Handy am Transportweg kaputtgegangen - dann war es nicht ausreichend verpackt, Sache des Verkäufers, nur das wirst vor Gericht beweisen müssen, kostet zunächst dein Geld. ob in dem Falle die Vers. eintritt?
Bei ebay bekommst du nichts zurück, weil ebay am Kaufvertrag nicht beteiligt ist.
Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, und du dich nicht mit dem Verkäufer einigen kannst, bleibt dir nur der Weg der zivilrechtlichen Klage.
Geld zurückbuchen kann man nicht.
Ein Recht auf Rückgabe gibt es auch nicht. Von daher war es Unsinn, dass der Käufer die Rückgabe ausgeschlossen hat.
Ein Widerruf ist was anderes als eine Rücknahme.
Bei einem Widerruf kann der Verkäufer entscheiden, ob er den Artikel zurückgeschickt haben nöchte.
Als Privatverkäufer die Rücknahme auszuschliessen ist sinnlos. es würde bedeuten, dass der Käufer bei einer berechtigten Reklamation den Artikel behalten dürfte und der Verkäufer trotzdem zur Ersatzlieferung oder zur Erstattung des Geldes verpflichtet wäre.
Weil man idR nichts ausschließt was es nicht gibt. Ist doch sinnlos.
Man kann es gewähren. Punkt. Hat man es gewährt kann man es auch ausschließen, aber dann bräuchte man es auch gar nicht erst gewähren... führt nur zu Verwirrung.
Die Gewährleistung kann der Privatverkäufer ausschließen, aber die meisten sind für sowas auch zu unwissend und eBay hat gerade dafür keine Check- oder Infobox.
Auch bei einem gewerblichen Verkäufer gibt es kein Recht auf Rückgabe. Dort gibt es ein Widerrufsrecht.
Bei einer Reklamation spielt das Widerrufsrecht allerdings keine Rolle.
Du hast kein eBay Käuferschutz, den gibt es nur bei PayPal und auch logischerweiße nur wenn du mit PayPal bezahlst, und auch da musst Du es auch nachweisen können, bei Überweisung hast du gar kein Schutz.
Pakete immer mit Angehörigen öffnen, am schlausten, einer macht ein Video indem du das Paket öffnest als Beweis.
Du könntest ihn anzeigen wegen Warenbetruges und Zivilrechtlich gegen Ihn vorgehen um mit Glück dein Geld wieder zu bekommen.
Bei Zahlung per Überweisung ist eBay ja bekanntlich komplett raus, da musst Du Dir dann selbst helfen:
http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html#not-as-described
Wenn es ein Recht auf Rückgabe gibt, ist es erst recht unsinnig, dies auszuschließen! Mit so einer Formulierung kann man nicht das Recht aushebeln!
(und ja: im Onlinehandel gibt es für die meisten Produkte ein 14-tägiges Widerrufsrecht, allerdings nicht bei Privatverkäufen)
Es ist also überhaupt nicht sinnlos, als Privatverkäufer festzulegen, ob man das Produkt bei Nichtgefallen (oder was auch immer) zurücknimmt, oder nicht. Was soll an der Information Unsinn sein? Gerade hier - weil es eben kein Recht gibt - kann man die Rücknahme ausschließen oder einräumen.