Auto ummelden?

siola55  16.01.2025, 08:53

Wann bitte ist denn der Vertragsablauf bei deiner Kfz-Versicherung?

Fragen über Fragen...

Bunnery 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 23:00

Deine weiteren Antworten/Nachfragen habe ich gerade erst gesehen, aber nach so einem zickigen Spruch (Satzzeichen sind übrigens keine Rudeltiere) verzichte ich auf deine "Hilfe"...

siola55  16.01.2025, 21:58

Wohl keine Lust mehr zu antworten bei soviel Unsinn bzw. Unstimmigkeiten??? Du warst doch gar nie auf der Zulassungsstelle...

Bunnery 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 22:59

Es gibt auch Leute die hier nicht 24/7 online sind.

Natürlich war ich nie auf der Zulassungsstelle, das geht nicht mal so eben, sie wohnt 500km entfernt 🤦🏻‍♂️

2 Antworten

Ihr müsst gemeinsam den Halterwechsel durchführen:

1) Neue Kfz-Versicherung abschließen: Der neue Halter muss eine gültige Kfz-Versicherung abschließen und eine eVB-Nummer erhalten.

Du musst es deiner Versicherung mitteilen.

2) Zur Zulassungsstelle gehen: Beide Parteien müssen persönlich zur örtlichen Kfz-Zulassungsstelle gehen.

Der neue Halter benötigt folgende Dokumente:

Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

IBAN für die Zahlung der Kfz-Steuer

Bisherige Kennzeichen (kann ggf. vom neuen Halter übernommen werden)

Zulassungsbescheinigungen Teil I und II

eVB-Nummer der neuen Kfz-Versicherung

Bei älteren Fahrzeugen: Nachweis der Hauptuntersuchung

Gebühren bezahlen: Die Gebühren für die Umschreibung betragen in der Regel 16,70 oder 27 Euro, abhängig davon, ob das Fahrzeug im selben oder in einem anderen Zulassungsbezirk umgemeldet wird.

Woher ich das weiß:Recherche

siola55  16.01.2025, 08:09

Ihr müsst gemeinsam den Halterwechsel durchführen...

Da gibt es doch gar keinen "Halterwechsel", wo die Freundin doch bereits in den Fzg.-Papieren steht laut Faragestellung erster Satz :-((

wattdennnu2  16.01.2025, 07:35
Ihr müsst gemeinsam den Halterwechsel durchführen...

Die Freundin ist schon Halterin. Somit kann dein Vorschlag nicht funktionieren.

Bunnery 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 00:23

Müssen wir wirklich zusammen zur Zulassungsstelle? Das wird schwierig, wir sprechen nicht mehr richtig miteinander (aktuell sogar gar nicht) und sie wohnt zudem in einem anderen Bundesland...

Kann ich nicht einfach die Versicherung (läuft ja auf mich) kündigen und sie macht dann den Rest alleine indem sie mit neuer evB und IBAN auf die Zulassungsstelle geht?

Plaritma  16.01.2025, 00:26
@Bunnery

Ich würde ihr etwas Schriftliches mitgeben: "Betrifft das Kennzeichen xxc:

Frau xx bekommt von mir hiermit die Vollmacht, das oben genannte Auto mit der fahrgestellnummer x** auf ihren Namen zuzulassen und gegebenenfalls die gleiche Nummer wieder zu verwenden.

Und Kopie deines Ausweises dazulegen.

Rufe am besten bei der zulassungsstelle an, wie du vorgehen kannst.

Plaritma  16.01.2025, 00:28
@Bunnery

Und sie soll den kaufvertrag vorlegen bei der zulassungsstelle.

Bunnery 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 00:30
@Plaritma

Denkst du das müssen wir auch alles machen wenn das Auto Uhr ist? Sie hat den Kaufvertrag unterschrieben, sie hat nachweislich die Anmeldung (wurde von Autohaus gemacht) und das Nummernschild bezahlt, sie steht in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief... Eigentlich habe ich nur eine evB Nummer auf meine Namen beantragt und zahle die Versicherung 🤔

Plaritma  16.01.2025, 00:32
@Bunnery

Wenn du auch die Kfz-Steuer bezahlst dann muss sie zur Zulassungsstelle gehen. Am besten rufst du bei ihrer Zulassungsstelle an und fragst wie das zu händeln ist.

siola55  16.01.2025, 08:14
@Bunnery

Du könntest fristgemäß mit 1 Monat die Kfz-Versicherung zum Ablauftermin kündigen...

siola55  16.01.2025, 21:38
@Plaritma

Was bitte soll denn der Unsinn - sie ist doch bereits die Fahrzeughalterin!?

Ich habe das Auto damals auf meinen Namen angemeldet, also ich bin Versicherungsnehmer...

Irrtum - dies ist doch ein Widerspruch: wenn du das Auto auf dich angemeldet hast, dann kann niemals deine Freundin in den Fzg.-Papieren stehen!?

Hat doch mit Versich. gar nichts zu tun...

Wenn sie das Auto nun auf ihren Namen anmelden will, was braucht sie dafür und wie müssen wir vorgehen...

In der Frage im ersten Satz schreibst du doch, dass sie bereits in den Papieren steht, also bereits Fzg.-Halter ist!?

Ja was stimmt denn nun???

Sie hat den Kaufvertrag unterschrieben, sie hat nachweislich die Anmeldung (wurde von Autohaus gemacht) und das Nummernschild bezahlt, sie steht in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief...

Was bitte willst du da denn ummelden??? Sie ist dann doch bereits Fahrzeughalterin!!!

Um die Kfz-Versicherung loszuwerden, mußt du eben den Vertrag fristgemäß zum Ablaufdatum (mit Frist von 1 Monat) kündigen und die Freundin muß sich einen Versicherer suchen und dieser meldet die eVB-Ü an die Zulassungsstelle - dies alles ohne i-welche Termine bei der Zulassungsstelle ;-))

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

siola55  19.01.2025, 11:22

Schon gelesen??? https://www.gutefrage.net/frage/autoversicherung-kuendigen-2

Kommt mir i-wie bekannt vor wegen den 500km...

(Zu den Fakten: Ich bin als Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter eingetragen, sie nur als Fahrzeugführerin)...

Sorry - aber eine solch' dumme Konstellation gibt es doch gar nicht bei der Fahrzeugzulassung!!!???

siola55  19.01.2025, 11:05

(Sind vielleicht doofe Fragen aber es ist schon paar Jahre her als ich das Auto angemeldet habe, ich weiß nicht mehr wie sowas abläuft)...

Du hast doch gar nicht das Auto angemeldet und dumm sind die Fragen sowieso, da du hier einige Ungereimtheiten verbreitest betreff Fahrzeughalter...

Leider hast du mir immer noch nicht dein Vertragsablaufdatum genannt für eine detaillierte Antwort :-((

siola55  16.01.2025, 08:23

aber ich möchte sie trotzdem unterstützen beim Weg zu mehr "Selbstständigkeit"...

Du willst sie doch gar nicht "unterstützen", sondern nur deinen Versich.vertrag loswerden!?

siola55  16.01.2025, 11:26
@siola55

... und beim Zoll einfach die Kontoverbindung ändern lassen wegen der Kfz-Steuer!