Anspruch auf Erstattung?

6 Antworten

Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!

Du schreibst:

Jetzt schreibt dieser er will das Geld zurück. 

In der Regel zahlt eBay den Kaufpreis erst an den Verkäufer aus, nachdem der Käufer den Erhalt der Ware bestätigt hat.

Warum war das bei dir anders?

Du schreibst:

 Vor 3-4 Monaten kaufte ein Kunde ein Artikel bei mir.

Hast du den Käufer darüber informiert, dass die Sendung nicht zugestellt werden konnte?

Damit der Käufer den Kaufvertrag erfüllt, muss er die Sache nicht nur bezahlen, sondern auch abnehmen.

Insbesondere, wenn der Käufer seinen Einkauf bereits im Voraus bezahlt hat, legt er in der Regel auch Wert darauf, die Sache zu erhalten.

Die Rechtslage:

Die Rücksendung der Kaufsache entbindet die Vertragspartner nicht von ihren vertragstypischen Pflichten nach § 433 BGB.

Als Verkäufer bist du verpflichtet dem Käufer die Ware erneut zuzustellen. Die Versandkosten muss jedoch der Käufer tragen.

Solltest du die Ware jedoch inzwischen anderweitig verkauft haben, wäre das nicht so gut.

In diesem Fall hätte der Verkäufer das Recht Schadenersatz zu verlangen.

Meine persönliche Meinung ist:

Deine Beschreibung lässt sich nicht mit den eBay-Nutzungsbestimmungen vereinbaren.

Warum du dem Käufer nicht anbietest, die Sache einfach erneut zuzuschicken ist nicht nachvollziehbar.

Hat er Anrecht darauf?

Sag mal: Du hast die Ware und sein Geld !! Fällt Dir da etwas ungewöhnliches auf?

Kannst froh sein, dass er nur das Geld zurück will und nicht seine gekaufte Ware, da Du diese scheinbar nicht mehr vollständig liefern kannst.


Margita1881  09.09.2024, 10:34

Auch wenn der Käuferschutz abgelaufen ist?

Ab Zeitpunkt der Zahlung hat der Käufer 180 Tage Zeit, um sein Problem bei PayPal zu melden.

Anspruch auf eine einseitige Auflösung des Kaufvertrages hat der Käufer nicht. Du auch nicht. Der Käufer Anspruch auf den Kaufgegenstand. D.h. du musst ihm diesen zusenden. Du kannst die Mehrkosten an Versand geltend machen.

Nein, auf das Geld hat er keinen Anspruch. Allerdings auf den Artikel, denn den hat er ja bezahlt. Bitte ihn die Versandkosten erneut zu bezahlen und versende dann.


ant8eart  09.09.2024, 10:45

umgekehrt wird ein Schuh draus.

rsosos 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 08:08

Und wenn ich diesen nicht mehr habe?

KuarThePirat  09.09.2024, 08:09
@rsosos

Dann musst Du tatsächlich das Geld erstatten, denn Du kannst den Kaufvertrag nicht mehr erfüllen.

rsosos 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 08:12
@rsosos

Bzw. habe ich nur einen von den 2 Artikeln die Zusammen gekauft wurden.

rsosos 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 08:12
@KuarThePirat

Auch wenn der Käuferschutz abgelaufen ist?

KuarThePirat  09.09.2024, 08:14
@rsosos

Der Käuferschutz ist nett, hat aber mit der Rechtslage nichts zu tun. Ihr habt nach wie vor einen gültigen Kaufvertrag. Der Käufer hat seinen Teil des Kaufvertrags erfüllt und jetzt musst Du deinen Teil erfüllen. Der Käufer hat einen einklagbaren Anspruch auf die Artikel.

Nein, aber auf den Artikel.


ant8eart  09.09.2024, 10:46

nein, er hat den Artikel abgeleht.