Muss ich beim Motorradführerschein nochmal einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren?
Hallo zusammen,
ich habe begonnen, meinen Motorradführerschein zu machen. Einen Autoführerschein (Klasse B) habe ich bereits. Es geht also um die "Erweiterung der Fahrerlaubnis". In der Fahrschule sowie von Dritten habe ich gehört, dass es keiner Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses bedarf, da ein bereits vorhandener Kurs lebenslange Gültigkeit hat und nicht verfällt. Ich habe auch noch alle notwenidgen Bescheinigungen. Die Dame auf der Verwaltung sagte mir nun, dass ich einen neuen Kurs machen müsste. Aber das Internet gibt her, dass ein EHK nie verfällt. Was denn nun?
Nein, ich kann gerade nicht bei der Fahrschule nachfragen. Sonst hätte ich dies gemacht.
Danke!
4 Antworten
Wann hast du den Schein gemacht .. welcher war es?
Wenn es einer war mit mind. 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten ist er noch gültig.. unbegrenzt im Fahrschulwesen.
Normalerweise verlieren Erste Hilfe Kurse ihre Gültigkeit tatsächlich, für den Zweck des Führerscheines jedoch nicht. Da hat er lebenslang Gültigkeit.
falsche formulierung ! Die Teilnahmebescheinigung am EH Kurs verjährt nicht !
Zu besonderen Anlässen- Fahrerlaubnis - ist ein Nachweis maximal 24 Monate gültig.
also da können wir auch nur selber googeln.
Ich habe einen freiwillig gemacht, schadet nicht.
Nein,einmal reicht...