1 Rakat vergessen Gebet gültig?

3 Antworten

1 Rakah oder 1 Satz? Das ist ein Unterschied. Beide müssen aber vollständig sein. Wann hast du das denn bemerkt? Wenn du es sofort bemerkt hast, dann musst du die Sure wiederholen und eine Vergesslichkeitsniederwerfung machen. Hast du es erst am Ende des Gebets gemerkt, dann kannst du es ja nicht wiederholen, musst aber auch eine Vergesslichkeitsniederwerfung machen. Wenn du es erst viel später bemerkt hast, und wie kann man das dann noch wissen, dann würde ich das Gebet wiederholen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid
ItsJustMe38  26.05.2021, 10:24

Wenn ein Satz vergessen wird, muss nur eine Vergesslichkeitsniederwerfung vollzogen werden, wenn dies bei der Sure Fatiha oder der Dua Attahiyyatu war, die restlichen Duas sind Sunnah, sodass das vergessen nicht schadet.

Zumindestens nach der Hanafitischen Rechtsschule (die anderen vermutlich ähnlich) wäre jedoch kein nachholen nötig, selbst ohne Vergesslichkeitsniederwerfung, da diese nicht Fardh sondern Wadschib sind, man sollte aber trotzdem eine machen.

Wenn dagegen eine Raka vergessen wurde und auch nicht direkt anschließend nachgeholt wurde, muss es nachgeholt werden.

Ich bin auf meiner Antwort nur auf die vergessene Rakat eingegangen, das er/sie auch noch von einem "vergessenen Satz" schreibt, hab ich nicht gesehen.

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Alaikum salam,

Falls eine Rakat vergessen wurde, muss das Gebet muss erneut verrichtet werden.

Falls ein Satz vergessen wurde, ist das Gebet zwar inShaAllah gültig, aber wenn es sich um die Sure Fatiha oder die Dua Attahiyyatu handelt, wäre eine Vergesslichkeitsniederwerfung erforderlich, weil diese Wadschib sind, aber das Gebet wird trotzdem nicht ungültig. Bei der Surah die du nach der Al Fatiha liest, muss es keine ganze Sure sein, sodass ein fehlender Satz kein Problem ist, solange du ausreichend viel gelesen hast.

Germaghribiya  26.05.2021, 09:50

Das stimmt so nicht. Eine Aussage ist so nicht vollständig und es muss nicht in jedem Fall wiederholt werden. Es gibt da verschiedene Vorgehensweisen. Die hängen auch damit zusammen, wann die Person den Fehler bemerkt. Ich sehe hier neuerdings oft, dass du unrichtige oder gar falsche Antworten gibst. Ich verstehe nicht, warum du so leichtfertig damit umgehst. Du gibst hier Fatawa, wozu du eigentlich nicht berechtigt bist, obwohl du dir gar nicht sicher bist. Selbst meine Antwort ist nicht komplett, aber kann sie ja auch nicht, weil der FS noch Details offen lässt.

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ItsJustMe38  26.05.2021, 10:04
@Germaghribiya

Das Gebet wurde anscheinend schon mit einer Raka zu wenig verrichtet, also muss es nachgeholt werden.

Ja, wenn man es direkt nach dem Salam bemerkt, ohne zwischendurch was zu machen, wenn man noch an seinem Platz ist, dann kann man diese Rakat nachholen und die Vergesslichkeitsniederwerfung dranhängen. Sonst nicht.

Wenn eine Raka zu wenig ist reicht auch keine Vergesslichkeitsniederwerfung.

Ich weiß nicht warum, aber du scheinst gerade nur darauf aus zu sein, Fehler zu finden, obwohl es eigentlich keine sind. Auch schon gestern hast du ohne meine Antwort überhaupt anständig gelesen zu haben mir vorgeworfen, ich hätte etwas gesagt, was ich nicht gesagt habe.

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mulan2255  26.05.2021, 14:17

Wenn die Sura al-Fatiha vergessen worden ist, dann ist das Gebet ungültig, muss also wiederholt werden. Dua at-Tahiyat ist eine Frage der Rechtsschule. Zwar teilen alle sunnitischen Madhahib das Tahiyyat-Dua, aber sie variieren im Text. In der Shafiiya und Hanbaliyya ist es fard (absolute Pflicht). Für die Hanafiya ist es wajib (je nach Rechtsschule absolute oder relative Pflicht), für die malikiyya Sunna bzw. mustahabb (empfohlen, wünschenswert). Während die anderen es mit Abstufungen als obligatorisch ansehen, sagt die malikiyya, dass ein unterlassen des tashahhud (inkl. Tahiyat) das Gebet nicht ungültig macht, es zu unterlassen aber makruh ist. Zwar spricht auch die Schia ein taschahhud am Schluss, aber sie verwendet ein anderes Dua als die Begrüßung (Tahiyyat).

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ItsJustMe38  26.05.2021, 15:20
@mulan2255

Nach der Hanafitischen Rechtsschule ist sowohl die Sure Fatiha, als auch die Tahiyyat Wadschib, das vergessen macht das Gebet also nicht ungültig, erfordert aber eine Vergesslichkeitsniederwerfung (welche ebenfalls Wadschib ist). Das Sitzen zum Tahiyyat dagegen ist Fardh. Wer also nicht so lange sitzt, wie er brauchen würde die Dua zu lesen, dessen Gebet ist ungültig.

Wenn nichts anderes angegeben orientieren sich meine Antworten in der Regel nach der Hanafitischen Rechtschule, aber danke nochmal für die Erläuterung der Meinungsunterschiede.

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mulan2255  28.05.2021, 12:06
@ItsJustMe38

Bist Du Dir sicher, dass al-Fatiha (und das Tahiyyat-Dua) „nur“ wajib ist und das Sitzen für Tahiyyat absolutes Fardh?

Ich habe meine Infos aus dem dicken Handbuch von Ahmad Reidegeld (zu den 4 sunnitischen madhahib) und aus Mughniyya‘s Five schools of Law, bei denen die Jaafariya noch hinzukommt.

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ItsJustMe38  28.05.2021, 12:28
@mulan2255

Ja, ich bin mir sicher. Im Gegensatz zu den anderen Rechtsschulen lesen Hanafiten die Sure Fatiha beispielsweise auch nicht, wenn sie in der Gemeinschaft lesen, auch wenn der Imam leise liest.

In solchen Vergleichenden Werken muss man etwas vorsichtig sein, da die Definition zwischen Fardh und Wadschib unterschiedlich sein können.

Nach der Hanafitischen Rechtsschule gilt beides als Pflicht. Der eigentliche Unterschied liegt in der Aqida. Wer die Fardh leugnet, begeht Kufr, wer die Wadschib leugnet, nicht. Wer die Wadschib somit wissentlich weglässt, begeht eine Sünde.

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nein, mach neu.

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