Begleitendes fahren?

3 Antworten

Die Aufgaben der eingetragenen Begleitperson bestehen nach dem Gesetz darin, dem minderjährigen Fahranfänger vor-, während- und nach der Fahrt als Ansprechpartner*in bei Fragen und Problemen zur Verfügung zu stehen sowie während der Fahrt nötigenfalls Tipps und Ratschläge zu erteilen. Die Begleitperson hat jedoch auadrücklich nicht die Rechte und Pflichten eines Fahrlehrers und sie darf rechtlich gesehen auch ausdrücklich nicht aktiv in die Bedienung des Fahrzeuges eingreifen. Deshalb, muss sie die Bedienelemente des Fahrzeuges auch nicht erreichen können und darf deshalb auch hinten sitzen, sofern sie von der Rückbank aus ebenfalls in der Lage ist, das Verkehrsgeschehen zu beobachten und von dort aus nötigenfalls auch Tipps und Ratschläge erteilen kann. Das ist bei den allermeisten Fahrzeugen der Fall. Was nicht zulässig wäre, das wäre, wenn die Begleitperson zum Beispiel bei einem Transporter mit einer Trennwand die lediglich über eine kleine Scheibe verfügt, hinten sitzen würde, da sie von dort aus das Verkehrsgeschehen nicht (ausreichend) überblicken kann.

Beim Alkohol gilt für die Begleitperson die 0,5 Promille- Grenze, für den Fahranfänger gelten 0,00 Promille!.

Mfg

Die Begleitperson muß vorne sitzen und nüchtern sein. Ohne wenn und aber

MAB98  15.04.2023, 10:48

Sie muss nicht zwingend vorne sitzen.

https://www.bf17.de/faq/

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DerBayer80  15.04.2023, 10:49
@MAB98

Mein Stand ist, das die Person notfalls eingereifen können muss. Das kann sie ja nur wenn die vorne sitzt

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MAB98  15.04.2023, 10:55
@DerBayer80

Hab damals BF17 gemacht und es wurde uns so kommuniziert, dass die Person nicht zwingend vorne sitzen muss.

Sie soll auch nur "beratend" zur Seite stehen und ist kein Fahrlehrer, der aktiv eingreifen kann. Man muss ja auch bedenken, dass der Fahrzeugführer eine gültige Fahrerlaubnis hat und eben kein Status eines Fahrschülers.

Aber so wie sie Seite sagt, scheint es auch heute noch so zu gelten.

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RedPanther  15.04.2023, 10:56
@DerBayer80
Mein Stand ist, das die Person notfalls eingereifen können muss

Im Sinne von "ins Lenkrad greifen" darf sie das gar nicht.

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Sirius66  15.04.2023, 15:10
@DerBayer80

"eingreifen" nur verbal. Dafür kann sie auch hinten sitzen. Ob die Übersicht da die gleiche ist, mag fraglich sein, aber da sie nicht ins Lenkrad greifen darf, muss sie auch nicht in dessen Reichweite sitzen.

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In Deutschland muss die Begleitperson quasi in Hörweite sein. Sie soll ja Rat geben. Eingreifen darf sie eh nicht, also braucht sie auch nicht so sitzen dass sie ins Lenkrad greifen könnte.

Ansonsten gilt für die Begleitperson die normale 0,5 Promille Grenze. Und der BF17-Fahrer ist selbst dafür verantwortlich, dass er nicht fährt wenn die Begleitperson zu viel intus hat.