amtliches Glaubensbekenntnis CHRIST nicht möglich - warum?

5 Antworten

"Gebt dem Kaiser (= dem Staat), was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!".

Dem Staat ist dein Bekenntnis wurscht, weil er dir Religions- und Gewissensfreiheit garantiert.

Was den Staat interessiert ist, ob du deine Steuern bezahlst (siehe das Zitat von Jesus). Diesbezüglich wird in der Schweiz nach der Konfession (nicht dem Glauben!) gefragt, damit der Staat weiss, wem du Kirchensteuer bezahlen musst.

Bedenke auch, dass Jesus dich auffordert, ihn vor den *Menschen* zu bekennen. Der Staat ist kein Mensch, sondern ein abstraktes Gebilde, das nach bestimmten Regelwerken funktioniert.

Es gibt kein Gebot, deinen Glauben vor einer Institution zu bekennen - du sollst ihr nur das geben, was sie von dir verlangt (siehe nochmals das Zitat von Jesus dazu).

landrom 
Fragesteller
 08.02.2024, 17:41

ich habe deiner antwort ein herz gegeben - aber der staat ist ja kein gebilde sondern man hat ja immer mit menschen zu tun die fragen stellen - nichts desto trotz ist deine antwort souverän !

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LastDayofEden  08.02.2024, 17:58
@landrom

Ich freue mich, dass meine Antwort für dich interessant ist.

Mein Gedanke war der: Natürlich ist der Beamte ein Mensch. Er fragt dich aber ja nicht aus persönlichem Interesse, welchen Glaubens du bist. Ihm persönlich ist das schnurzpiepe. Er fragt, weil er das im Auftrag des Staates und in seiner Funktion als Beamte tun muss.

Diesselbe Aufgabe könnte auch ein Computer übernehmen, in dem du deine Glaubensrichtung eintippen oder ankreuzen musst.

Mein Verständnis der Aufforderung von Jesus (auch wenn man das sicher auch anders interpretieren kann) ist, dass Christen aufgefordert sind, Menschen, die Interesse an ihnen und ihrem Glauben bekunden, ihren Glauben offenzulegen.

Es bedeutet in meinem Verständnis, Menschen gegenüber, mit denen man zu tun hat, aufrichtig zu sein.

Einerseits sollte man sich, so zumindest mein Verständnis, vor Menschen, die wissen wollen, wer man ist oder was man glaubt, nicht verstecken. Andererseits kann so ja auch ein Gespräch über den Glauben entstehen, was im Sinne von Jesus ist, der möchte, dass seine Botschaft verbreitet wird.

Der Beamte aber diskutiert mit dir nicht über deinen Glauben und hat dich und deine Antwort schon wieder vergessen, kaum bist du zur Tür raus. Du hast nichts beigetragen, um einem Menschen die Botschaft von Jesus näherzubringen.

Falls dir aber unwohl ist damit, kannst du ja einfach antworten: "konfessionsloser Christ". So hast du dem Beamten gesagt, wo er sein Kreuzchen machen soll, und die Weisung von Jesus befolgt, einem Menschen gegenüber deinen Glauben offenzulegen. 🙂

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Weil Staat und Religion getrennt sind. In den Ausweisen stand übrigens nie die Religionszugehörigkeit drin. Das ist z.B. auch in der EU verboten, war auch schon vor EU-Zeiten so. Leider mussten dann die Juden in der NS-Zeit ihre Religionszugehörigkeit im Personalausweis eintragen lassen. War nicht so dolle. Religionszugehörigkeit ist Privatsache und darf in den Ämtern nur für steuerliche Zwecke, und eben nur aus diesem Grund und nur für kirchsteuerpflichtige Religionszugehörigkeiten geführt werden. Meines Wissens gibt es diese auch in Ö und auch die Juden zahlen z.B. Kirchensteuer. Es sind nicht nur die ev. und kath. Konfessionen. Auch einige andere christliche Gemeinschaften zahlen Kirchensteuer.

amtliches Glaubensbekenntnis CHRIST nicht möglich - warum?

In der Frage nach dem Bekenntnis geht es nicht um das Bekenntnis, sondern allein um die Kirchensteuer.

Dass Menschen die nicht den beiden Landeskirchen angehören pauschal als "ohne Bekenntnis" abgestempelt werden, liegt, wie ich vermute, darin begründet, dass im 19.Jhdt die evangelischen Landeskirchen den Freikirchen eins reinwürgen wollten.

Die wollen in den Statistiken die Anzahl der Christen niedrig halten.

Deshalb gelten nur Evangelische und Katholische als Bekenntnis-Christen.

Unabhängig davon, dass das Humbug ist, da der höchstwahrscheinlich - und meiner bescheidenen Meinung nach - nichtexistente Vater ja ohnehin allwissend ist und sich dementsprechend nicht um schriftliche und mündliche Zeugnisse scheren muss, die Falschwiedergabe der Amtsperson über dein (ernstgemeintes) Glaubensbekenntnis irrelevant.

Darüberhinaus wäre zu prüfen auf welcher Definition O.B. eingetragen wird. Wenn ich der Amtsperson auf die Frage welcher Konfession ich angehörig sei, antworte "ich bekenne mich schuldig im Kindergarten vor der Frühstückszeit heimlich eine Rosine aus der Müslischüssel gegessen zu haben", habe ich zwar ein Bekenntnis abgelegt, seine Frage aber nicht beantwortet.