Ab wann durften die DDR Grenzwachen schießen?
Durften die noch schießen wenn man schon mit einem Fuß über der Grenze bzw Mauer oder sonst was war?
7 Antworten
Nein, durften sie nicht -- taten sie aber. Es gab deswegen auch einen Todesfall.
Kommt drauf an für welche Zeit du fragst.
Infos findest du hier: https://www.chronik-der-mauer.de/material/179376/bestimmungen-ueber-den-schusswaffengebrauch-fuer-das-kommando-grenze-der-nationalen-volksarmee-der-ddr-6-oktober-1961
oder hier in § 27: https://www.chronik-der-mauer.de/material/180391/gesetz-ueber-die-staatsgrenze-der-ddr-grenzgesetz-25-maerz-1982
Und Nein, wenn Jemand nur einen Fuß über die Grenze setzte hat Niemand geschossen. Es gab immer mal wieder Personen die beim Pilze oder Beeren suchen über die Grenzlinie geraten sind. Diese waren zurückzuweisen, dazu gab es einen festgesetzten Wortlaut. Auch gab es immer mal wieder Kräfte der US Army (Bundeswehr durfte nicht bis an die Grenze) die provoziert haben, da wollten Niemand einen 3. Weltkrieg auslösen.
Kann es sein das du hier Bundewehr und Bundesgrenzschutz verwechselst? Der Fall den du meinst dürfte der Hauptmann Rudi Arnstadt gewesen sein.
M.W. hat man zwar alles Mögliche an der Grenze gesehen, ob Alliierte, BGS, Bayrische Grenzpolizei, Grenzzolldienst ja selbst Landespolizei ab und an. Aber nie die Bundeswehr.
Ja durften sie. Die tatsächliche Grenze lag oft noch deutlich hinter der Mauer. Auch das war noch Staatsgebiet der DDR.
Dadurch sind einige gestorben, weil sie dachten, die wären schon sicher, als sie über der Mauer waren, obwohl sie es noch nicht waren. Kann man z.B auch hier sehen (oben ist DDR Gebiet und unten links BRD)

Ja.
Da gibt es wohl auch Beispiele für.
frage doch mal einen Grenzsoldaten, der vor jedem Dienst als Grenzposten zur Belehrung (Vergatterung) antreten musste.
Hier die Meinung von Leuten abzufragen, die aus den alten Bundesländern kommen oder gar erst nach 1990 geboren wurden, ist doch sinnlos.
Die reden das nach, was sie in der Schule gelernt haben.
Ähm... doch, durfte sie. Es gab einen Fall bei dem ein Westgrenzer einen Ostgrenzer erschossen hat. Eben weil nach den Sperranlagen noch ein paar 100? m DDR Staatsgebiet kamen. Die Westgrenzer waren auf dem Staatsgebiet der DDR, die Ostgrenzer wollten sie festnehmen, gaben einen Warnschuss ab und einer wurde durch die Westgrenzer erschossen.