Abtreibung (Contra)?

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dies bedeutet, dass bereits der Nasciturus Träger von Grundrechten ist.

Korrekt. Aus diesem Grund ist der Schwangerschaftsabbruch bisher in Deutschland ja auch immer noch unter Strafe gestellt. Oder wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert: 

Ein solcher Schutz des Ungeborenen gegenüber seiner Mutter ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.

Hier hat grds. das Leben der Mutter Vorrang und hier wäre eine Abtreibung i. S. d. § 32 StGB per Notwehr oder durch einen Arzt speziell durch § 34 StGB gerechtfertigt.

Willst du jetzt staatsrechtlich oder doch strafrechtlich argumentieren?

Ich bleibe jetzt mal beim Staatsrecht:

Auch die Schwangere ist Träger von Grundrechten. Deshalb schreibt das Bundesverfassungsgericht in seiner letzten Entscheidung zum Thema:

Das bedeutet indes nicht, daß eine Ausnahmelage, die es von Verfassungs wegen zuläßt, die Pflicht zum Austragen des Kindes aufzuheben, nur im Falle einer ernsten Gefahr für das Leben der Frau oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihrer Gesundheit in Betracht kommt. Ausnahmelagen sind auch darüber hinaus denkbar. Das Kriterium für ihre Anerkennung ist, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, das der Unzumutbarkeit (vgl. BVerfGE 39, 1 [48 ff.]). Dieses Kriterium hat - unbeschadet des Umstandes, daß die Beteiligung der Frau an dem Schwangerschaftsabbruch strafrechtlich nicht als Unterlassungsdelikt einzuordnen ist - deshalb seine Berechtigung, weil sich das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs angesichts der einzigartigen Verbindung von Mutter und Kind nicht in einer Pflicht der Frau erschöpft, den Rechtskreis eines anderen nicht zu verletzen, sondern zugleich eine intensive, die Frau existentiell betreffende Pflicht zum Austragen und Gebären des Kindes enthält und eine darüber hinausgehende Handlungs-, Sorge- und Einstandspflicht nach der Geburt über viele Jahre nach sich zieht (vgl. insoweit auch M. von Renesse, ZRP 1991, S. 321 [322 f.]). Aus der Vorausschau auf die damit verbundenen Belastungen können in der besonderen seelischen Lage, in der sich werdende Mütter gerade in der Frühphase einer Schwangerschaft vielfach befinden, in Einzelfällen schwere, unter Umständen auch lebensbedrohende Konfliktsituationen entstehen, in denen schutzwürdige Positionen einer schwangeren Frau sich mit solcher Dringlichkeit geltend machen, daß jedenfalls die staatliche Rechtsordnung - ungeachtet etwa weitergehender moralischer oder religiös begründeter Pflichtauffassungen - nicht verlangen kann, die Frau müsse hier dem Lebensrecht des Ungeborenen unter allen Umständen den Vorrang geben.

(....)Die Grundrechtspositionen der Frau fordern einen Rechtfertigungsgrund der allgemeinen Notlagenindikation nicht.

Lässt sich dagegen argumentieren, dass es ja nicht auf die Herkunft des Kindes ankommt und man dieses Kind auch lieben kann?

Ganz schön zynisch. Für die Frau, der Gewalt angetan wurde, kommt es sehr wohl auf die Herkunft ihres Kindes an. Und auch diese Frau hat ein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Unter anderen Vorrausetzungen finde ich, dass Abtreibungen nicht gerechtfertigt sind.

Du vielleicht nicht. Das Bundesverfassungsgericht schon. Es hat in seiner Entscheidung ausdrücklich die kriminologische, medizinische und embryopathische Indikation als Rechtfertigungsgrund genannt.

Dem Fötus selbst ist es relativ egal, ob er abgetrieben wird, oder nicht, weil er diesen Aspekt von leben und sterben nicht ansatzweise kognitiv begreifen kann. Der Fötus hat keine Vorstellung vom Leben außerhalb des Mutterleibs und davon, was er verpasst, wenn er stirbt. Wenn das Leben für ihn endet, dann ist es halt zu Ende und fertig.

Jede Frau hat das recht auf ihren Körper und darf entscheiden ob sie die Schwangerschaft abbricht oder nicht.

Man kann und darf niemanden zwingen etwas auszutragen was man gar nicht will. Egal ob es durch ein Unfall passierte (Kondom kaputt), dass das Verhütungsmittel was die Frau nimmt nicht 100% sicher ist zb. dadurch das sie Antibotika nimmt die Pille unwirksam ist, die Spirale nicht richtig sitzt/verrutscht ist, Nachlässigkeit da man schnellen Spaß wollte und die Verhütung vernachlässigt hatte, es gerade ein schlechtes Timing ist und ein Kind nicht ins Leben passt oder durch eine Straftat, sie sollte abbrechen wenn sie es will, denn wenn man sie zwingen würde das Kind auszutragen würde sie vielleicht ungesund ernähren, extra schwarfes essen oder giftiges, gefährliches machen und damit auch unfälle provozieren, zu einem Engelmacher gehen oder sich gar das Leben nehmen weil sie 9 Monate quasi in Geiselhaft genommen wird weil sie nicht über ihr Körper entscheiden darf. Und was soll dann bitte nach der Geburt mit dem ungewollten Baby passieren? Im besten Fall geht es direkt zur Adoption Frei oder in eine Babyklappe aber im schlimmsten Fall wird es irgendwo heimlich bekommen und ausgesetzt wo es niemand finden wird und dadurch sterben könnte oder es wird direkt getötet! Letztere beiden Varianten wären Mord, weil das Baby da auf der Welt ist. Vorher also die Zeit in der man legal Abbrechen kann, kann man sowas verhindern. Denn behalten werden es sicher nicht alle. Man kann versuchen sie zu zwingen als "Brutmaschiene" zu arbeiten, Sry aber der Begriff würde bei solchen Aktionen perfekt passen denn was anderes sind die Frauen in dem Moment nicht, aber das sie sich danach auf das "gehasste" Baby freuen werden kann man vergessen und, wenn sie es doch behalten würden, würden sie von der Frau nicht wirklich so geliebt wie ein Wunschkind sondern es bekommt den ganzen hass ab.

Und bei Vergewaltigung muss man auch an das Opfer denken! Sie kann überhaupt nichts dafür das ein Mann, sei es ein Fremder, Bekannter oder gar aus der Verwandschaft, sich an ihr vergeht teils mit brutaler Gewalt und nicht verhütet und die Pille danach nicht wirkt sofern sich das Opfer traut direkt nach der Tat ins Krankenhaus oder zur Polizei zu gehen, dann noch als Strafe das Produkt der Tat austragen muss und Monatelang tagtäglich an die Tat erinnert wird und keine wirkliche Chance hat es zu verarbeiten und bekommt dadurch weiteren Schaden. Und dann kommt das Kind dieser Tat in ein Heim und dann zu Pflegeeltern/Adoptiveltern und wenn er/sie was über die leiblichen Eltern wissen will und auch warum es abgeben wurde dann erfährt das er/sie das Ergebnis einer Vergewaltigung war und man die Schwangerschaft nicht abbrechen durfte und es nicht wollte, weil schon die Schwangerschaft eine Qual für die Frau/das Mädchen war und man nicht auch noch Jahrelang das Ergebnis ansehen will, ist es ein harter Schlag und setzt denjenigen dann schwer auf die Psyche.

Auch hat eine Schwangerschaft große Auswirkungen wegen den Hormonen auf die Psyche und können einer Frau sehr zu schaffen machen und dann zur Gefahr für die werdende Mutter und auch dem ungeborenen.

Sicher sagen manche das man bei Gefahr in Verzug die Mutter retten muss auch, wenn das ungeborene dadurch stirbt aber es sind viele Frauen gestorben, weil man diese Lebensrettenen Maßnahmen für die Mutter nicht durchführte eben, weil die Schwangerschaft dadurch abgebrochen wird und man Angst vor den Konsequenzen hat bzw. selbst wenn das ungeborene bereits im Mutterleib verstorben ist und man da lieber die Mutter sterben lässt und damit auch das ungeborene, wenn es noch am Leben ist anstatt sie zu retten damit sie in Zukuft erneut Schwanger werden kann und dann ein neues Leben auf die Welt kommen kann.

MelindaPries 
Fragesteller
 08.02.2024, 21:37

Ja, aber nach Zahlen des Bundestages

https://www.bundestag.de/resource/blob/648844/8b9810db6aecd81f7e62d2adb0366a64/WD-9-012-19-pdf-data.pdf

haben 80% nach der Abtreiber danach vermehrt depressive Stimmung bekommen, was also auch einen enormen Hormonspiegel bedeutet.

Bist du dafür zu jederzeit abtreiben zu können, also nicht nur bis zur 14 SSW?

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Deamonia  09.02.2024, 11:01
@MelindaPries

Du solltest schon ehrlich sein, wenn du solche Studien verlinkst, da steht:

 Mit Hilfe von Modellrechnungen kommt Coleman zu dem Ergebnis, dass Frauen, die einen Abbruch vornehmen ließen, ein 81 Prozent erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen hätten; jedoch stünden weniger als 10 Prozent dieser Erkrankungen in direktem Zusammenhang mit dem Abbruch.

Weniger als 10% der Erkrankungen stehen lt. dieser Studie in direktem Zusammenhang zur Abtreibung.

Weiter heißt es dann:

Die Studien, die als methodisch belastbar einzustufen seien, kämen zu dem Ergebnis, dass eine Unterbrechung einer ungeplanten Schwangerschaft kein höheres Risiko für psychische Folgen nach sich ziehe als nach Beendigung einer Schwangerschaft durch eine Fehl- oder Totgeburt bzw. Tod eines Neugeborenen. Die TFMHA wies zwar darauf hin, dass nach den Studien einige Frauen Traurigkeit, Trauer und Verlustgefühle nach einem Schwangerschaftsabbruch erlebt hätten; dies reiche aber nicht aus, um einen direkten kausalen Zusammenhang zwischen dem Abbruch und einer psychischen Erkrankung wissenschaftlich zu belegen. Vielmehr hätten nach einem Abbruch verschiedene weitere Faktoren wie Stigmatisierung, zu geringe soziale Unterstützung oder bereits vor dem Abbruch bestehende psychische Probleme eine Rolle gespielt.

Noch viel wichtiger meiner Meinung nach: Andere Studien kommen zu dem Ergebnis, das 97% aller Frauen auch 10 Jahre nach dem Abbruch noch sagen, das es die richtige Entscheidung war, und darauf kommt es doch vor allem an! Kaum eine Frau bereut es!

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Der Wert eines Kindes ist immer wertvoll, dies ist unabhängig von der Art der Zeugung oder wer die Eltern sind. Jedes Kind ist ein Individuum, einmalig von Anfang an und damit wertvoll. Das Kind ist wertvoll, egal ob sich Mutter und der Erzeuger kennen und lieben oder eben nicht. Das Kind ist unschuldig und von daher wertvoll.

ScarletWitch1  10.02.2024, 12:11

Das wäre für jede Frau die ungewollt Schwanger wurde und sei es durch eine Vergewaltigung ein richtiger Faustschlag ins Gesicht. Vor allem bei einer Vergewaltigung das sie nicht nur mit der schlimme Tat bei der sie vielleicht auch verletzt wurde braucht damit die körperlichen und seelichen Wunden verheilen, wobei die seelichen Wunden nie richtig verheilen werden und es sie für immer Psychisch belasten wird, müsste sie dann 9 Monate lang tagtäglich mit der Tat konfrontiert wird und das es sie zusätzlich psychisch belastet und diese zusätzlichen schäden verschwinden nicht nach der Geburt sondern bleiben und machen alles noch schlimmer. Die Frau kann noch weniger dafür das sie schwanger wurde als das Kind aber die Frau dafür noch zusätzlich zu bestrafen ist nicht hinnehmbar!

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Elli113  10.02.2024, 12:21

Jede Frau ist ein Individuum, einmalig von Anfang an und damit wertvoll. 

Und genau deshalb sollte sie nicht völlig ignoriert werden.

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Nehmen wir an, der Nasciturus oder Embryo bedroht das Leben der Mutter.

Das tut er immer wenn man so will, das Risiko bei einer Geburt zu sterben, ist für die Frau 10x höher als bei einer Abtreibung.

Außerdem: Was ist mit der Physischen und Psychischen Gesundheit der Mutter?

Ist es egal wie sehr sie leidet, so lange sie nicht daran verreckt?

Ist es egal, das sie 9 Monate Psychofolter ertragen muss, weil da was in ihr wächst was sie zutiefst ablehnt?

Ist es egal, das ihr Körper danach nie wieder der selbe ist?

Ist es egal, das sie danach vielleicht lebenslang Diabetes hat, oder Inkontinent ist?

Ist es egal, das sie bei der Geburt einen Dammriss erleidet, Vaginale Muskeln reißen und allerlei andere unschöne Dinge passieren?

Ist es egal, das sie Psychisch lebenslang leidet, weil man sie gezwungen hat ein Kind in die Welt zu setzen, welches sie gar nicht in die Welt setzen wollte?

Ist es egal, wenn sie dann versucht selbst abzutreiben, wie früher bevor es die legale Möglichkeit gab, mit einem Drahtkleiderbügel oder einer Fahrradspeiche, und dann dran abkratzt?

Ist es egal, das der spätere Mensch ebenso lebenslang darunter leidet, weil er durch die Ablehnung der Schwangeren zu wenig Oxytocin bekommen hat, was einen lebenslangen Mangel zur Folge hat?

und zu guter Letzt: Wie würdest du es finden, zu erfahren, das deine Mutter gezwungen wurde dich auszutragen, und das sie sich deswegen nach der Geburt das Leben genommen hat?

Ach und übrigens, bei der Kupferkette / Spirale kommt es immer wieder vor, das befruchtete Eizellen abgehen, weil die Kette/Spirale eine Einnistung verhindert. Nach deiner Einstellung müsstest du also auch die sicherste nicht hormonelle Verhütungsmethode verbieten!