Vorschlag zu Artikel 6 GG
Im Artikel 6 unseres Grundgesetzes heißt es:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Wie wäre es mit einem dritten Absatz als Ergänzung, zum Beispiel so:
(3) Kinder und Jugendliche haben – ungeachtet ihrer Minderjährigkeit und ihrer Erziehungsbedürftigkeit – das Recht auf einen freundlichen, liebevollen und wertschätzenden Umgang durch Erwachsene. Wer immer als Erwachsener mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, muss sich dabei um eine wohlwollende und empathische Grundhaltung bemühen.
Da ich als Kind früher leider einige traumatische Erfahrungen mit Erwachsenen machen musste, würde ich so einen Passus im Grundgesetz sehr begrüßen. Was denkt ihr?
7 Antworten
Naja, eine Verfassung hat in erster Linie den Zweck die staatliche Ordnung zu binden bzw. zu verpflichten.
Ein solcher Absatz wie du ihn beschreibst, unabhängig seiner Intention ist da etwas fehl am Platz, da er offensichtlich nicht die genannte Ordnung oder die Staatsgewalt betrifft.
Man könnte ihn allenfalls so umformulieren, dass er die Staatsgewalt dazu auffordert, für solche Umstände zu sorgen.
Natürlich ist es mehr ein moralischer Appell, den man schlecht überwachen kann, das ist mir klar.
Was denkt ihr?
Wenig. Ich denke 'bemühen' ist ohnehin schwach, denn das sagt im Endeffekt nichts aus. Ansonsten weiß ich auch nicht, warum das auf Kinder beschränkt sein sollte und letztlich sind der Schutz der persönlichen Ehre und der körperlichen Unversehrtheit etc. bereits an anderer Stelle im Grundgesetz verankert.
Insofern halte ich den Absatz auch für etwas überflüssig, man sollte ggf. anfangen seelische Grausamkeit bzw. das Recht davor geschützt zu werden eher unter Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit fassen, das braucht aber m.E. keinen neuen Absatz in Art. 6.
Zumal das GG eher Abwehrrechte gegenüber dem Staat normiert.
Nebenbei hat Art. 6 bereits einen dritten Absatz, ich hoffe das ist dir klar.
Zumal das GG eher Abwehrrechte gegenüber dem Staat normiert.
Genau so ist es.
Stimmt, dass hab ich übersehen, das ist mir jetzt peinlich! Dann wäre es ja sogar der Absatz Nummer 6.
Es wird seit so vielen Jahren gefordert, dass endlich Kinderrechte ins Grundgesetz kommen, doch es tut sich nichts.
Eben! Deshalb sollte man sich Gedanken machen um Vorschläge, auch wenn sie noch nich zu 100% ausgereift sind.
Sorry, nein. Das GG richtet sich als Vorschriftengeber an den Staat und sein Handeln. Das GG regelt nicht den Umgang der Bürger untereinander. Dazu dienen die allgemeinen Gesetze wie z.B. das BGB.
Kinder und Jugendliche haben bereits das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Und so manches Kind oder eher Jugendliche könnte das dann "falsch" verstehen und sich aufführen wie der Allerletzte: Man "muss" ja nett zu ihm sein.
Desweiteren kannst du niemanden (fremden) zwingen nett zu dir zu sein egal wie alt