Sollte rauchen auch so behandelt werden wie kiffen?
Im Beisein von Minderjährigen ist das Kiffen verboten sowie in einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, öffentlichen Sportstätten und in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Auch in den Cannabisclubs und in ihrer Nähe darf nicht gekifft werden.
Umgewandelt auf rauchen:
Im Beisein von Minderjährigen ist das rauchen verboten sowie in einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, öffentlichen Sportstätten und in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Auch in den Raucherclubs und in ihrer Nähe darf nicht geraucht werden.
24 Stimmen
8 Antworten
Es wird Zeit, konsequent gegen Passivrauchen vorzugehen.
Cannabis ist eine bewusstseinserweiternde Droge, Zigaretten nicht!
Genau die gleichen Maßnahmen können überhaupt nicht ergriffen werden, weil die Verhältnismäßigkeit nicht gewährleistet wäre...
Aber vieles davon ist natürlich wünschenswert und durchaus sinnvoll, wenn man an Rauchverbote in der Gastronomie, in der Umgebung von Kindergärten usw. denkt.
Wobei das Konsumverbot auch für sog. CBD-Gras gilt, in dem nicht genug THC enthalten ist, um einen Rausch herbeizuführen. Ist in Sachen "Bewusstseinsveränderung" genau so wirkungslos wir Tabak.
Ich würde das Rauchen und sämtliche Tabakwaren komplett verbieten, wenn ich es zu sagen hätte.
Es ist und bleibt Selbstmord auf Raten.
Vielleicht sollten wir das auch mal auf die Handynutzung anwenden:
Keine Nutzung von Handys oder Tablets im Umkreis von 100m von Spielplätzen, ebenso ein Nutzungsverbot bei Aufsicht von schwimmenden Kindern...
Nicht nur das Rauchen, auch das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit. Ich halte die Einschränkungen und vor allem Bußgelder, die es im Zusammenhang mit dem öffentlichen Konsum von Cannabis gibt, für einigermaßen absurd. Meines Erachtens stellen sie eine unverhältnismäßige Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit dar. Die Unverhältnismäßigkeit wird offensichtlich, wenn man mal etwas vergleicht: Wer am Wochenende vor einer bayerischen Schule kifft, kann mit einem Bußgeld von 500 € sanktioniert werden. Wer unter der Woche und während der Schulzeit vor der Schule eine Flasche Wodka ext, wird vielleicht des Platzes verwiesen.
Ich bin nicht notwenigerweise dafür, den Gebrauch von Cannabis immer und überall zu erlauben. Viel eher bin ich dafür, den öffentlichen Gebrauch anderer Drogen gleichermaßen einzuschränken.
Die Votka schadet aber nur dem Trinker. Nicht die im Umfeld.
Dieses Argument fällt in sich zusammen, wenn man bedenkt, dass jede Form des Konsums von Cannabis gleichermaßen eingeschränkt ist. Auch der mittels z.B. Haschkeksen.
Abgesehen davon denke ich nicht, dass man als Raucher seinen Mitmenschen in nennenswertem Ausmaß schadet, wenn man nicht gerade in ihrer unmittelbaren Gegenwart raucht.
Schließlich denke ich auch, dass stark alkoholisierte Menschen tendenziell gefährlicher sind als stark cannabisierte Menschen.
Dafür bräuchte der Rauer/Kiffer auch nur die Windrichtung beachten, und selbst wenn nicht, ist der Effekt des Passivkiffens doch gering. Es geht wohl eher um die Vorbildwirkung, in der gesetzlichen Festlegung.
Selbstmord ist im Grundgesetz verankert.
https://www.kas.de/de/web/die-politische-meinung/artikel/detail/-/content/selbstbestimmt-sterben
Mord dagegen nicht
https://www.ka-news.de/region/rastatt/prozessauftakt-nach-toedlicher-verfolgungsfahrt-in-gaggenau-art-3231129