Sie hat mich geschlagen! Ist das legal?
Im Mittagstisch habe ich das Essen nicht gemocht und mein Gesicht verzogen. Die Leiterin kam zu mir und nahm mich vor die Tür. Sie schaute mir direkt in die Augen und hat mich angeschrien. Sie drohte mich vom Schulhausdach zu schmeissen. Danach gab sie mir eine kleine Ohrfeige. Ich fühlte mich sehr bedrückt und das zeigte sich auch in meinen Noten. Ich habe es meinen Kollegen erzählt aber sie glaubten mir nicht. Ich habe grosse Angst.
4 Antworten
Geschichten aus dem Paulanergarten!
Aber zum Fall:
Alleine die Androhung einer Straftat ist eine Straftat (§ 126 StGB).
Auch die Ohrfeige ist eine Straftat nach § 223 StGB.
Da es keine Zeugen (es war ein 4-Augen-Gespräch) gibt, steht es Aussage-gegen-Aussage. Im Zweifel für den Angeklagten und es würde ggf. zu keiner Verurteilung kommen.
Ich glaube es auch nicht.
Da habe ich etwas mit deinen "Kollegen" gemein: Ich glaube dir auch nicht.
Das wäre krass wenn Lehrerin recht hätte dich aus dem Dach runter zu schmeißen. Denn das wäre sonst ein Körperverletzung und deine Lehrerin würde sich selbst sehr Straffbar machen.