Auf Schulgelände fahren?
Darf man technisch gesehen auf einer privaten Schule, welche durch Pöller vom restlichen Straßenverkehr getrennt ist ohne Führerschein fahren, falls es Schulseitig okay wäre?
Ich frage für einen Freund.
5 Antworten
mit Fahrrad bestimmt
mit Auto kommst nicht durch die Poller
oder mit Schmackes, dann ist das Auto putt
Ja, darf man. Wenn der Platz vom übrigen Verkehrsgeschehen abgetrennt ist. Das ist durch die Poller ja gegeben.
Antworte für einen Freund.
Definitiv nein. Ein Poller ist KEINE wirksame Zugangskontrolle im Sinne des Gesetzes.
Definitiv ja. Ein Poller soll auch keine Zugangskontrolle sein, sondern ein wirksame Abgrenzung. Und das ist er. Zugangskontrolle war das mit Corona und so.
Definitiv nein! Ein Privatgrundstück muss so gesichert sein, dass Unbefugte es nicht so einfach betreten können - dazu reicht eine geschlossene Umfriedung (z. B. ein Zaun) mit geschlossenem Tor!
Poller allein reichen da nicht aus!
Irgendwie hab ich ne andere Vorstellung von Pollern. Das Gelände muss umfriedet sein, das ist richtig.
Tja, dann müssten auch die Poller so eng stehen, dass nicht mal ein Fußgänger durch kann. :D
Nein. Straffreies Fahren ohne Fahrerlaubnis setzt voraus, daß zu dem jeweiligen Gelände eine wirksame Zugangskontrolle besteht. Das sind Poller v.a. in Hinblick auf Fußgänger oder Fahrradfahrer eben nicht! Die Besitzverhältnisse spielen dabei übrigens nicht die geringste Rolle!
Und jetzt eine Frage: Warum muß ich hier Dinge erklären, die vom höchsten deutschen Zivilgericht (dem Bundesgerichtshof) bereits vor über zehn Jahren abschließend geklärt und entschieden wurden? Wo warst Du all die Jahre?
Wo warst Du all die Jahre?
Evtl. hinter dem Mond, gleich links??^^ *Duck und weg* :DD
Und jetzt eine Frage: Warum muß ich hier Dinge erklären...
Daran musste dich hier wohl leider gewöhnen, denn zuviele hier sind absolut Lernresistent - egal welche Nachweise du denen bringst.
Da kann sogar eine Diskussion mit nem Schuhkarton ergiebiger sein. :D
DH für deinen Kommentar!!
Nein. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nur erlaubt, wenn sich die dafür benutzte Fläche außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums befindet UND eine WIRKSAME ZUGANGSKONTROLLE stattfindet. Es muß also faktisch so etwas wie ein komplett abgesperrten Grundstück sein (Zaun, geschlossenes Tor, usw.) Alles andere ist (auch, wenn es ein Privatgrundstück ist!) öffentlicher Verkehrsraum!
falls es Schulseitig okay wäre?
Ist es aber mit Sicherheit nicht - also erübrigt sich die Frage.
Kein Schulleiter dieser Welt wird sich soweit "aus dem Fenster lehnen" und das genehmigen
Bei uns nicht, warum denn auch?
Wir fahren dort, wo es erlaubt ist, im eigenen Garten oder so.
wenn, ist es aber nicht, und fahren ohne, wenn es nötig ist, kostet eben, bis zu 12 Monaten Knast.
Die Frage war aber nach der Rechtslage unter der Annahme, dass die Schule ihr okay dafür gibt.
und fahren ohne, wenn es nötig ist, kostet eben, bis zu 12 Monaten Knast.
Der Bereich wäre in dem Fall aber abgetrennt vom öffentlichen Verkehrsraum.
Nö, wäre es nicht, ist doch zugängig, wie sonst kommt er dahin?
In der Frage heißt es:
durch Pöller vom restlichen Straßenverkehr getrennt ist
Pöller lassen sich oftmals entfernen, dadurch ist dann bei entfernten Pöller ein befahren möglich.
dann könnten logischer auch andere das befahren, die auf die gleiche Schnapsidee kommen ...
ich kenne keine Poller, die so dicht stehen und hoch sind, dass niemand da durchkommt.
Die Fahrerlaubnisverordnung in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung.
Die StVO findet aber auf abgetrenntem Privatgrundstück nicht per se Anwendungen.
Teste es, fahre einfach mal besoffen vor Deiner Garage rum, lasse Dich erwischen, und warte ab, was vom Gericht da so alles kommt.
Der Bereichen vor den Garagen ist bei uns nicht durch Pöller o.ä. vom öffentlichen Verkehrsraum getrennt
Poller sind kein Grund, dadurch wird die öffentliche Zugängigkeit nicht unterbunden, wie auch?
Hatten wir aber schon vor Stunden.
Poller sind für Fußgänger KEINE Abtrennung, wann kapierst Du das endlich?
Poller kann man oftmals entfernen.