Sie hat mich geschlagen! Ist das legal?

4 Antworten

Geschichten aus dem Paulanergarten!

Aber zum Fall:
Alleine die Androhung einer Straftat ist eine Straftat (§ 126 StGB).
Auch die Ohrfeige ist eine Straftat nach § 223 StGB.

Da es keine Zeugen (es war ein 4-Augen-Gespräch) gibt, steht es Aussage-gegen-Aussage. Im Zweifel für den Angeklagten und es würde ggf. zu keiner Verurteilung kommen.

Ich glaube es auch nicht.

Da habe ich etwas mit deinen "Kollegen" gemein: Ich glaube dir auch nicht.

Das wäre krass wenn Lehrerin recht hätte dich aus dem Dach runter zu schmeißen. Denn das wäre sonst ein Körperverletzung und deine Lehrerin würde sich selbst sehr Straffbar machen.