Kein Kondom und Schwanger- kann er mich verklagen?

3 Antworten

Ja, könnte er... und du machst dich nebenher auch noch strafbar.

Zumindest dann, wenn du ihn vorsätzlich über die Verhütung getäuscht hast, also gewusst und beabsichtigt hast, dass er mit dir zwar freiwillig "piepst", ohne zu wissen, dass nicht verhütet wird. Und wenn du so direkt fragst dann handelst du ja offensichtlich mit Wissen und Wollen.

Damit hast du dann - wie man es juristisch nennt - unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Vermögensschaden herbeigeführt (In Form des Kindesunterhaltes, der dann mal fällig wird) und noch viel schlimmer nach §177 Abs 5 Nr. 3 eine Vergewaltigung begangen, da das Opfer (der Mann in diesem Fall) deiner Einwirkung schutzlos ausgeliefert war (er wusste halt nichts davon, dass du nicht verhütest, konnte und durfte aber davon ausgehen, weil du das eben so vorgespielt hast). Mindeststrafe hierfür schon mal ein Jahr bis zu 5 Jahre für diesen konkreten Fall. Und dabei kommt es dann theoretisch sogar nicht mal darauf an, ob du schwanger wirst... Du hast ja sein selbst erzeugtes Unwissen ausgenutzt um unter Umständen, in die er nicht eingewilligt hat Sex mit ihm zu haben. Das reicht auch ohne Schwangerschaft schon aus, um eine Vergewaltigung vorzuwerfen.

Das ist eben kein "Pillenversagen" oder "geplatztes Gummi", was man allgemein als Risiko bewusst in Kauf nimmt sondern vorsätzliches und bewusstes Täuschen über eine "Geschäftsgrundlage" (einvernehmlicher Sex unter den Bedingungen, dass verhütet wird). Auch so etwas kann eine Vergewaltigung sein. Also mit Nichten ein Kavaliersdelikt!!!
Auch kommt nach §263 BGB Betrug auf die Anklageschrift wenn's ernst wird. Bei der Schadenssumme die dann entsteht (das werden ganz fix 5- bis 6stellige Beträge) geht's da nicht mit der Mindeststrafe vom Platz, da sei dir sicher. Das Spektrum liegt bei bis zu 5 Jahren Guantanamo.
Das rechtfertigt mindestens mal eine Strafanzeige und ich als Kerl würde die auch definitv erstatten.
Von der Strafbarkeit mal ganz abgesehen begründet es ggf. auch eine zivilrechtliche Regresspflicht dir gegenüber was die Unterhaltsleistungen des Mannes gegenüber dem Kind betrifft - sprich, sobald du arbeiten kannst darfst du (in dem Fall sogar bis zur Bare - Forderungen aus Straftaten verjähren nicht und unterliegen auch bei einer Insovenz der Aussonderung - ergo die Restschuldbefreiung greift dafür nicht) an den Kerl zahlen. Und deinen eigenen Unterhaltsanspruch aufgrund der schwangerschaftsbedingten Arbeitspause hast du natürlich ohnehin verwirkt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Rotfuchs716  04.04.2024, 02:48

Der Tatbestand der Vergewaltigung setzt in den meisten Ländern voraus, dass das Opfer weiblich ist. Betrug dÛrfte hier jedoch vorlliegen, aber mehr auch nicht.

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LordofDark1981  04.04.2024, 02:54
@Rotfuchs716

Das ist in Deutschland aber definitiv nicht der Fall (sonst Stünde es ja im Gesetz) und es wäre auch ein Verstoß gegen das verfassungsmäßige Gleichbehandlungsgebot. Lies dir den § durch, dann siehst du das. Platt gesagt, sonst wäre es ja straffrei, wenn ein Mann von einem anderen zum Anals*x gezwungen würde. Und DAS ist definitiv nicht der Fall. Auch eine Frau kann ausdrücklich in jeder vom Gesetz erfassten Form einen Mann vergewaltigen und muss sich dann auch der Justiz und einem Verfahren stellen.

Die einzige Strafrechtsnorm in Deutschland - by the way - , die nur Männer als Täter erfasst ist Exhibitionismus, und das auch nur, weil sonst eine stillende Frau auch angeklagt werden müsste nach der Teil-Rechtsnorm, die nur Männer adressiert, es also Unterschiede aus gutem Grund gibt.

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Rotfuchs716  04.04.2024, 02:58
@LordofDark1981

Homosexuelle Übergriffe sind grundsätzlich strafbar, aber fallen meist nicht unter den Vergewaltigungsparagrafen. Es kann sein, dass Deutschland bei der Definition des Tatbestandes eine Ausnahme bildet. In Frankreich und in der Schweiz zum Beispiel muss das Opfer zwingend weiblich sein weil es so im Gesetz definiert wurde.

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LordofDark1981  04.04.2024, 03:00
@Rotfuchs716

Dann halten die Schweizer und Franzosen das mit der dementsprechenden Gleichberechtigung nicht so wie es hierzulande der Fall ist. Mag ja sein. Eine jede Nation ist ja autonom in ihrer entsprechenden Gesetzgebung.

Mag wohl sein. Außerdem kann sich auch die Dame der Schöpfung entsprechende Hilfsmittel beschaffen, um den Mann - auch wieder Willen - an*l zu penetrieren. Und das wäre genau so eine Vergewaltigung dann, wie das Stealthing, egal ob mit männlichem oder weiblichen Opfer nach dem §177 StGB (BRD)... jetzt happy ;)

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Nein, du kannst nicht verklagt werden.

Schlau ist es trotzdem nicht, ohne Kondom mit jemandem zu schlafen, der nicht der feste Partner ist.

Und ganz besonders hinterhältig ist es, demjenigen dann auch noch ein Kind anzuhängen.

wenn du absichtlich schwanger werden wolltest und deshalb falsche Angaben machtest damit er dich gegen seinen Willen schwängert würde das, zumindest theoretisch, den Straftatbestand von arglistiger Täuschung erfüllen.

Woher ich das weiß:Recherche