An die Rechtsexperten: Ist das Nötigung oder nicht? Welcher Tatbestand könnte noch greifen? Oder ist die Szene (in real projiziert) einfach nur Kunst?
Nein, mir ist das nicht passiert und ich frage auch nicht für einen Freund. Mir gefällt die Ästhetik der Installation. Ich hinterfrage lediglich die Bezüge zu den realen Gegebenheiten, um die Fantasie mit belastbaren Fakten zu bereichern.
5 Antworten
Ha ha ha.....
Gut ich wäre nicht so begeistert wenn mein Auto so von Einkaufswägen umrundet ist.
Rechtlich eine Nötigung.
Doch optisch ein Hingucker 😁
Einen Falschparker daran zu hindern, wegzufahren, indem man sein Auto blockiert, kann als Nötigung strafbar sein, insbesondere wenn es sich um eine unerlaubte Blockade auf öffentlichen Straßen handelt. Es ist nicht erlaubt, andere Verkehrsteilnehmer in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken, auch wenn sie falsch parken.
Das gezielte Blockieren eines Falschparkers, um ihn am Wegfahren zu hindern, kann als Nötigung im Sinne des § 240 des Strafgesetzbuches (StGB) gewertet werden.
Wenn man dann noch den Eindruck erweckt, Teil der Klimabewegung zu sein, dann kann man als Mitglied einer kriminellen Vereinigung auch mal schnell in den Knast kommen. ;)
Da es nicht möglich ist die Einkaufswagen so zu platzieren, ist der Fall unrealistisch.
Das kann tatsächlich durchaus als Nötigung gelten, da der "Gewalt"-Begriff des § 240 StGB (Nötigung) sehr weit zu verstehen ist.
Übrigens könnte dieses Verhalten auch u.U. eine Schadensersatzforderung nach sich ziehen, da der Autofahrer sein Eigentum (Auto) nicht mehr nutzen kann.
Man könnte auch darüber nachdenken, ob das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist. Ich würde das aber vorsichtig ablehnen.
IANAL, aber ich denke nicht, daß eine Anklage wegen Nötigung hier Erfolg haben könnte.
Mal angenommen, es wäre möglich, Einkaufswagen so aufzustellen, dann müßte der Besitzer des Autos ja nur einen Euro in einen der Wagen stecken und könnte so die "Wagenburg" auflösen. Wenn das Nötigung wäre, dann müßte es ja auch Nötigung sein, zum Beispiel einen Getränkekasten hinter ein geparktes Auto zu stellen, den der Fahrer erst zur Seite räumen muß, um wegzufahren. Das würde den Gewaltbegriff mit Sicherheit weit überdehnen.
Spannender könnte die Frage sein, wie es zivilrechtlich aussieht, wenn der Fahrer beim Entfernen der Einkaufswagen versehentlich sein Auto beschädigt...