A2 Führerscheinerweiterung - Erste-Hilfe-Kurs?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

Bei der Anmeldung heute wurde ich darauf hingewiesen, dass es seit 10/2017 eine neue Regelung gibt, die besagt, man müsse den EH-Kurs nochmals belegen.

Das ist so nicht richtig - oder besser: nicht grundsätzlich, es kommt nämlich darauf an, wann Du welchen Kurs mit welchem Unterrichtsumfang gemacht hast.

Ein Kurs in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen mit 8 UE ist nicht mehr für den Führerschein gültig, da die Ausbildungsdauer gem. § 19 FeV zu kurz ist/war, eine Übergangsregelung ist im Oktober 2017 ausgelaufen.

Hast Du allerdings eine Erste-Hilfe-Ausbildung (16 UE) oder eine EH-Ausbildung nach neuem Recht (9 UE) gemacht, so ist diese weiterhin gültig.

Vorher war es ja so, dass der EH-Kurs lebenslang gültig war und bei einer Erweiterung nicht nochmal vorgelegt werden musste.

Der EH-Kurs ist auch jetzt noch lebenslang gültig, nur wurde der vorgeschriebene Unterrichtsumfang im Gesetz entsprechend erhöht - solange die gesetzlichen Vorgaben, besonders in Hinblick auf den Umfang von 9 UE, erfüllt sind gelten die Kurse auch weiterhin unbegrenzt für den Führerschein (für andere Verwendungen gelten wieder andere Regeln).

Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__19.html

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Guten Tag,

davon höre ich jetzt zum ersten Mal.

Ich habe meinen Führerschein zwar vor dem besagten Monat 10/2017 gemacht, bin mir aber sicher, dass der Erste-Hilfe-Kurs seit eh und je gültig ist auf Lebenszeit.

Ich bin mir sicher, dass du den nicht noch einmal absolvieren musst!

Bist du dir sicher, dass die Fahrschule vom EH-Schein geredet hat und nicht von der EU-Regelung, dass nur noch Motorräder auf 48PS gedrosselt, die offen eine Leistung von 70 kW nicht überschreiten?

Woher ich das weiß:Hobby

Vielen Dank!! :)

1

Dir ist die Umstellung von Sofortmaßnahmen am Unfallort und Erste Hilfe Kurs klar?

0

Erste Hilfe ist auch lebenslang gültig .. allerdings wurde die Anerkennung der LSM Scheine wirklich im Oktober 2017 aberkannt.

1

Du hast für den A1 vermutlich noch keinen Erste-Hilfe-Kurs gemacht, sondern die „Sofortmaßnahmen am Unfallort“. (8 Stunden)

Letztere war früher für den Führerschein ausreichend, nur für die Klasse C u. D bräuchte man den Erste-Hilfe-Kurs mit damals 16 Stunden.

Nun gibt es einen neuen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 h Dauer, der nun für alle Führerscheine vorgeschrieben ist. Die „Sofortmaßnahmen“ gibt es nicht mehr.

Somit sind ist Deine alte Bescheinigung zwar nicht abgelaufen, sie ist aber nicht mehr ausreichend für einen neuen Führerschein.

Woran ich mich definitiv erinnern kann, dass mein Kurs nicht LSM hieß, sondern tatsächlich 'Erste-Hilfe-Kurs'. War das damals die Bezeichnung für LSM-Kurse? Weißt du das vielleicht?

0

Da du einen Führerschein hast, musst du keinen Kurs mehr nachweisen, so wird es bei uns in der Führerscheinstelle gehandhabt. .

Generell stimmt es aber, das die LSM Kurs abgeschafft wurden und nicht mehr anerkannt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule