A1 Führerschein in den Niederlanden?

6 Antworten

Hallo Wuffie,

obwohl es sich um einen EU-Führerschein handelt, der grundsätzlich auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten gültig ist, sind dennoch die Bestimmungen des jeweiligen Landes für das Mindestalter zu beachten.

Somit darfst du mit 16 in einigen keine 125er fahren - unter anderem leider auch in den Niederlanden.

http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/driving-licence-recognition-validity/index_de.htm

http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/get-driving-licence/netherlands/index_en.htm

Viele Grüße

Michael

Ich habe hier ein Forum gefunden, wo das Thema auch behandelt wird. http://forum.motorradkarawane.de/viewtopic.php?f=13&t=3985 Und ein tipp kann ich Dir jetzt schon weitergeben. Frage doch mal beim ADAC nacht. Die haben doch Reiseinformationen im Angebot und sollten die beste Auskunft geben können. Da das Einstiegsalter für den A1national geregelt wird, stellt sich eben die Frage, ob der deutsche A1 mit 16 auch in den NL gültig ist. Ich habe da so meine Bedenken. Viel Erfolg bei der Recherche.

Es gilt das Recht in welchen Land Du wohnst ,also darft Du mit Deinen in D zugelassen Leichtkraftrad und den D Führerschein dort fahren.

Anders würde es bei einem Umzug nach dort ausehen.

ggf .hilft Dir die kostenlos EU Hotline für Deteil fragen weiter 00800 67891011

Das ist falsch.

Es handelt sich zwar um einen EU-Führerschein (aus Deutschland), der auch in den EU-Mitgliedsstaaten gültig ist, jedoch sind die jeweiligen Vorschriften bzgl. des Mindestalters zu beachten.

Somit darf ein 16-jähriger in einigen EU-Mitgliedsstaaten keine 125er fahren. So auch in den Niederlanden.

Gruß Michael

1
@19Michael69

Nein, Bf 17 gilt nur in D aber da es den B in GB und Irland ab 17 gibt dürfen die auch in den Rest der Eu fahren ,gleiches gilt für einem DT ,A1.

Aber der Fragestellelsoll um auf Nummer sicher zu gehen mal die Eu Hotline anrufen !

0
@Schlauerfuchs

Nach der III EU Führerscheinrichtlinie vom 13.01.2013 gilt ,dass nationale Regelungen auch in anderen Eu Staaten gelten ,so dürfen Deutsche sofern ihr Wohnsitz in D ist auch unter 21 Pkws mir mehr als 75 PS in Italien Fahren während es für dort lebende Personen gestuft ist nur bis 75 PS unter 21 Jahre.

Als dort wohnen bezeichnet man jeden auf Dauer dort ausgerichteten Aufenthalt von mehr als 180 Tagen ,dann muß der DT Fuehrerschein dort registriert, allerdings nicht umgeschrieben werden und es gelten die Regelungen des Landes.

Für Urlaube ,kurzfristige Aufenthalt die des Landes wo der Führerschein erworben wurde und der Wohnsitz ist.

Ein Deutscher mit dem A1 dürfe EU weit 125 cm Motoräder fahren sofern der  Wonsitz in D ist.

Ok da sich ständig etwas ändert hat die EU eine kostenlose Hotline eingerichtet 00800 67891011

Aber meines Wissen gilt die III EU Führerscheinrichtlinie noch .

1
@19Michael69

Laut Art 4 Abs.3 ist das Mindestalter für den A1 ,16 Jahre ,die Staaten durften es aber für die Führerscheine welch sie ausgeben auf 17 od 18 anheben ,in einem anderen EU Land ausgestellte Führerscheine sind für Urlaubfahrten anzuerkennen !

0
@19Michael69 "Nur dann, wenn er auch das Mindestalter das in diesem Land erforderlich ist, erreicht hat."

Diesen Hinweis habe ich nirgends in dem angegebene Link gefunden. Es steht nur darin, dass die Person alt genug sein muß, um dieses Fahrzeug zu fahren. Nach EU- Recht ist er mit 16 Jahren alt genug. Folglich ist die Fahrerlaubnis anzuerkennen.

1
@siggibayr

Wie schon in im Kommentar geschrieben, musst du auf den Reiter "Ich bin Tourist" klicken.

Dort findest du die Anmerkung für Teenager und das Fallbeispiel.

0

Es gilt mal grundsätzlich die Vorschrift aus § 29 FeV. Diese deutsche Vorschrift wurde aus der 3. EU- Führerscheinrichtlinie abgeleitet. Ebenso hat sich die Niederlande an diese EU- Vorschrift zu halten.

Nach § 29 Abs. 1 FeV:

"Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer
Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen
ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben." ( siehe auch Artikel 2 der EU- Vorschrift 2006/126/EG)

Einschränkung hierzu ergibt sich aus Abs. 3 Nr. 1 a:


Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,

1a) die das nach § 10 Absatz 1 für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben und deren
Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist.

Da Deutschland aber ein EU- Staat ist entfällt m.E. diese Einschränkung nach § 29 Abs. 3 FeV.

Es wird also im niederländischen Recht eine analoge Vorschrift geben.

Grundsätzlich wurde im EU- Recht nach Artikel 4 Abs. 3 a das Mindestalter für die Klasse A1 auf 16 Jahre festgelegt. Nach Artikel 4 Nr. 6c darf jeder Mitgliedsstaat das Mindestalter für die Ausstellung eines Führerscheines bei der Klasse A1 bis auf 17 oder 18 Jahre angeheben.

Die Niederlande hat deinen Führerschein aber nicht ausgestellt, sondern Deutschland.

1

Holland ist in der EU damit wird der FS auch dort anerkannt. 

A1 ist dort aber erst ab 18; du dürftest dort nicht fahren