Fahrschule, Erste Hilfe Kurs?

4 Antworten

Von Experte RedPanther bestätigt
8 Doppelstunden

Also der "große" Kurs mit 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

§19 FeV:

(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst.

Wenn der Kurs bei einem amtlich anerkannten Träger gemacht wurde, z.B. rotes Kreuz, erfüllt er alle Voraussetzungen.

Wann dieser gemacht wurde, spielt keine Rolle, siehe §76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
11a. § 19 (Weitergeltung von Bescheinigungen über Erste Hilfe)
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.

Früher gab es auch verkürzte Kurse, die sich "lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" nannten und nur acht Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten hatten, diese erfüllen die heutigen Anforderungen nicht mehr.

Hi, beim Sehtest würde es ein Verfallsdatum geben, beim 1. Hilfe Kurs nicht.

Beim Ersthelferkurs verfällt tatsächlich nichts, nur wenn es um betrieblichen Ersthelfer geht muss man alle 2 Jahre auffrischen.

Für den FS aber nicht.

Sehtest muss aktuell sein.