100g grass minderjährig (14 j.)?

Support

Liebe/r 301isreal,

aus Deinen Beiträgen geht hervor, dass Du über den Konsum von Substanzen nachdenkst, die gerade für Jugendliche sehr gefährlich sein können. Auch der Konsum von sogenannten Einstiegsdrogen wie Alkohol oder Cannabis kann in jungen Jahren zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden führen, ebenso kann sich schnell eine psychische Abhängigkeit entwickeln.

Wir möchten Dich bitten, Dich selbst einmal unter folgendem Link über mögliche gesundheitiche Folgen von Drogenkonsum zu informieren: https://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org/kinder-jugend-psychiatrie/warnzeichen/alkohol-undoder-drogenkonsum/folgen/

Wenn Du das Gefühl hast, dass Du schon eine Sucht entwickelt hast oder es private Probleme gibt, über die Du reden möchtest und wobei Du Hilfe benötigst, so findest Du hier einige Anlaufstellen zur anonymen Beratung: https://www.kmdd.de/adressen-und-links-zur-sucht--und-drogenberatung-deutschland.htm Dir alles Gute

Herzliche Grüße

Eva vom gutefrage-Support

5 Antworten

Glaubst Du im Ernst, die Polizei muss Deine Eltern um Erlaubnis fragen bevor sie Dich mitnimmt?

301isreal 
Fragesteller
 16.04.2019, 10:49

es Geht darum das es 2 Uhr nachts war und sie mich doch eigentlich nach hause fahren müssten und um die Befragung ohne einverstäntniss

0
dandy100  16.04.2019, 10:55
@301isreal

Jetzt schalt mal bitte Deinen Verstand ein - die Polizei muss doch niemanden um Erlaubnis fragen, bevor sie jemandem mitnimmt! Sie haben das volle Recht, jeden mitzunehmen, wenn sie es für nötig halten.

Du hast eine Straftat begangen und natürlich nimmt Dich die Polizei in Gewahrsam, und zwar genau deshalb, weil Du minderjährig bist.

3
CamelWolf  16.04.2019, 10:58
@301isreal

Geht's noch ? Die Polizei ist kein Taxiunternehmen für kleinkriminelle Halbstarke.

1
DerHans  16.04.2019, 11:02
@301isreal

Gerade weil es 2:00 Uhr war. Die Polizei ist doch kein Taxi-Unternehmen. Sie können deine Eltern auffordern, dich auf der Wache abzuholen. Wenn die sich dann Zeit lassen, hast du eben ein Problem.

0

Du denkst, als Minderjähriger Dealer fâhrt dich die Polizei dann nach Hause zu Mama und entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten?

Und so nebenbei, glaubhaft ist deine Story nicht.

301isreal 
Fragesteller
 16.04.2019, 11:01

nein das nicht muss du ja nicht glauben aber wollte mich ein bisschen informiren was auf mich zukommt etc.

0

Erstens du warst nachts um 2.00 Uhr von der Polizei aufgegriffen worden, daher ist es gerade in deinem Alter rechtlich möglich dich fest zuhalten schon allein um dich vor weiteren Gefahren zu schützen. Ein Einverständnis der Eltern muss hier nicht vorliegen, da du nun einer Straftat bezichtigt wirst. Sicher wurden aber deine Eltern benachrichtigt und du musstest abgeholt werden. Meistens gehen diese Sachen auch an das Jugendamt

100 Gramm sind schon ne echte Hausnummer, bei der wohl kaum noch von Eigenbedarf ausgegangen werden kann. Die Staatsanwaltschaft wird nun wohl vorrangig auch in Richtung unerlaubten Handels mit Betaeubungsmitteln ermitteln.

Sei froh, dass du nicht in U-Haft genommen wurdest!

Was dich nun erwartet, haengt von den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft ab. Sollte dir Handel nachgewiesen werden koennen, wird's kaum bei Sozialstunden bleiben sondern zumindest Jugendarrest geben, wenn nicht sogar eine Jugendstrafe (abhaengig auch von deinem sonstigen Sozialverhalten und vor allem auch davon, wie ernsthaft du deine Schulausbildung verfolgst).

Das wird kein Kindergeburtstag sondern ne ernste Sache. 100 Gramm sind echt ne Menge!

OnkelJibbeto  16.04.2019, 19:27

kleiner Comment von mir: Wie dumm ist es bitte ab einer bestimmten Menge "Eigenbedarf" auszuschließen. Auch 100g können gut Eigenbedarf sein (nur eben auf Vorrat).

Also ich finde das dumm von der Gesetzgebung, nicht dass du das geschrieben hast :D

0
DerCaveman  17.04.2019, 03:16
@OnkelJibbeto
Wie dumm ist es bitte ab einer bestimmten Menge "Eigenbedarf" auszuschließen. Auch 100g können gut Eigenbedarf sein (nur eben auf Vorrat).

Wenn ihm kein Handel nachgewiesen werden bzw. der Richter davon nicht ueberzeugt werden kann, kann er natuerlich auch nicht wegen Handels belangt werden. Dann bleibt aber immer noch der Besitz einer "nicht geringen Menge" (ausser bei ganz schlechtem Gras mit nur sehr geringem Wirkstoffgehalt). Hierfuer sieht das Erwachsenenstrafrecht im Regelfall eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr vor (in minder schweren Faellen mindestens 3 Monate).

0

mit 14 darfst du ja um 2 Uhr nachts nicht mal draußen sein!