Auf Schulgelände fahren?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

mit Fahrrad bestimmt

mit Auto kommst nicht durch die Poller

oder mit Schmackes, dann ist das Auto putt

Ja, darf man. Wenn der Platz vom übrigen Verkehrsgeschehen abgetrennt ist. Das ist durch die Poller ja gegeben.

Antworte für einen Freund.

Hikker  15.12.2021, 15:47

Definitiv nein. Ein Poller ist KEINE wirksame Zugangskontrolle im Sinne des Gesetzes.

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tinalisatina  15.12.2021, 20:01
@Hikker

Definitiv ja. Ein Poller soll auch keine Zugangskontrolle sein, sondern ein wirksame Abgrenzung. Und das ist er. Zugangskontrolle war das mit Corona und so.

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Eichbaum1963  15.12.2021, 21:24
@tinalisatina

Definitiv nein! Ein Privatgrundstück muss so gesichert sein, dass Unbefugte es nicht so einfach betreten können - dazu reicht eine geschlossene Umfriedung (z. B. ein Zaun) mit geschlossenem Tor!

Poller allein reichen da nicht aus!

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tinalisatina  15.12.2021, 21:33
@Eichbaum1963

Irgendwie hab ich ne andere Vorstellung von Pollern. Das Gelände muss umfriedet sein, das ist richtig.

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Eichbaum1963  15.12.2021, 21:34
@tinalisatina

Tja, dann müssten auch die Poller so eng stehen, dass nicht mal ein Fußgänger durch kann. :D

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Hikker  15.12.2021, 22:05
@tinalisatina

Nein. Straffreies Fahren ohne Fahrerlaubnis setzt voraus, daß zu dem jeweiligen Gelände eine wirksame Zugangskontrolle besteht. Das sind Poller v.a. in Hinblick auf Fußgänger oder Fahrradfahrer eben nicht! Die Besitzverhältnisse spielen dabei übrigens nicht die geringste Rolle!

Und jetzt eine Frage: Warum muß ich hier Dinge erklären, die vom höchsten deutschen Zivilgericht (dem Bundesgerichtshof) bereits vor über zehn Jahren abschließend geklärt und entschieden wurden? Wo warst Du all die Jahre?

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Eichbaum1963  18.12.2021, 22:20
@Hikker
Wo warst Du all die Jahre?

Evtl. hinter dem Mond, gleich links??^^ *Duck und weg* :DD

Und jetzt eine Frage: Warum muß ich hier Dinge erklären...

Daran musste dich hier wohl leider gewöhnen, denn zuviele hier sind absolut Lernresistent - egal welche Nachweise du denen bringst.

Da kann sogar eine Diskussion mit nem Schuhkarton ergiebiger sein. :D

DH für deinen Kommentar!!

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Nein. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nur erlaubt, wenn sich die dafür benutzte Fläche außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums befindet UND eine WIRKSAME ZUGANGSKONTROLLE stattfindet. Es muß also faktisch so etwas wie ein komplett abgesperrten Grundstück sein (Zaun, geschlossenes Tor, usw.) Alles andere ist (auch, wenn es ein Privatgrundstück ist!) öffentlicher Verkehrsraum!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
falls es Schulseitig okay wäre?

Ist es aber mit Sicherheit nicht - also erübrigt sich die Frage.

Kein Schulleiter dieser Welt wird sich soweit "aus dem Fenster lehnen" und das genehmigen

Bei uns nicht, warum denn auch?

Wir fahren dort, wo es erlaubt ist, im eigenen Garten oder so.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
OnePerson19  15.12.2021, 15:07

Welches Gesetz/ welche Verordnung verbietet es denn bei euch?

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schleudermaxe  15.12.2021, 15:10
@OnePerson19

wenn, ist es aber nicht, und fahren ohne, wenn es nötig ist, kostet eben, bis zu 12 Monaten Knast.

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OnePerson19  15.12.2021, 15:13
@schleudermaxe

Die Frage war aber nach der Rechtslage unter der Annahme, dass die Schule ihr okay dafür gibt.

 und fahren ohne, wenn es nötig ist, kostet eben, bis zu 12 Monaten Knast.

Der Bereich wäre in dem Fall aber abgetrennt vom öffentlichen Verkehrsraum.

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OnePerson19  15.12.2021, 15:16
@schleudermaxe

In der Frage heißt es:

durch Pöller vom restlichen Straßenverkehr getrennt ist

Pöller lassen sich oftmals entfernen, dadurch ist dann bei entfernten Pöller ein befahren möglich.

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peterobm  15.12.2021, 15:22
@OnePerson19

dann könnten logischer auch andere das befahren, die auf die gleiche Schnapsidee kommen ...

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schleudermaxe  15.12.2021, 15:23
@OnePerson19

ich kenne keine Poller, die so dicht stehen und hoch sind, dass niemand da durchkommt.

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Hikker  15.12.2021, 15:48
@OnePerson19

Die Fahrerlaubnisverordnung in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung.

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OnePerson19  15.12.2021, 15:54
@Hikker

Die StVO findet aber auf abgetrenntem Privatgrundstück nicht per se Anwendungen.

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schleudermaxe  15.12.2021, 16:44
@OnePerson19

Teste es, fahre einfach mal besoffen vor Deiner Garage rum, lasse Dich erwischen, und warte ab, was vom Gericht da so alles kommt.

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OnePerson19  15.12.2021, 16:46
@schleudermaxe

Der Bereichen vor den Garagen ist bei uns nicht durch Pöller o.ä. vom öffentlichen Verkehrsraum getrennt

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schleudermaxe  15.12.2021, 16:52
@OnePerson19

Poller sind kein Grund, dadurch wird die öffentliche Zugängigkeit nicht unterbunden, wie auch?

Hatten wir aber schon vor Stunden.

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Hikker  15.12.2021, 17:01
@OnePerson19

Poller sind für Fußgänger KEINE Abtrennung, wann kapierst Du das endlich?

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