3 Monate Frist ist vergangen, der Bußgeldbescheid ist nicht zugegangen in dieser Zeitspanne, Geldstrafe ist nicht zu zahlen,aber wie sieht es mit dem Punkt aus?

3 Antworten

Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate und wenn in den drei Monaten kein Bescheid eingeht, dann kostet es kein Geld und gibt auch keine Punkte.

Hoffentlich hast du nicht falsch gezählt, denn die Verjährungsfrist wird durch den Anhörungsbogen unterbrochen, sie beginnt also erst, wenn dir die Anhörung zugestellt worden ist und nicht schon an dem Tag, als du z. B. geblitzt worden bist....

Infos unter dem Link.

LG

https://www.bussgeldkatalog.org/anhoerungsbogen-frist/?utm_source=google&utm_medium=cpc_search&utm_term=frist%20anh%C3%B6rungsbogen&utm_content=bussgeldkatalog.org-search&utm_campaign=c-1362077742&gclid=EAIaIQobChMItt61z5ua_wIVSaJ3Ch2xsAk3EAAYAiAAEgLjTfD_BwE

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen
Tibsiq 
Fragesteller
 29.05.2023, 11:42

Es sind schon ein 3/4 Jahr vergangen.

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JochenOWL  29.05.2023, 11:44
@Tibsiq

Dann ist doch alles gut und wir alle freuen uns mit dir.

LG

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Wenn kein Bußgeldbescheid eingegangen ist, gibt's auch keine Strafe, auch keinen Punkt. Dann kannst du drei Kreuze machen und danke sagen.

frodobeutlin100  29.05.2023, 11:33

Verjährungen können durch die Verwaltungsbehörde auch unterbrochen werden

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TheMonkfood  29.05.2023, 11:37
@frodobeutlin100

Ja. Einmal, wenn z.B. vorher ein Anhörungsbogen eingegangen ist. Dann beginnt die Verjährungsfrist neu ab diesem Datum.

Aber dem ist wohl hier scheinbar nicht so, zumindest steht nichts dazu in der Frage

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Tibsiq 
Fragesteller
 29.05.2023, 11:41
@frodobeutlin100

Es ist interessant zu wissen, ob es bei mir der Fall wäre. Der Bußgeldbescheid ist wahrscheinlich nicht zugestellt worden, weil ich in einer großen WG wohne, es gibt kein Namensschild an der Klingel, es gibt auch keine Pflicht für einen Namensschild,aber die gemeldete Adresse ist richtig.

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Tibsiq 
Fragesteller
 29.05.2023, 11:56
@frodobeutlin100

OK danke, aber ich denke wegen 70 Euro, wird man diesen Unkosten nicht in Kauf nehmen.

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Tibsiq 
Fragesteller
 29.05.2023, 12:04
@frodobeutlin100

Selbst wenn öffentlich zugestellt wurde, es ist ja schon verjährt

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Wenn die Verjährung des Bußgeldverfahrens eingetreten ist, gibt es auch keinen Punkt.