Anspruch auf Erstattung?
Hallo ich bin ein Privatverkäufer auf Ebay. Vor 3-4 Monaten kaufte ein Kunde ein Artikel bei mir. Dieser wurde Versendet, jedoch nicht abgeholt und kam zurück. Die Frist von einem Öffnen eines Falles ist längst abgelaufen. Jetzt schreibt dieser er will das Geld zurück. Hat er Anrecht darauf?
6 Antworten
Du schreibst:
Jetzt schreibt dieser er will das Geld zurück.
In der Regel zahlt eBay den Kaufpreis erst an den Verkäufer aus, nachdem der Käufer den Erhalt der Ware bestätigt hat.
Warum war das bei dir anders?
Du schreibst:
Vor 3-4 Monaten kaufte ein Kunde ein Artikel bei mir.
Hast du den Käufer darüber informiert, dass die Sendung nicht zugestellt werden konnte?
Damit der Käufer den Kaufvertrag erfüllt, muss er die Sache nicht nur bezahlen, sondern auch abnehmen.
Insbesondere, wenn der Käufer seinen Einkauf bereits im Voraus bezahlt hat, legt er in der Regel auch Wert darauf, die Sache zu erhalten.
Die Rechtslage:
Die Rücksendung der Kaufsache entbindet die Vertragspartner nicht von ihren vertragstypischen Pflichten nach § 433 BGB.
Als Verkäufer bist du verpflichtet dem Käufer die Ware erneut zuzustellen. Die Versandkosten muss jedoch der Käufer tragen.
Solltest du die Ware jedoch inzwischen anderweitig verkauft haben, wäre das nicht so gut.
In diesem Fall hätte der Verkäufer das Recht Schadenersatz zu verlangen.
Meine persönliche Meinung ist:
Deine Beschreibung lässt sich nicht mit den eBay-Nutzungsbestimmungen vereinbaren.
Warum du dem Käufer nicht anbietest, die Sache einfach erneut zuzuschicken ist nicht nachvollziehbar.
Hat er Anrecht darauf?
Sag mal: Du hast die Ware und sein Geld !! Fällt Dir da etwas ungewöhnliches auf?
Kannst froh sein, dass er nur das Geld zurück will und nicht seine gekaufte Ware, da Du diese scheinbar nicht mehr vollständig liefern kannst.
Auch wenn der Käuferschutz abgelaufen ist?
Ab Zeitpunkt der Zahlung hat der Käufer 180 Tage Zeit, um sein Problem bei PayPal zu melden.
Anspruch auf eine einseitige Auflösung des Kaufvertrages hat der Käufer nicht. Du auch nicht. Der Käufer Anspruch auf den Kaufgegenstand. D.h. du musst ihm diesen zusenden. Du kannst die Mehrkosten an Versand geltend machen.
Nein, auf das Geld hat er keinen Anspruch. Allerdings auf den Artikel, denn den hat er ja bezahlt. Bitte ihn die Versandkosten erneut zu bezahlen und versende dann.
Dann musst Du tatsächlich das Geld erstatten, denn Du kannst den Kaufvertrag nicht mehr erfüllen.
Der Käuferschutz ist nett, hat aber mit der Rechtslage nichts zu tun. Ihr habt nach wie vor einen gültigen Kaufvertrag. Der Käufer hat seinen Teil des Kaufvertrags erfüllt und jetzt musst Du deinen Teil erfüllen. Der Käufer hat einen einklagbaren Anspruch auf die Artikel.
Nein, aber auf den Artikel.
Und wenn ich diesen nicht mehr habe?