10 Klasse wiederholen?
Ich habe leider mein Realabschluss nicht Geschafft weil ich immer faul war in der Schule. Nun wollte ich fragen ob ich die 10 Klasse an einer anderen Schule wiederholen kann.
Geht das noch im August? Kann man da noch was machen?
Ich habe meiner Lehrerin eine Mail geschickt ob ich die 10 an der selben Schule wiederholen darf und sie hat abgelehnt. Den Grund wusste ich nicht aber ich denke mal das ich zu spät gefragt habe.
2 Antworten
Wenn Du den angestrebten Abschluss der Klasse 10 nicht erreicht hast , kannst Du die Klasse wiederholen
Den Antrag müssen Deine Eltern stellen schriftlich
oder bei Ablehnung klagen
§ 39 APO-S I, Wiederholung der Klasse 10 - Gesetze des Bundes und der Länder
§ 39 APO-S I – Wiederholung der Klasse 10. Wer als Schülerin oder Schüler. 1. der Hauptschule, Klasse 10 Typ A den Erweiterten Ersten Schulabschluss,.
Schau nochmal in Deinem Bundesland nach wo Du lebst
Der Antrag muss schriftlich von den Eltern gestellt werden
Muster
Ansonsten klagen
Schulaufsichtsbehörde
Ich lebe in Hamburg und habe diese Antwort bekommen
Die Antragstellung für Wiederholungen der Klassenstufe 10 muss bis ca. 4 Wochen vor Beginn der Sommerferien erfolgen (Termin bitte bei der Schule erfragen). Später eingereichte Anträge können nur nachrangig, ggf. auch erst nach den Ferien, bearbeitet werden.
Dann umgehend den Antrag schriftlich per Fax und Einschreiben Rückschein morgen durch die Eltern an die Adresse der Schule stellen und bei Schulbeginn mit den Eltern in die Schule gehen
Ich verstehe aber nicht wieso meine Lehrerin per Mail gesagt hat das es nicht geht. So ging die Nachricht
du darfst mich jederzeit anfragen. Aber leider muss ich dir antworten, dass ein Antrag auf Wiederholung nicht möglich ist. Wenn du Unterstützung bei der Ausbildungssuche brauchst, dann melde dich gerne bei Frau — von der Jugendberufsagentur! Die kann dir wirklich weiterhelfen!
Tut mir leid, dass ich dir keine bessere Antwort schicken kann.
Liebe Grüße
deine —
Kämpfe für Deine Zukunft und Dein Recht einen höheren Abschluss zu erreichen.Die Lehrerin hat das nicht zu entscheiden und sie nimmt Dich nicht für voll
Deine Eltern sollen am Montag hier anrufen , wie sie weiter vorgehen sollen
Behörde für Schule und Berufsbildung
Hamburger Str. 31, 37, 125 und 131 22083 Hamburg Tel.: 040/428 63-App.
https://www.hamburg.de › bsbPDF
Amtsleitung - Hamburg.deIch danke dir für deine Unterstützung
Also habe ich recht zu die 10 zu wiederholen
In HH nur unter bestimmten Voraussetzungen mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.
Klassen- bzw. Jahrgangswiederholungen sind in Hamburg nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich.
Hier ist noch eine andere Adresse , hier musst Du hin https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11729491/#:~:text=erreicht%20worden%20sein.-,10.,eine%20Versetzung%20erreicht%20wird.
Für Wiederholung nach § 12 (2) APO-GrundStGy:
- Begründeter Antrag
- Die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung war auf Grund von Krankheit oder schwerwiegender Belastung erheblich erschwert.
- Eine bessere Förderung in der nachfolgenden Jahrgangsstufe ist zu erwarten.
- Soll die Jahrgangsstufe 10 wiederholt werden, muss die Erwartung bestehen, dass ein noch nicht erreichter Abschluss bzw. Versetzung erreicht wird.
Für Wiederholung nach § 12 (3) APO-GrundStGy:
- Begründeter Antrag
- Trotz durchgängiger einjähriger Teilnahme an der Lernförderung wurden die Mindestanforderungen der Jahrgangsstufe nicht erreicht.
- Die jetzige und die vorhergehende Jahrgangsstufe wurde noch nicht wiederholt.
- Anwendung nur für die Jahrgangsstufen 7-10.
Für Wiederholung nach § 12 (4) APO-GrundStGy:
- Begründeter Antrag
- Erster erweiterter Schulabschluss muss erreicht worden sein.
- 10. Klasse kann nur einmal wiederholt werden.
- Es muss erwartbar sein, dass ein noch nicht erreichter Abschluss bzw. eine Versetzung erreicht wird. Dafür müssen bestimmte Notenvoraussetzungen erfüllt sein.
Für Wiederholung nach § 4 APO-AH:
- Begründeter Antrag
- Erfolgreiche Mitarbeit ist aufgrund der Lern- und Leistungsentwicklung erheblich beeinträchtigt.
- Bessere Förderung in der nachfolgenden Jahrgangsstufe ist erwartbar.
- Ein Rücktritt um ein Schuljahr ist auch zulässig, wenn die Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung nicht erreicht wurde.
- Antrag in der Schule mit Formular AS 82
- Individuelle Begründungen
- Relevante Nachweise
- Zeugnisse
Klassen- bzw. Jahrgangswiederholungen sind in Hamburg nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich.
Antragstellung erfolgt grundsätzlich in der derzeit besuchten Schule.
Beratung erfolgt in der derzeit besuchten Schule.
FristenDie Antragstellung für Wiederholungen der Klassenstufe 10 muss bis ca. 4 Wochen vor Beginn der Sommerferien erfolgen (Termin bitte bei der Schule erfragen). Später eingereichte Anträge können nur nachrangig, ggf. auch erst nach den Ferien, bearbeitet werden. Wenn gleichzeitig ein Schulwechsel (Formular AS 80) avisiert wird, müssen beide Anträge bereits bis zum 31.05.2023 eingereicht werden.
Da es schon August ist kann ich nicht mehr wiederholen oder?
Ich hatte Dir doch die Nummer der Behörde oben geschrieben , haben Deine Eltern noch nicht angerufen ?
Du alleine kannst das nicht entscheiden
Lest Euch oben die Voraussetzungen durch
zB
Für Wiederholung nach § 4 APO-AH:
- Eine bessere Förderung in der nachfolgenden Jahrgangsstufe ist zu erwarten.
Schreibt Euch die Vorraussetzungen auf und ruft das Amt an
Behörde für Schule und Berufsbildung
Hamburger Str. 31, 37, 125 und 131 22083 Hamburg Tel.: 040/428 63-App.
Sag mir morgen Bescheid , ob es geklappt hat
Gib Dir Mühe
In welchem Bundesland, wann beginnt das neue Schuljahr?
Wie alt bist du? Wie oft hast du in deiner Schullaufbahn bereits eine "Ehrenrunde" gedreht? Hast du die 10 jetzt im ersten Anlauf nicht geschafft und willst es ein zweites Mal versuchen oder hast du bereits zwei Fehlversuche?
Wie viele Fünfen waren es in welchen Fächern? Reicht es für den "Erweiterten Ersten Schulabschluss" (früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10)?
Angenommen, die Wiedereinschulung an dieser oder einer anderen Schule klappt nicht, was hast du jetzt vor?
Fragen über Fragen ...
Sieht glaube ich schlecht aus. Das von "Anmerkung" zitierte Text gilt für NRW.
In Hamburg ist die Wiederholung wohl die besondere Ausnahme.
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=169118220758266106
(2) Erfüllt eine Schülerin oder ein Schüler nicht die in den Rahmenplänen festgelegten Leistungsanforderungen in einem oder mehreren Fächern bzw. Lernbereichen, schließen Schule und Schülerin beziehungsweise Schüler unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten eine Lern- und Fördervereinbarung ab, in der die gegenseitigen Pflichten, insbesondere individuelle Fördermaßnahmen neben der regulären Unterrichtsteilnahme, vereinbart werden. Auf Antrag kann mit Genehmigung der zuständigen Behörde aus besonderem Grund auch eine Jahrgangsstufe wiederholt werden, wenn so eine bessere Förderung der Leistungsentwicklung und der sozialen Integration der Schülerin oder des Schülers zu erwarten ist, in den Klassenstufen 9 und 10 jedoch nur, wenn ein höherer Schulabschluss oder die erstmalige Versetzung in die gymnasiale Oberstufe zu erwarten ist. Darüber hinaus können auf Antrag der Sorgeberechtigten Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 10 die Jahrgangsstufe einmalig wiederholen, wenn sie trotz durchgängiger einjähriger Teilnahme an der Lernförderung nach Satz 1 die Mindestanforderungen der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben.
Wenn du trotz Fördervereinbarungen etc. die Anforderungen nicht erfüllt hast, traut man dir anscheinend den höheren Abschluss nicht zu.
Zu Klassenwiederholung lies auch hier:
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11729491/
Fristen
Die Antragstellung für Wiederholungen der Klassenstufe 10 muss bis ca. 4 Wochen vor Beginn der Sommerferien erfolgen
Also ca. Mitte Juni. Wenn du erst im August ankommst, spricht das nicht gerade für großes Interesse an einem höherwertigen Abschluss.
APO-GrundStGy
§ 14 Absatz 4
(4) Schülerinnen und Schüler, die den erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder den mittleren Schulabschluss erworben haben, können mit Genehmigung der zuständigen Behörde die Jahrgangsstufe 10 einmal wiederholen, wenn zu erwarten ist, dass sie einen höheren Schulabschluss oder die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe erreichen werden. [...]
Eine Wiederholung ist ausgeschlossen, wenn die Schülerin bzw. der Schüler den höheren Abschluss beziehungsweise die Versetzung gemäß § 4 Absatz 3 oder gemäß § 25 Absatz 2 nicht erreicht hat
§ 4 Absatz 3
3) Wird ein im Unterricht geforderter Leistungsnachweis ohne wichtigen Grund nicht erbracht, so entspricht dies der Note „ungenügend“ (6 beziehungsweise G6). Können die Leistungen in einem Fach insgesamt nicht bewertet werden, weil Leistungsnachweise ohne wichtigen Grund nicht erbracht wurden, entspricht dies der Zeugnisnote „ungenügend“ (6 beziehungsweise G6) in dem Fach.
...
Wenn ich die 10 nicht wiederholen kann dann nehme ich an das ich eine Ausbildung starte um meinen MSA zu erwerben
Hast du schon einen Ausbildungsplatz in Aussicht? Viel Erfolg!
Der lexsoft-Link sollte auf Par 45 des Hamburger Schulgesetzes zeigen. --> Googlen!
Hamburg
Ich bin 17 Jahre alt
Ich habe die 10 Klasse im ersten Anlauf nicht geschafft und will es nun zum zweiten mal versuchen.
Bei meinem Erweiterten ESA Zeugnis habe ich nur Noten zwischen G2 und G4
Wenn ich die 10 nicht wiederholen kann dann nehme ich an das ich eine Ausbildung starte um meinen MSA zu erwerben.
Also habe ich recht zu die 10 zu wiederholen. Wieso hat meine Lehrerin dann gesagt das es nicht mehr geht?