Neuwahlen obwohl Vertrauensfrage?

4 Antworten

Der Bundestag hat kein Selbstauflösungsrecht und auch niemand sonst kann unmittelbar den Bundestag auflösen und Neuwahlen ausrufen. Neuwahlen kann es nur geben, wenn der Kanzler die Vertrauensfrage stellt, diese verliert und dann der Bundespräsident auch den Bundestag auflöst (dazu ist er nicht verpflichtet).

Nach dem Bruch der Koalition hätte die Minderheitsregierung auch rein theoretisch noch bis zum Ende der Legislaturperiode weiterregieren können, niemand könnte Scholz dazu zwingen, die Vertrauensfrage zu stellen.

Nach entsprechenden Verhandlungen wurde dann eben der aktuelle Fahrplan vereinbart, um noch ausreichend Zeit zu haben, die Wahl vorzubereiten. Wenn die Vertrauensfrage heut wider Erwarten jedoch doch gewonnen wird, dann könnte es interessant werden, wie es weitergeht.

Weil dies dem demokratischen Prozess dienlich ist. Es ist sicherer einen Wahlkampf zu starten und Planungen für die Wahl zu beginnen, als dies sehr kurzfristig zu tun.

Da das Misstrauensvotum geplant ist, kann man auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass dies auch so geschehen wird.

Die sind noch nicht geplant, sondern lediglich VORLÄUFIG für diesen Tag angesetzt.

Sollte er - wider erwarten - nicht die Vertrauensfrage verlieren und nucht aus dem Amt scheiden, wird es eben keine Neuwahlen geben. Es ist besser, wenn alles vorher geklärt ist und dann nur noch losgelegt werden muss, als wenn man nichts voehrr plant und dann zackzack alles halbherzig machen muss.

Weil das Ergebnis berechenbar ist und man sonst in Stress mit dem Wahlkampf kommt. Die ganze Planung kostet Zeit und Kraft.