Anzeige, Versand unversichert?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Käufer ist im Recht 75%
Ich bin im Recht 25%

6 Antworten

Das ist gar nicht leicht.

Generell bist du für die sichere Zustellung verantwortlich. Bedeutet, dass du dafür sorgen musst, dass der Käufer seinen Artikel unversehrt erhällt.

Dafür bietet die Post den versicherten Versand an, damit du als Versender bei Transportschäden versichert bist. Dementsprechend gibt es dafür auch die Sendungsverfolgung und Co.

Jetzt ist es aber so, dass der Kunde von dir ja bestätigt hat, den Brief unversehrt erhalten zu haben. Jetzt ist die Frage, ist es wirklich in einem Brief, oder in einem Karton in Briefform verschickt worden? Weil einen Brief kannst du, ohne Spuren zu hinterlassen, öffnen, ein Paket nicht. Bei Brief wirst du wahrscheinlich im nachteil sein.

Wenn es ein Paket war, dann würde ich ihn erst mal beweisen lassen, dass da nix drin war:)

Eigentlich ist der Anzeiger in der Beweislast. Das ist aber keine juristischer Rat:)

Viktor1313 
Fragesteller
 22.06.2023, 00:02

Danke!

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Bei der Beurteilung, wer im Recht sein könnte, muss auf jeden Fall berücksichtigt werden, dass du - mit 15J - gar nicht berechtigt bist, so einen Verkauf bei eBay mit Paypal-Zahlung durchzuführen.
Das ist grundsätzlich erst ab 18J erlaubt - ohne Ausnahme.

Deshalb geh mal davon aus, dass diese unzulässige Aktion nicht zu deinen Gunsten ausgehen wird, sondern Konsequenzen für dich folgen werden.

Viktor1313 
Fragesteller
 22.06.2023, 09:51

Ich bin 15 Ja, habe das alles mit meinem großen Bruder gemacht.

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Rubezahl2000  22.06.2023, 10:10
@Viktor1313

Dein Bruder darf dich überhaupt nicht an seine Accounts lassen.

Und falls dein Bruder selbst diese Aktion gemacht hat, dann bekommt ER die Strafanzeige und nicht du.
Und dann hast du mit dieser ganzen Aktion überhaupt nichts zu tun.

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Der Käufer hat seit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat und egal, was der Verkäufer schreibt, bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.

Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hat der Verkäufer so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.

Und wenn das Geld schon an ihn ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit seinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.

Diesem Verfahren hat jeder Verkäufer übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.

Klicken: Grundsatz zum eBay-Käuferschutz

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

Lass Dich also überraschen.

 

Jetzt denke ich ich bin im Recht. Laut Paragraph 446 und 447 Absatz 2

Grundsätzlich ja - wenn kein versicherter Versand vereinbart wurde und ein solcher auch nicht ohne Vereinbarung aufgrund der Art der verkauften Sache zu erwarten war.

Für den Gefahrenübergang musst du aber beweisen, dass du diese konkrete Sache bei der Post zum Versand an den Käufer aufgegeben hast (und eben nicht nur ein leeres Paket / einen leeren Brief).

Viktor1313 
Fragesteller
 22.06.2023, 00:08

Hmm wie soll ich das jetzt beweisen?

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Answer1234567  22.06.2023, 01:09
@Viktor1313

Ohne Einlieferungsnachweis schwierig. Fotos? Zeugen? Ansonsten kennst du jetzt den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

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Käufer ist im Recht

Ich würde sagen - wenn der Käufer keine Ware erhält bekommt er natürlich sein Geld zurück

Als Brief ist er natürlich nicht versichert und es geht wohl auf deine Kosten weil du so leichtsinnig warst