Führerscheinerwerb der Klasse C ab 18 Jahren mit Schlüsselzahl 188?

1 Antwort

Hallo 6Mkbs,

erstmal müsstest du ja den Führerschein der Klasse B erwerben, sprich die Prüfung für diesen ablegen und erst danach dürfest du die Prüfung für den Klasse C ablegen.

Des weiteren muss ja das Landratsamt bzw. die Fahrerlaubnisstelle des Landkreises den Antrag prüfen und genehmigen.

Ich finde leider keine Informationen zur Beantragung der Schlüsselzahl 188, da solltest du im Vorfeld mal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorstellig werden und Informationen einholen, welche Dokumente diese benötigen.

Mit 17,5 Jahren kannst du mit dem Kl. B Führerschein bereits anfangen. Ob du auch parallel den C Führerschein machen kannst ist fraglich. Ich vermute du darfst da erst praktische Fahrstunden nehmen wenn du die Prüfung für B bestanden hast. Das wäre aber eine Frage die du der Fahrschule stellen solltest.

CE kannst du parallel zum C machen. Die passende Schlüsselzahl dürfte die 189 sein um diesen machen zu dürfen für die Feuerwehr.

Kosten? Mehr als 7500 Euro geschätzt. 2500 schonmal alleine für den Auto Führerschein. Dann noch der LKW Führerschein...

Ben


SuperKuhnibert4  28.06.2023, 21:10
Dann noch der LKW Führerschein...

...der vollkommen überflüssig ist. Denn wenn die Feuerwehr zu wenige Fahrer hat, muss der Träger der Feuerwehr (Stadt oder Gemeinde) die Kosten für die Fahrausbildung übernehmen, da eine funktionierende Feuerwehr Pflichtaufgabe der Kommune ist. Das muss niemand aus der eigenen Tasche zahlen.

Ben Sellin  28.06.2023, 21:11
@SuperKuhnibert4

Ja, wenn.....

Das ist aber nicht bekannt und außerdem hat der FS nach den Kosten gefragt also beantworte ich nach besstem Wissen.

SuperKuhnibert4  28.06.2023, 21:14
@Ben Sellin

Ich als jemand vom Fach wollte das nicht unerwähnt lassen. Es gibt keinen Grund, einen nur dienstlich genutzten Führerschein selbst zu finanzieren. Das ist völliger Unsinn. Warum soll man für etwas zahlen, das man kostenlos haben kann?

Highlands  29.06.2023, 11:35
@SuperKuhnibert4

Weil vielleicht der Führerschein dienstlich gar nicht erforderlich ist (die FW hat genügend Fahrer) - der Fragesteller den aber machen "will".............