Vorschlag zu Artikel 6 GG

7 Antworten

Naja, eine Verfassung hat in erster Linie den Zweck die staatliche Ordnung zu binden bzw. zu verpflichten.

Ein solcher Absatz wie du ihn beschreibst, unabhängig seiner Intention ist da etwas fehl am Platz, da er offensichtlich nicht die genannte Ordnung oder die Staatsgewalt betrifft.

Man könnte ihn allenfalls so umformulieren, dass er die Staatsgewalt dazu auffordert, für solche Umstände zu sorgen.


Jonathan45 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 18:13

Natürlich ist es mehr ein moralischer Appell, den man schlecht überwachen kann, das ist mir klar.

Was denkt ihr?

Wenig. Ich denke 'bemühen' ist ohnehin schwach, denn das sagt im Endeffekt nichts aus. Ansonsten weiß ich auch nicht, warum das auf Kinder beschränkt sein sollte und letztlich sind der Schutz der persönlichen Ehre und der körperlichen Unversehrtheit etc. bereits an anderer Stelle im Grundgesetz verankert.

Insofern halte ich den Absatz auch für etwas überflüssig, man sollte ggf. anfangen seelische Grausamkeit bzw. das Recht davor geschützt zu werden eher unter Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit fassen, das braucht aber m.E. keinen neuen Absatz in Art. 6.
Zumal das GG eher Abwehrrechte gegenüber dem Staat normiert.

Nebenbei hat Art. 6 bereits einen dritten Absatz, ich hoffe das ist dir klar.


Artus01  09.02.2025, 18:42
Zumal das GG eher Abwehrrechte gegenüber dem Staat normiert.

Genau so ist es.

Jonathan45 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 18:16

Stimmt, dass hab ich übersehen, das ist mir jetzt peinlich! Dann wäre es ja sogar der Absatz Nummer 6.

Es wird seit so vielen Jahren gefordert, dass endlich Kinderrechte ins Grundgesetz kommen, doch es tut sich nichts.


Jonathan45 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 18:19

Eben! Deshalb sollte man sich Gedanken machen um Vorschläge, auch wenn sie noch nich zu 100% ausgereift sind.

Sorry, nein. Das GG richtet sich als Vorschriftengeber an den Staat und sein Handeln. Das GG regelt nicht den Umgang der Bürger untereinander. Dazu dienen die allgemeinen Gesetze wie z.B. das BGB.

Kinder und Jugendliche haben bereits das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Und so manches Kind oder eher Jugendliche könnte das dann "falsch" verstehen und sich aufführen wie der Allerletzte: Man "muss" ja nett zu ihm sein.

Desweiteren kannst du niemanden (fremden) zwingen nett zu dir zu sein egal wie alt