Habe seit 1989 den Führerschein B, muss ich für den Motorradführerschein komplett alles neu machen, wieso haben welche 125ccm ohne Prüfung?

4 Antworten

Rechtssicherheit geht über Gleichberechtigung.

In einem Rechtsstaat muß man sich auf eine einmal erteilte Genehmigung verlassen können, darf also nicht nachträglich wieder schlechter gestellt werden.

Deswegen gelten bei Regelverschärfungen immer Übergangsregelungen für die Genehmigungen die bis dahin schon erteilt waren.  Wer also seine Fahrerlaubnis vor 1980 gemacht hat darf in diesem Fall weiterhin 125er mit dem Autoführerschein fahren, wer sie später bekommen hat nur noch 50er. 

Es gibt nunmal einfach Zeitpunkte, zu denen etwas geändert wird. Und bei dir war diese Änderung eben schon vollzogen. Ist genauso, wie man später mit dem "Autoführerschein" dann nur noch bis 3,5 Tonnen fahren durfte. Da kann man auch nicht sagen, ja aber wieso...die früher durften doch auch noch mehr fahren.
Früher galten andere Regeln und da es einen Bestandsschutz gibt, darf man dies eben jetzt immer noch. Und wieso sollte es da ein Gleichstellungsgesetz geben?
Diejenigen die Klasse B haben sagen ja auch nicht "Wir wollen jetzt aber auch 7,5 Tonner fahren, schließlich haben wir  die ganzen Leute mit Klasse 3 früher, auch das Fahren nur in einem PKW gelernt"

Ist dann eben Pech, wenn man die FE später erworben hat. 
Es hat sich halt irgendwann auch gezeigt, dass es nicht sinnvoll ist, wenn man Leuten, die nie auf einem Zweirad gesessen haben, eine schnellere Maschine fahren lässt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – habe selbst alle Klassen bis auf D und war LKW Fahrerin

Und ja, du musst quasi alles komplett machen. Du brauchst nur wie jeder der eine Erweiterung machen, weniger Theorieunterricht (nur 10 Einheiten statt 16) und die Prüfung ist mit 20 Fragen (10 Grundstoff und 10 Zusatz) kürzer als die von jemandem, der noch keine FE hat. Dafür ist man aber auch ab 7 FP schon durchgefallen.

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Das Thema Gleichstellung haben die anderen ja schon beantwortet. Was den Erwerb das Führerscheins angeht: ja du musst alles neu machen bis auf zwei ausnahmen. 1. Du brauchst keinen erste hilfe kurs machen und 2. Du musst anstatt 12 allgemein Theorie stunden nur 6 machen. Dazu kommen noch 4 spezielle motorrad stunden..

Eine vor dem 01.04.1980 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen 3 oder 4
berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern; beim Umtausch des Führerscheins wird daher die Klasse A1 eingetragen. Das ist die Begründung Du bist 9 Jahre zu spät mir der Klasse 3 gewesen .