A1 führerschein?

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Die Fahrerlaubnis wird erst mit Aushändigung des Führerscheins erteilt (§ 22 Abs. 4 Satz 6 FeV). Vorher ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis, auch wenn man die Prüfung bestanden und das Mindestalter erreicht hat...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie Du schreibst, Du hast im Prinzip den Führerschein. Aber Du hast ihn nicht vorliegen. Also hast Du keinen Führerschein und dürftest also auch nicht fahren.

Aber die Idee von BlackyD961 ist durchaus praktikabel und könnte klappen. Aber letztendlich ist es Deine Entscheidung und evtl. noch die Entscheidung Deiner Eltern, denn die müssen für Dich gerade stehen, wenn es schief geht.

Fabia19  01.01.2024, 13:23

Die Idee von BlackyD961 wird garantiert nicht klappen, denn Die Fahrerlaubnis wird erst mit Aushändigung des Führerscheins erteilt (§ 22 Abs. 4 Satz 6 FeV) und bevor der FS ausgehändigt wird ist er gerade nicht im Fahrerlaubnisregister registriert!

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Lachlan  02.01.2024, 09:25
@Fabia19

Ich denke schon, dass die erfolgreiche Prüfung im Register eingetragen wird und zwar gleich nach der bestandenen Prüfung. Insofern wird die Polizei eine entsprechende Info finden, wenn sie nachschauen sollte. Was nicht eingetragen sein wird, ist das Datum der Ausgabe an den Prüfling.

Und da liegt es im Ermessen des Polizeibeamten, wie er das bewertet und wahrscheinlich auch, ob die Kontrolle in der Stadt oder auf dem Land erfolgt. Und der Grund für eine Kontrolle kann auch noch reinspielen. Bei einem Unfall müssten die Polizeibeamten dann genau nach dem Gesetz handeln und das wäre dann schlecht für den FS.

Aber es ist seine Entscheidung, was er macht und die Entscheidung seiner Eltern, ob sie zustimmen.

Ich habe auch an einem Freitag die Prüfung gemacht und musste dann Montags zum Amt, um den geänderten Führerschein abzuholen. An dem Wochenende war ich auch mit Freunden unterwegs mit dem Motorrad und nur dem Prüfschein in der Tasche. Und Montags bin ich durch Frankfurt/M. zur Führerscheinstelle mit dem Motorrad gefahren und habe mir den Führerschein abgeholt. Das war Nervenkitzel pur und ich habe mich nicht wirklich wohlgefühlt. Mein Auto war in der Werkstatt und mit dem Bus wollte ich nicht fahren. Es ist gut gegangen. Und es war meine Entscheidung und meine Verantwortung. Das ist schon sehr lange her und damals lag auch schon der neue Führerschein fertig zur Abholung vor.

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Fabia19  02.01.2024, 15:02
@Lachlan

Ist ja schön, wenn Du das denkst - es stimmt nur leider einfach nicht!

Was im Fahrerlaubnisregister gespeichert wird steht in § 48 Abs. 2 StVG: Erteilte Fahrerlaubnisse und ausgegebene Führerscheine. Prüfungen werden da NICHT eingetragen, was aber auch egal ist, denn die Fahrerlaubnis wird rechtlich nun einmal erst durch Aushändigung des FS erteilt (§ 22 Abs. 4 Satz 6 FeV).

Das Fahrerlaubnisregister kann man übrigens via Online-Perso kostenlos selber in Echtzeit beim KBA abfragen. Als ich letztes Jahr BE nachgeholt habe, hat es bis 3 Tage nach der FS-Aushändigung (also FE-Erteilung) gedauert, bis es als Erteilt im Register stand. Vorher stand da zur Erweiterung noch gar nichts...

Beim TÜV wird die Prüfung sicherlich in irgendeinem internen Register vermerkt, das kann die Polizei aber nicht abfragen und selbst wenn wäre es egal, weil durch die Prüfung noch keine Fahrerlaubnis erteilt wurde!

Das alleine ist der Knackpunkt! Ja, er hat die Prüfung bestanden. Ja, er hat am Wochenende auch das erforderliche Mindestalter - alle Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis liegen vor. Trotzdem hat er dadurch noch keine Fahrerlaubnis. Fährt er trotzdem, macht er sich § 21 StVG strafbar. Ich weiß, dass da doof ist, aber so ist halt die aktuelle Rechtslage.

Fährt er also am Samstag und wird kontrolliert, findet die Polizei im Register gar nichts und selbst wenn die Prüfung im Register stehen würde, wäre es ja trotzdem Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat). Er hat den Führerschein auch nicht schon "im Prinzip", er hat "nur" die Prüfung bestanden - das berechtigt ihn aber bis er den FS in Händen hält noch zu absolut gar nichts.

Kommt er wie durch ein Wunder bei der Polizeikontrolle zunächst damit durch, muss er den Führerschein trotzdem zeitnah bei der Wache vorzeigen - spätestens da fällt dann auf, dass er am Samstag noch gar nicht fahren durfte, weil die Fahrerlaubnis erst am Montag erteilt wurde. Die Polizei muss dann ein entsprechendes Strafverfahren eröffnen (da haben sie auch kein Ermessen, sonst machen sie sich selber wegen Strafvereitelung im Amt strafbar)...

Bei Fahren ohne Fahrerlaubnis wird übrigens auch der Halter bestraft, wenn er davon weiß und es nicht verhindert. Wenn die 125er also auf ein Elternteil läuft, gibt´s im Fall der Fälle gleich doppelte "Freude".

Du hattest damals einfach nur Glück, das Du beim Fahren ohne Faherlaubnis mit dem Motorrad nicht erwischt wurdest. Erlaubt war es nicht und daher sollte man das auch nicht anderen empfehlen...

P.S.: "mit dem Prüfschein in der Tasche" wäre es bei einer Kontrolle sogar auf Vorsatz und damit eine höhere Strafe hinausgelaufen, denn auf den Prüfscheinen steht explizit drauf, dass sie nicht zum Fahren berechtigt...

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Lachlan  03.01.2024, 09:14
@Fabia19

Schön, dass Du meinen ersten Satz in meiner Antwort noch mal ausführlich erläutert hast. Aber mit diesem Satz war eigentlich schon alles notwendige gesagt.

Zur Erinnerung: "Wie Du schreibst, Du hast im Prinzip den Führerschein. Aber Du hast ihn nicht vorliegen. Also hast Du keinen Führerschein und dürftest also auch nicht fahren."

Auf Deine Romane könnte man also wirklich verzichten.

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Ich hatte meinen A1 auf dem Motorrad fast nie mitgenommen als ich 16 war, wurde aber sehr oft angehalten. Die checken immer kurz ob du registriert bist und wenn ja dann habe ich es noch nie, weder bei mir noch bei Freunden, miterlebt das ein Polizist wegen sowas Probleme macht. Nichtmal ne Verwarnung oder sowas.

Fabia19  01.01.2024, 13:18

Bevor er seinen FS ausgehändigt bekommen hat ist er aber nicht im Fahrerlaubnisregister registriert!

Die Fahrerlaubnis wird erst mit Aushändigung des Führerscheins erteilt (§ 22 Abs. 4 Satz 6 FeV)...

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Hab schon gehört, dass manche FS-Stellen ihn an die Eltern übergeben, wenn die unterschreiben, ihn dir nicht vorher zu geben.

notting

Woher ich das weiß:Recherche