Alter Büchergutschein?
Hallo, wir sind gerade am renovieren und dabei habe ich hinter einem Schrank einen alten Büchergutschein gefunden. Muss wohl irgendwie dahinter gerutscht sein. Der ist 2017 ausgestellt und von "Bücherscheck" darauf steht, dass das Guthaben 3 Jahre gültig ist. Er ist also abgelaufen. Würdet ihr trotzdem versuchen ihn ein zu lösen (freundliche im Laden fragen) oder ihn einfach wegwerfen, da man sowieso keine Chance mehr hat?
6 Antworten
Leider gibt es keine Möglichkeit mehr, diesen abgelaufenen Gutschein einzulösen. Du kannst ihn also wegwerfen!
Ich denke, dass du den Gutschein nicht mehr eingelöst bekommst, selbst wenn du nett nachfragst.
Es steht nicht umsonst darauf, dass der Gutschein 3 Jahre gültig ist. Je nachdem wie kulant der Verkäufer ist, kann man bei ein paar Wochen oder gar einen Monat über der Ablauffrist noch den Gutschein einlösen, aber 5 Jahre ist doch etwas zu viel.
Wenn ich als Verkäufer einen 5 Jahre abgelaufenen Gutschein einlösen würde, würde mein Chef mir den Gutschein um die Ohren hauen. Beim Kauf des Gutscheins willigt man den Geschäftsbedingungen zu. Wenn es heißt, dass der Gutschein nur 3 Jahre gültig ist, kann man nach Ablauf der Zeit diesen nicht mehr einlösen.
Du kannst es freundlich versuchen und vielleicht hast du ja Glück und sie sind so freundlich und Lösen ihn ein. Könnte aber auch sein das sie es ablehen, dann könntest du vielleicht noch freundlich eine Mail an den Geschäftsführer zu schreiben und vielleicht ist dieser dann Kullant ansonsten ist es eben schade aber kann passieren.
Finde es aber auch nicht toll das Gutscheine die man gekauft hat irgendwann verfallen. Immerhin wurden sie ja gekauft und der Laden bekam das Geld dafür da wäre es nur richtig das sie immer Gültig bleiben.
Mittlerweile ist man der Meinung, dass die "Ablauffrist" nicht rechtskräftig ist.
Und wenn's den Laden noch gibt, würde ich durchaus nett-konsequent versuchen, den Gutschein einzulösen. :-)
So mein juristisches Umfeld vom Hörensagen ...
Ist mir jetzt aber momentan nicht wichtig genug, um das genauer zu recherchieren/erfragen, sorry.
Grundsätzlich sind befristete Gutscheine nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer nicht mehr einlösbar, sofern dies klar und deutlich angegeben ist. Die Verfallsklausel muss transparent im Gutschein selbst oder in den AGB vermerkt sein. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt. Zwar kann ein Unternehmen aus Kulanz eine verspätete Einlösung ermöglichen, dies begründet jedoch keinen Rechtsanspruch.
Soweit ich weiß, hast du keinen Anspruch mehr auf die Produkte, in dem Fall Bücher.
Aber das Geld kannst du zurückfordern, kann man als Kredit ansehen. Wieviel ist es denn?
Worauf berufst du dich?