Was versteht man unter "Beamter auf Lebenszeit"?
6 Antworten
Man bleibt eben während der gesamten Dauer seines physischen Lebens Beamter. Das Ende dieses Verhältnisses ist der Tod des Beamten.
Es kann aber auch durch Freiheitsstrafen bis 12 Monate, Verlust der Staatsangehörigkeit, Unvereinbarkeit (z.B. durch politische Ämter), schwerwiegender Verfehlungen (Disziplinarverfahren) der Beamtenstatus entzogen werden.
So gesehen ist man nicht unbedingt unkündbar. Es ist eine Garantie auf Rente. Andere Arbeitnehmer verwirken sie ja GAR NICHT - insofern ist es nicht unbedingt ganz das Pralle, was alle vermuten.
Gruß S.
Ich verstehe deine Frage nicht ganz. Das Beamtenverhältnis endet mit dem Tod. Was soll die Witwenpension damit zu tun haben? Verstehe ich nicht... In der gesetzlichen Rentenversicherung wird an die Witwe eines verstorbenen Versicherten / Rentners ja auch eine Witwenrente gezahlt.
Die Hinterbliebenenversorgung hat zum Ziel, die Unterhaltsleistung des Verstorbenen zu ersetzen.
Eine Witwenpension oder Witwenrente bekommt JEDE Witwe (anteilig), warum nicht die des Polizisten? Sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Es ist ja nicht so, daß sie seine vollen Penion erhalten würde, oder? Sie bekommt das, was allen Hinterbliebenen an eben dieser Hinterbliebenenrente zusteht.
Gruß S.
Wollen wir uns weiter im Kreis drehen?
Das ist eine Hinterbliebenenregelung, die grundsätzlich für alle gilt. Da ihr Mann Beamter war, kommt für sie kein klassisches AN-Rentenkonzept infrage. Außer eben ihr eigenes oder ein zusätzliches Privates, was aber - wie bei ALLEN anderen - außen vor bleibt. Sie bekommt nichts, was eine Nicht-Beamten-Witwe nicht auch bekommt.
Gruß S.
Baeamter auf Lebenszeit bedeutet - wie der Name schon vermuten lässt - dass man Beamter ist, solange man lebt. Ist man tot, ist man kein Beamter mehr. Ist man Beamter auf Lebenszeit, kann einem nicht gekündigt werden, und man kann selber nicht kündigen, da man nicht in einem "normalen" Arbeitsverhältnis steht. Man kann aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden (z.B. nach einem Disziplinarverfahren oder bei Dienstunfähigkeit) oder um Entlassung bitten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_%28Deutschland%29#Beamter_auf_Lebenszeit
Man kann aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden (z.B. nach einem Disziplinarverfahren oder bei Dienstunfähigkeit) oder um Entlassung bitten.
Korrekt, die Dienststelle kann auch das Beamtenverhältnis widerrufen, dies ist zum Beispiel möglich wenn der Beamte zum Eintritt in das Beamtenverhältnis in rechten Gruppen (im Prinzip alle Gruppen, die gegen die freie und demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes arbeiten, gegen den Staat sind oder sowas), ala Reichsbürger oder so was, war oder ist.
Selber kündigen kann und muss man sogar, wenn man ein politisches Amt übernehmen will. Das darf man nur, wenn man per Antrag auf seinen Beamtenstatus verzichtet.
Gruß S.
Bei einem Beamten heißt es aber nicht "kündigen". Man kann seinen Arbeitsvertrag kündigen, ein Beamter kann nicht kündigen. Man kann auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten, aber nicht kündigen.
Wenn man ein politisches Amt übernimmt, ruht das Beamtenverhältnis in der Regel.
Einfach mal zugeben, anstatt pfennigfuchsig zu werden. Kündigen, um Entlassung bitten, den Austritt beantragen, eine Auflösung verlangen - es bleibt doch das gleiche.
Es geht mir darum, daß du sagst, es geht NICHT von seiten des Beamten. Das stimmt natürlich NICHT.
Jede Dienststelle wird der "Bitte" nachkommen. Warum jemanden behalten, der nicht bleiben will. Reine Formsache. Wer gehen WILL, KANN auch gehen.
Gruß S.
Was hast du denn für ein Problem, dass du so einen Ton anschlägst? Hat dir irgendwer etwas getan?
Einfach mal zugeben, anstatt pfennigfuchsig zu werden. Kündigen, um Entlassung bitten, den Austritt beantragen, eine Auflösung verlangen - es bleibt doch das gleiche.
Das hat nix mit pfennigfuchsig zu tun. Wenn man über den Beamtenstatus tut, sollte man das auch richtig tun. Man kann einen Arbeitsvertrag kündigen - Beamte haben aber keinen Arbeitsvertrag, deswegen können sie auch nicht kündigen, und ihnen kann auch nicht gekündigt werden. Sie befinden sich in einem Beamtenverhältnis, aus dem sie entlassen werden können - auch auf eigene Bitte hin.
Es geht mir darum, daß du sagst, es geht NICHT von seiten des Beamten. Das stimmt natürlich NICHT.
WO habe ich das gesagt? Ich habe geschrieben, dass ein Beamter nicht kündigen kann, was vollkommen korrekt ist. "Kündigung" im Zusammenhang mit einem Beamten ist nicht "anders ausgedrückt", es ist schlichtweg falsch. Stattdessen habe ich oben geschrieben:
"Man kann auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten, aber nicht kündigen."
was vollkommen korrekt ist. Ein Beamter kann nicht kündigen, denn eine Kündigung im Zusammenhang mit einem Beamtenverhältnis gibt es nicht. Weder auf der einen noch auf der anderen Seite. Er kann um Entlassung bitten, was "von seiten des Beamten" ausgeht. Natürlich wird in der Regel der Bitte des Beamten auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis entsprochen, aber das war überhaupt nicht das Thema. Es ging einzig und allein darum, dass "kündigen" hier falsch ist.
@Koelner71090,
ein Beamter auf Lebenszeit ist ein Beamter mit der Berechtigung auf eine Pension.
Das man Lebenslang Beamter ist und dies nicht mehr rückgänig gemacht werden kann außer bei Ausnahmen wie schweren Staftaten
Ich glaube eher, dass die meisten Lehrer Angestellte sind und nicht verbeamtet.
Das kommt auf das Bundesland an. In NRW sind so gut wie alle Lehrer verbeamtet, in Berlin so gut wie keiner.
unkündbar und sicheres gehalt
solange man sich halbwegs ordentlich benimmt und nicht mit dem gesetzt in konflikt kommt sollte es auch keine probleme bekommen
@Sirius66,
angenommen, ein Beamter ist verheiratet.
Angenommen, im Falle seines Todes wird ihm der Beamtenstatus aberkannt. Wieso bekommt seine Witwe dann eine Witwenpension?