Auto nach verkauf nicht abgemeldet Polizei hat das auto mit anderen Kennzeichen aufgefunden wem gehört das auto nun?
Servus ich habe im November mein Auto verkauft, der käufer kam aus Berlin ich wohne in stuttgart. Der käufer kam mit dem zug angereist und meinte händler zu sein komischerweise kannte er sich nicht besonders gut aus stellte fragen ob das auto 250kmh schaffen würde was ich ihm dann bei der Probefahrt auf der Autobahn bewies. Er kaufte das auto ohne große fragen zu stellen er hatte lediglich eine fiktionsbescheinigung als Ausweis ohne bild. Ich war so blöd das auto ihm angemeldet mit zu geben am nächsten tag wollte er es abmelden wo ich ihn schon nicht mehr erreichen konnte nichtmal WhatsApp hatte seine nummer! Die Versicherung konnte ich problemlos kündigen nur war das Fahrzeug noch auf mich angemeldet jetzt 3 monate später kam ein brief von der Polizei aus berlin in der mir mitgeteilt wurde dass das auto „mit nicht für das Fahrzeug vorgesehenen Kennzeichen aufgefunden wurde“ und vom käufer keine spur. Jetzt die frage muss ich die karre jetzt zurück holen? Das auto ist ja noch auf mich angemeldet und gehört somit mir. Der Käufer hat keinen Kaufvertrag nur ich hab einen aber er hat die Papiere. Ich kann mir aber schwer vorstellen das er das auto von der Polizei abholen will da er ja gefälschte Kennzeichen dran hatte und bestimmt eine straftat damit begangen hat??!!??
5 Antworten
Du beweist, dass es dir nicht mehr gehört, um Strafverfolgung abzuwenden. Dann bleibt das Auto bei der Polizei.
Es gehört dem Käufer.
Eigentumsrechtlich ist das Fahrzeug nun im Eigentum des Käufers (Paragraph 433 und 929 BGB).
Problem besteht, dass das Fahrzeug noch angemeldet ist und dies auf deinen Namen. Somit bist du noch Halter des Fahrzeugs und somit für die KFZ-Steuer verantwortlich. Diese kann in dem Falle nur durch Abmeldung aufgehoben werden (Paragraph 5 KraftStG). Dafür ist die Vorlage von ZB I und der zugehörigen Kennzeichen bei einer beliebigen Zulassungsstelle erforderlich.
Dann wäre es erstmal nicht dein Problem, da du keine eigentumsrechtliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hast. Es ist dir also aus rechtlichen Gründen nicht möglich das Fahrzeug zu bewegen. Entsprechende Verfügungen würden rechtswidrig sein, wenn nicht sogar nichtig (Paragraph 44 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG bzw. des jeweiligen Landesverwaltungsverfahrensgesetz).
Der Käufer hat keinen Kaufvertrag nur ich hab einen aber er hat die Papiere.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du einen (Ver)Kaufvertrag? Dann ist das Fahrzeug nicht mehr dein Eigentum und du musst es nicht zurückholen.
Die Versicherung konnte ich problemlos kündigen
Müsste dann nicht automatisch eine Stilllegung erfolgen?
Bist du sicher, ob das Auto tatsächlich noch angemeldet war? Oder warst du nur der letzte Halter des Fahrzeuges?
Ja es ist noch auf mich zugelassen hab erst vor paar tagen mit der Zulassungsstelle telefoniert. Und ja ich habe einen Vertrag gemacht allerdings stand in seinem Dokument nicht viel keine adresse
Du hast an sich nichts falsches getan. Du warst nur etwas Naiv. Du hättest das Fahrzeug nach dem Verkauf Zwangsabmelden können, zusammen mit der Versicherung. Jetzt bist du immer noch der offizielle Halter des Fahrzeuges und für das Fahrzeug verantwortlich. Du kannst nur noch hoffen, dass die Polizei den Käufer ermitteln kann.
Der Käufer hat mit Versicherung gekauft, Du hast Deine Vertragspartner Versicherung und Zulassungsstelle zeitnah darüber informiert, bist also raus aus der Nummer.
"Das auto ist ja noch auf mich angemeldet und gehört somit mir."
Nein, es gehört dir nicht. Du hast es verkauft.
Stimmt natürlich allerdings bin ich noch der halter das macht mir ja die sorgen dass ich mich drum kümmern muss
Binnen einer Woche nach dem Verkauf, so Deine Vereinbarungen. Die ist rum, also ist alles gut.
Seit wann sollte das dauern?
Meine Versicherung beendet die Versicherung sofort nach meiner Mitteilung, und die Zulassungsstelle weiß ja, dass ich verkauft habe.
Versicherung ja, aber bei Zulassungsstelle und Zoll kann das schon mal ein paar Monate dauern. Vor allem, wenn die Daten des Käufers unvollständig oder falsch sind.
Nö, ohne Versicherungsschutz verfügt die Zulassungsstelle die Stillegung.
Unvollständig geht auch nicht, denn der Verkäufer teilt die richtigen und vollständigen Angaben ja beiden mit, so wurde es ja bei der Zulassung auch vereinbart.
"Nö, ohne Versicherungsschutz verfügt die Zulassungsstelle die Stillegung."
Aber das kann dauern.
"Unvollständig geht auch nicht..."
Offensichtlich doch.
Macht doch keine Versicherung mit, ohne Bezahlung und so.
Was ist aber wenn der käufer das auto nie bei der Polizei abholt?