Was würde passieren, wenn ein abgeschobener Asylbewerber einen Deutschen heiratet?
Der abgeschoben Asylbewerber hätte in dem Fall eine 2,5 jährige Einreisesperre. Er wurde aus Österreich in die Türkei verfrachtet.
Nun gäbe es zwei Wege:
- Der abgeschobene Asylbewerber könnte einfach zurück kommen, und seinen Hauptwohnsitz anmelden. Beide könnten dann heiraten, und er könnte ein Hochzeitsvisum bekommen.
- Der Deutsche und der Abgeschobene reisen in ein Land, wo beide heiraten können (ich denke in Las Vegas würde das gehen?).
In der Türkei können zwei Männer nicht heiraten.
Ist das eine rechtliche Grauzone? Wer kennt sich mit den rechtlichen Aspekten aus?
Er wurde aus Österreich in die Türkei verfrachtet.
Ist die Frage im rechtlichen Rahmen in Österreich gestellt?
Egal ob Österreich, Deutschland oder Schweiz.
3 Antworten
Der abgeschobene Asylbewerber könnte einfach zurück kommen, und seinen Hauptwohnsitz anmelden.
Nein, die Einreise ist für ihn immer illegal, nicht nur weil er ein Visa dafür benötigt, er reist auch ein um sich hier dauerhaft aufzuhalten, also kann er sich auch nicht als Tourist bezeichnen. Er würde sofort festgenommen werden.
Wenn eine Person abgeschoben wurde kommt erschwerend hinzu, dass die Wiedereinreise nicht erlaubt ist, ich weiß jetzt nicht, wie du auf 2,5 Jahre kommst, in der Regel sind das mindestens 5 Jahre, bei Straftaten kann das deutlich ausgeweitet werden. Und das gilt für den gesamten Schengenraum, also nicht nur für Deutschland.
.
Wenn er wieder einreisen möchte, z.b. weil er -das geht auch im Heimatland- geheiratet hat, kann er einen Antrag beim deutschen Konsulat in jedem Drittland stellen und im Falle der möglichen Ablehnung den Rechtsweg beschreiten. Vorab sind natürlich die Bedingungen für den Antrag zu erfüllen, (von den notwendigen Papieren bis zur Krankenversicherung) ein "einfach so" ist aus diesen 2 Gründen schon mal gar nicht drin.
Die Scheinehe als solche ist nicht strafbar. Allerdings ergeben sich dadurch häufig andere Tatbestände, wie zum Beispiel das Einschleusen von Ausländern (Az.:2 b Ss 542/99). Geht man eine Ehe ein, nur damit ein anderer in Deutschland leben kann, ist dies sehr wohl strafbar. Gemäß § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG drohen bei einer Scheinehe in diesem Fall bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe. Der ausländische „Ehepartner“ verliert in diesem Fall außerdem seine Aufenthaltsgenehmigung.
das hat es alles schon gegeben - es gab sogar "gekaufte" Ehepartner
so um 1900 und Folgejahre gab es in den USA einige reiche Amerikanerinnen, die sich in Europa Adelstitel erheirateten, dafür ließ man reichlich Geld springen (die Schriftstellerin Hedwig Courths-Mahler hat sogar einen Roman geschrieben, der dieses Thema zum Inhalt hatte, der Titel ist mir entfallen) -
warum also heute nicht die Staatsbürgerschaft ?
allerdings führt eine Eheschließung nicht automatisch zur Staatsbürgerschaft des Ehepartners, in dessen Land man leben will - man muss sich also dennoch um Einbürgerung bemühen und da hat es zumindest früher teilweise strenge Kontrollen gegeben um zu klären, ob es sich um eine "echte" Ehe handelt oder nur um den Versuch der Einbürgerung durch die Hintertür Eheschließung - für einen armen alleinstehenden Rentner eine nette Aufbesserung seiner Altersbezüge, allerdings auch nicht ganz ohne Risiken ggg
sollte solches Vorgehen überhand nehmen, wäre es auch möglich, dem ausländischen Ehepartner für die ersten Jahre nur eine Art Greencard zu bewilligen, die bei einer Ehescheidung ihre Gültigkeit verlieren würde, sofern keine Kinder da sind
EU-Bürger haben all diese Probleme jedoch nicht - sie können ja innerhalb der EU überall leben und arbeiten - das ist eine schöne Seite dieser Gemeinschaft, ich hoffe, wir behalten sie