Auto?

6 Antworten

...aber ich mich mitversichert habe zu fahren

Bei der Kfz-Versicherung gibt es doch gar keine "Mitversicherung" von Personen, da ja immer das Auto versichert ist ;-)

Du meinst wohl weitere Fahrer, welche evtl. die Höhe der Versich.prämie beeinflussen!?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Den Strafzettel muss der Fahrer bezahlen. Es sei denn er ist nicht zu ermitteln.

Den Unfallschaden zahlt die KfZ-Haftpflichtversicherung. Es sei denn, es liegt Grobfahrlässigkeit ode Absicht vor. Dann zahlt der Fahrer - wieder , wenn er zu ermitteln ist.

Von Experte notting bestätigt
aber ich mich mitversichert habe zu fahren

Du kannst dich nicht selber auf ein fremdes Fahrzeug versichern, dass muss der Halter bzw. Versicherungsnehmer schon selber machen.

wenn ich beispielsweise ein Unfall mache

Dann hängt es vom Umfang der Versicherung ab. Fremdschäden werden von der Haftpflicht übernommen, Eigenschäden nur von der zusätzlichen Vollkaskoversicherung.

oder über rot was passiert dann ?

Dann wird ein schönes Foto von dir gemacht, der Halter des Fahrzeugs bekommt einen Anhörungsbogen, schreibt deinen Namen und deine Adresse drauf und schon kommt der Bußgeldbescheid bei dir an.


Strafzettel gehen an den Halter, die Versicherung zahlt Schäden.


maria38000  14.01.2025, 14:54

Wenn er den Namen des Fahrers nicht preisgibt - was er nicht immer muss, passiert dem Fahrer und auch dem Halter nichts. Das geht aber nur einmal. Dann muss der Halter des Fahrzeugs ein Fahrtenbuch führen (lassen), was sehr lästig ist.

Wenn du gefahren bist, haftest in absolut jedem Fall du