C Führerschein als Freiwilliger Feuerwehrmann?

2 Antworten

Ja, generell sind die Voraussetzungen für den Führerschein C ja das Alter von 21 Jahren oder aber das Mindestalter von 18 Jahren sowie eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb der vergleichbar.

Einsatzkräfte der Feuerwehr mit Einsatzfahrzeugen sind hiervon allerdings ausgenommen.

Vgl. §10 FeV:

[...]
Abweichend von den Nummern 7 und 9 der Tabelle in Satz 1 beträgt im Inland das Mindestalter für das Führen von Fahrzeugen der Klasse C 18 Jahre und der Klasse D 21 Jahre im Falle
1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Schulungsfahrten eingesetzt werden, und [...]

Alternativ gibt es wie bereits vom User notting erwähnt die Möglichkeit des sogenannten "Feuerwehrführerscheins". Hierbei handelt es sich allerdings nicht um einen Führerschein im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr um eine Sondergenehmigung, nach einer relativ kurzen Schulung und Einweisung aus dienstlichen Gründen Einsatzfahrzeuge bis max. 7,5 t mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B zu fahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr
Und gilt der Führerschein dann nur in der Feuerwehr?

Die Feuerwehr zahlt dir in jedem Fall nur den eigentlichen Führerschein. Wenn du den später gewerblich / beruflich nutzen willst dann brauchst du noch die sog. "Grundqualifizierung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz". Das sind nochmal 160 Stunden Ausbildung und eine Prüfung bei der IHK.

Die musst du selber zahlen und kostet mindestens nochmal so viel wie der Führerschein

Woher ich das weiß:Berufserfahrung