Arzt bricht Schweigepflicht?

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Vor einigen Jahren wurde das Gesetz dahin gehend geändert, dass bei schweren Gefährdungen des Kindeswohls die Schweigepflicht durchbrochen werden darf:

https://www.gesetze-im-internet.de/kkg/__4.html

Das ganze Verfahren wird hier in allen Stufen geschildert. Der Arzt hat hier wohl mit deiner Erziehungsberechtigten erörtert.

Gedacht war das Gesetz mal für extreme Notlagen wie Gewalt etc. und sicherlich nicht für Rauchen. Aber aus Gesetzen mit solchen schwammigen Begriffen kann eben jeder machen, was er will. Siehe mit Volksverhetzungsparagraphen, "Fake News" und dergleichen mehr.


DocPsychopath  08.01.2025, 15:39

Freut mich, dass ich helfen konnte.

Das liegt daran, dass Du (noch) minderjährig bist. Der Arzt hat das Deiner Mutter mitgeteilt- die ist verantwortlich für Dich, aber sonst niemanden. Anderen gegenüber gilt seine Schweigepflicht absolut.

LA


Nicki371 
Beitragsersteller
 07.01.2025, 15:55

Das Thema Rauchen war auch nur ein Beispiel. Sie hat sich auch anderweitig geäußert

Linuxaffiner  07.01.2025, 16:09
@Nicki371

Ohne Dir zu nahe zu treten wollen, unangemessener Alkoholkonsum, Drogen jedweder Art, könnte die Mutter auch interessieren..

Nicki371 
Beitragsersteller
 07.01.2025, 16:12
@Linuxaffiner

Alles Dinge denen ich regelmäßig nachgehe ja , aber tatsächlich , hab ich der Ärztin nichts von erzählt. Würde ich mittlerweile auch nicht machen , meine Psychologin hat mich mehr oder weniger komplett verurteilt als ich ihr mitteilte das ich gelegentlich Cannabis konsumieren würde , und das war sogar nur die halbe Wahrheit. Stell dir vor ich hätte ihr erzählt das ich Tag ein Tag aus von früh bis spät am kiffen bin? Was sie dann wohl mit mir gemacht hätte🤷🏻‍♂️

Linuxaffiner  07.01.2025, 16:20
@Nicki371

Ich kann Dir nur den Rat geben - lass die Finger von dem Zeug. Damit schädigst Du Dich auf Dauer selber und Deine Lebenserwartung sinkt signifikant..

Alles Gute für Dich..

LA

Nicki371 
Beitragsersteller
 07.01.2025, 16:51
@Linuxaffiner

Ja , weis ich , ist aber Momentan das geringere Übel .
danke!

Grundsätzlich hat der Arzt eine Schweigepflicht, auch wenn du noch nicht 18 bist.

Da du aber mit 17 rauchend gegen das Gesetz verstößt, liegt es im Interesse deiner Eltern darüber bescheid zu wissen und entbindet zumindest in diesem Fall von der Schweigepflicht. Wenn er erzählt, dass du 46 mal am Tag masturbierst und die ganze Nacht am PC zockst, allerdings nicht...


Nicki371 
Beitragsersteller
 07.01.2025, 15:54

Rauchen unter 18 alleine , verstößt gegen kein Gesetz!
dabei wäre es wichtig zu wissen in welchem Umfeld ich rauche , was in dem Fall nicht gefragt wurde

Xandros0506  07.01.2025, 15:27
Grundsätzlich hat der Arzt eine Schweigepflicht, auch wenn du noch nicht 18 bist.

Korrekt. ABER:

Der Arzt muss für eine Behandlung eine Einwilligung des Patienten bekommen. Bei Minderjährigen stellt sich dann die Frage, WER diese Einwilligung erteilen darf. Und das sind eben die Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. der Vormund.
Diese Person(en) können eine Einwilligung zur Behandlung nur dann rechtsgültig erteilen, wenn sie aufgeklärt werden - über die festgestellte Situation, die Ursachen und die geplanten Behandlungsmaßnahmen....

gehtnixgibtnix  07.03.2025, 15:48

Nicht das Rauchen an sich ist verboten. Der Verkauf an unter 18 jährige ist verboten.

Eltern dürften ihrem 14 jährigen Kind erlauben Zigaretten zu rauchen und Sekt zu trinken. Gar kein Problem.

Auch in vielen Jugendhilfe Einrichtungen dürfen die Jugendlichen mit 14 rauchen, wenn ein Elternteil zugestimmt hat. Und das sogar unter Aufsicht des Jugendamts.

Find immer cool wie das vergessen und weggelassen wird wenn es zu dem Thema kommt.

DerCaveman  08.01.2025, 03:36
Da du aber mit 17 rauchend gegen das Gesetz verstößt ...

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das Minderjaehrigen das Rauchen verbietet. Viele interpretieren allerdings die Regelungen des Jugendschutzgesetzes dahingehen falsch, dass diese ein solches Verbot enthielten. Tatsaechlich untersagt es jedoch nur Erwachsenen, Minderjaehrigen das Rauchen in der Oeffentlichkeit zu gestatten oder in der Oeffentlichkeit Tabakwaren an Minderjaehrige abzugeben.

Auch in den Strafvorschriften und den Bussgeldvorschriften des Jugendschutzgesetzes findet sich keine Straftat und auch keine Ordnungswidrigkeit, die ein Minderjaehriger mit dem Konsum von Tabakwaren begehen koennte.

Nicki371 
Beitragsersteller
 07.01.2025, 15:58

Und zusätzlich , war das Thema Rauchen nicht das einzige , wie erwähnt.

zum anderen ging es in der Tat darum das sich sowohl Hausarzt als auch Psychologe/psychiater über meine 2 Stunden die ich von mir selbst aus am Tag am Handy bin , bei meiner Mutter aufgeregt haben. Nicht nur das 2 Stunden Handy am Tag heutzutage für einen 17 jährigen fast Nobelpreis verdächtig ist , ne das sich darüber auch noch aufgeregt wird weil es „viel zu viel ist“