Verstoss Jugendschutzgesetz?
Wie ist es möglich, dass eine Mutter ihre 17 jährige Tochter in ihrem Swingerclub arbeiten lässt und schon 3x vom Jugenamt erwischt wurde und es passiert nichts. Müsste die nicht mindestens die Konzession verlieren plus Geldstrafe?
6 Antworten
Ist diese Info der Presse bekannt?
Lokalzeitung oder Boulevard könnte das interessieren und wenn etwas durch die Medien geht wirkt das bei Behörden manchmal Wunder.
tja, wenn da alles auf Freiwilligkeit abläuft, da dauert es lange bevor da eine spürbare Konsequenz erfolgt. du kennst ja nicht den Schriftwechsel, der dort geführt wurde....
Wende Dich doch direkt ans Jugendamt und frag nach.
Das vielleicht nicht. Aber ein Anstoß an das Amt, da noch mal nachzuforschen. Und eine generelle Antwort, wie solcherlei normalerweise gehandhabt wird.
Die waren 3x vor Ort und haben die Jugendliche ertappt.
Bei was? Wie sie am Eingang den Betrag von den Leuten entgegen genommen hat?
Hinter der Theke stehen auch. Aber es ist ja egal was sie dort macht, sie darf den laden laut Gesetz während der Öffnungszeit nicht betreten
Warum darf die denn nicht im Swingerclub arbeiten? Sie wird vermutlich keine körperlichen Dienste gegen Geld anbieten und wenn sie eine Thekenkraft ist, hat sie auch mit dem Treiben im Club nichts zu tun.
Wieso? Arbeitet sie als Prostituierte? Weißt du nicht? Was kümmert es dich, sie wird dem Jugendamt glaubhaft klargemacht haben können, das sie keinen Einflüssen ausgesetzt ist, die den Jugendschutz betreffen.
Weisst du eigentlich was ei Swingerclub ist? Das hat nichts mit Prostitution zu tun. Dort darf manerst ab 18 rein und logischer weise auch erst ab 18 arbeiten. Sie arbeitet als Thekenkraft.
Siehst du und genau da ist die Krux, sie hat mit dem Swingern nämlich gar nichts zu tun, nur weil man unter 18 nicht teilnehmen darf, was völlig legitim ist, kann man trotzdem da arbeiten. Im Thekenbereich ist üblicherweise ein eher gesitteteres Verhalten zu beobachten, das sich durchaus mit jeder Dorfdisko vergleichen lässt, die machen da keinen Gangbang auf dem Tresen.
Also meine Frau und ich vögeln regelmässig im Barbereich.
Hadt du das Jugendschutzgesetz mal gelesen? Sollte in jeder Gastätte usw hängen. Da steht klipp ind klar, das jugendlich in solchen Läden keinen zutritt haben
Du möchtest also nicht, das die Nachbarstochter deiner Frau und dir beim Vögeln zusieht? das ist natürlich etwas ganz anderes. Wenn das Jugendamt schon DREIMAL da war und KEINE Anzeige erstattet wurde, ist es entweder Fehlverhalten vom Jugendamt, der Polizei oder es ist schlichtweg kein begründeter Anlass.
Was arbeitet die 17jährige denn da? Wenn sie die Räume am Vormittag reinigt sollte das eigentlich unproblematisch sein.
Sie arbeitet abends während der Öffnungszeiten hauptsächlich an der Theke.
Auch dann muss das kein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz sein, wenn es eine entsprechende Kleiderordnung für den Thekenbereich gibt.
Vor der Theke finden sexuelle Handlungen statt
Dann ist es durchaus jugendschutzrechtli bedenklich. Vielleicht wurde ja auch eine Strafe verhängt, was aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt ist. Wenn die Tochter bald 18 wird und dort arbeiten möchte, ist es schwierig, weitere Maßnamen einzuleiten.
Aus Datenschtzrechtlichen Gründen keine Auskunft