Scholz verliert die Vertrauensfrage, was jetzt?

4 Antworten

Guten Abend!

Bei einer verlorenen Abstimmung der Vertrauensfrage gemäß Artikel 68 Abs. 1 S. 1 GG wird das Ergebnis dem Bundespräsidenten mitgeteilt. Der Bundeskanzler kann sodann dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen (was Herr Scholz laut Medien bereits angekündigt hat). Der Bundespräsident könnte sich dem Verlangen des Bundeskanzlers weigern, bezweifle aber, dass er es tut.
Nach Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden. Das aus verfassungsrechtlicher Sicht.

Der Termin wird höchstwahrscheinlich der 23. Februar 2024 sein, an dem das Volk einen neuen deutschen Bundestag wählt.

Bis dahin heißt es für uns: abwarten!

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard


myotis  16.12.2024, 17:30

...und auch drüber hinaus, warten meine ich: am 24.02. haben wir ja ach noch keinen neuen Bundestag vor Ort...

Gott sei Dank. So war das ja auch vorgesehen, als Voraussetzung für Neuwahlen. Eine monatelang handlungsunfähige Minderheitsregierung bis zum Herbst bleibt uns erspart.

Hängepartie bis zu den Neuwahlen. Man eiert sich so durch. Ist ja nicht so, als ob der Bundestag aufgelöst würde. Jeder hat seinen Verantwortungsbereich.

jetzt gibt es Wahlkampf - wobei der eigentlich schon angefangen hatte - und dann Neuwahlen im Februar. Bis dahin bleibt Scholz im Amt, also genaugenommen sogar so lange, bis ein neuer Kanzler vereidigt wurde.