Dürfen Minderjährige Tabakwaren mitführen?
Dürfte ich als 17 jährige bzw. damals 16 jährige und somit minderjährige, Tabakwaren mit mir führen, ohne dass ich diese benutze?
Ich wurde schonmal wegen Alkoholkonsum nach meinen Personalien gefragt und anschließend wurde meine Tasche durchsucht, da ich versucht habe den Reißverschluss zu schließen und bei der Durchsuchung wurden meine Tabakwaren, also Zigaretten bzw. Tabak, Filterhülsen, Stopfmaschine usw. weggenommen und meine Freundin (W/16), die dabei war wurde ebenso kontrolliert und ihre fast volle Zigarettenschachtel eingezogen. Wir mussten beide mitkommen auf das Polizeirevier und unsere Eltern bzw. Erziehungsberechtigten wurden kontaktiert und mussten uns dort abholen.
Jetzt ist meine Frage, dürfen Polizeibeamte mich und meine Freundin einfach so kontrollieren, nur weil ich versuche meine Handtasche zu schließen?
Und dürfen die Beamten die Tabakwaren wegnehmen obwohl wir dort in diesem Moment nicht mal geraucht haben?
Ich weiß inzwischen, dass man in der Öffentlichkeit nicht unter 18 Jahren Tabakwaren konsumieren darf, aber Mitführen ist nochmal eine andere Sache, da dies nicht ausdrücklich verboten ist sondern nur der Kauf und der Konsum. Die Beamten kamen immerhin weil sie unseren Alkohol (den ich kaufen durfte ab 16) gesehen haben und dachten wir wären zu jung, also was hat dies mit den Zigaretten meiner Freundin zutun und mit dem Zubehör + Tabak in meiner Tasche?
Weder ich, noch meine Freundin wurden beim Rauchen gesehen und die Zigarettenschachtel meiner Freundin war die ganze Zeit in ihrer Jackentasche und meine Sachen waren alle in meiner Handtasche. Dürfen die Beamten mir und meiner Freundin also einfach so das ganze Zeug wegnehmen, ohne Beweis, dass ich wirklich geraucht habe? (Wir hätten ja auch die Tabakwaren für jemand anderen dabei haben können oder nur an privaten Orten wie z.B. zuhause geraucht haben, was ja laut Gesetz nicht verboten ist, da nur das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt wird). Wenn das Mitführen also eigentlich erlaubt ist, woher hatten die Beamten dann das Recht mich und meine Freundin zu kontrollieren und uns alle Tabakwaren abzunehmen ohne jedlichen Beweis?
5 Antworten

Das Mitfuehren von Tabakwaren in der Oeffentlichkeit ist Minderjaehrigen nicht verboten. Der Konsum von Tabakwaren darf ihnen aber in der Oeffentlichkeit nicht gestattet werden. Hat der Polizist also Anhaltspunkte dafuer, dass der Minderjaehrige die mitgefuehrten Zigaretten in der Oeffentlichkeit rauchen will, kann er ihm diese vorbeugend wegnehmen.

Das ist schon richtig, das hätten sie so eigentlich nicht gedurft.
Aber - wenn eindeutig klar ist, dass Du das Zeug rauchen wirst, darf man es Dir wegnehmen.

Unter 18 darfst du keine Tabakwaren besitzen. Und ja, die Polizei/ Ordnungsamt dürfen due einziehen.

Was davon? Wirf mal ein Blick ins JuSchG. Und für dessen Einhaltung sind Polizei, Ordnungsamt und ggf das Jugendamt zuständig.b

Jeglicher Erwerb von Tabakwaren ist Jugendlichen verboten. Ergo kann ein Jugendlicher nicht auf lealem Weg an Tabakwaren gelangen und besitzen die Tabakwaren illegal. Dazu kommt, dass Ihnen der Konsum verboten ist (in öff. Räumen). Um dies auch zu verhindern dürfen Jugendlichen natürlich Tabakwaren abgenommen werden, wenn sie diese in der Öffenrlichkeit mirführen.

Jugendschutzgesetz (JuSchG)
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1.
an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2.
durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

Nein, der Erwerb ist Jugendlichen nicht verboten. Die Abgabe an Jugendliche ist verboten. Jugendliche unterliegen in dem Zusammenhang keinerlei Verboten. Die Verbote richten sich an Erwachsene. Es heißt nämlich Jungenschutzgesetz und nicht Jugendkriminalisierungsgesetz.
Ein Verbot für Jugendliche müßte ja auch mit einer Strafe/Buße belegt sein. davon steht aber in keinem Gestz irgenwas.

Konsum darf nicht gestattet werden. Dass er Jugendlichen verboten ist steht da nicht.


Die Polizei in Baden-Württemberg ist überbesetzt. Da ist mal Einsparpotential.

das ist das Jugendschutzgesetz, ja , sie dürfen und MÜSSEN


um es korrekt auszudrücken und verständlicher: Tabakwaren dürfen nicht an Minderjährige herausgegeben werden
Steht wo?