Dürfen Feldjäger den Verkehr regeln?
Bei uns ist eben sein Konvoi von der Bundeswehr gefahren, die haben irgendwelche Fahrzeuge verlegt oder so. Und an einer Kreuzung haben Feldjäger mit Motorrad versucht den Verkehr zu regeln damit die Kreuzung nicht blockiert ist wenn die da Fahrzeuge da kommen.
Ein LKW-Fahrer wollte aber einfach nicht weiterfahren weil die Ampel rot war und er meinte, Feldjäger können ihm gar nichts sagen, wenn die Polizei den Verkehr nicht regelt gelten für ihn die normalen Verkehrsregeln. Hat er auch durchgezogen bis es grün wurde
Aber mich interessiert wer nun Recht hatte? Warum haben die Feldjäger dann Blaulicht und so wenn die eh keine Sonderrechte haben? Und warum lassen die das nicht direkt die Polizei machen, wenn die eh nichts tun dürfen?
8 Antworten
Ich vermute, dass sie als angemeldete Kolonne unterwegs waren und diesen lediglich sichern wollten, da viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen, was in so einem Fall die StVO vorschreibt.
Besser so als wenn sie zu spät kommen und irgendein Unwissender in den Konvoi einfährt. Da sind bereits sehr schlimme Unfälle passiert...
Jeder darf den Verkehr regeln, im Rahmen der geltenden Gesetze.
Frage sie doch. Feldjäger, die Militärpolizei der Bundeswehr, sind mit Blaulicht und Einsatzhorn unterwegs, wenn sie Aufgaben im militärischen Ordnungs- und Verkehrsdienst, bei Sicherheitsaufgaben oder zur Unterstützung im Katastrophenschutz wahrnehmen. Sie haben auch das Recht, Personen anzuhalten, zu überprüfen und festzunehmen, wenn dies im Rahmen ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Feldjäger sind außerhalb militärischer Anlagen Zivilisten gegenüber nicht weisungsbefugt.
Und ein Blaulicht hat mit Sonderrechten im Straßenverkehr genau gar nichts zu tun.
Selbstverständlich ist nur Blaulicht genau das nämlich ein Sonderrecht. Es kann auch als Absicherung einer Gefahren- oder Unfallstelle eingesetzt werden. Eine Verkehrslenkung hat nicht stattgefunden, die Fahrzeuge wurden lediglich zum Anhalten gebracht, und es wurden Zeichen geben das weitergefahren werden kann, und das ist keine Verkehrslenkung, wie sie nur die Polizei durchführen darf..
Das ist schlichtweg falsch. Blaulicht darf nur von damit ausgerüsteten Fahrzeugen im Rahmen des § 38 StVO gegeben werden und hat mit den Sonderrechten nach § 35 StVO nichts zu tun.
ich fahre seit über 30 Jahren Fahrzeug mit Blaulichtanlagen im öffentlichen Straßenverkehr, was willst Du mir da jetzt erzählen oder beibringen?
Sonderrechte = nur Blaulicht
Wegerecht = Blaulicht und Signalhorn.
Und um es auf den Punkt zu bringen, die Feldjäger haben ähnliche polizeiliche Befugnisse, wenn es um den militärischen Bereich oder einen Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum geht, und das umfaßt auch eine Absicherung einer Kolonnenfahrt im solchen.
ich fahre seit über 30 Jahren Fahrzeug mit Blaulichtanlagen im öffentlichen Straßenverkehr,
Und ich seit fast 30 Jahren, nämlich seit 27 Jahren. In § 35 StVO steht nichts von "Sonderrechte = nur Blaulicht", da die Sonderrechte personenbezogen sind (außer beim Rettungsdienst, siehe § 35 Abs. 5a) und dafür das benutzte Fahrzeug noch nicht mal ein Blaulicht haben muss.
Mir brauchst du da also auch nichts zu erzählen.
Wenn du was zum Thema beizutragen hast, erläutere es oder halt den Rand!
Ich habe hier meine Aussage hinreichend begründet, nämlich mit der nicht vorhandenen Aufgabe der Feldjäger für zivilen Verkehr und dem § 35 StVO! Also, wo bleibt dein Beleg?!
Genau, deshalb machen Polizei und Rettungsdienste ihr Blaulicht auch nur zur Volksbespaßung an.
Den Unterschied zwischen Wegerecht und Sonderrechten scheinst du nicht zu kennen.
Ich wiederhole mich: Sonderrechte sind nicht von Sondersignalen abhängig!
Zur Inanspruchnahme der Sonderrechte gem. §35 StVO ist das Blaulicht völlig egal.
So sieht's aus. Denn Sonderrechte sind nach § 35 StVO personengebunden und nichtt fahrzeuggebunden.
Pauschal so leider nicht richtig. Beim Rettungsdienst z.B. sind die fahrzeuggebunden.
Grundsätzlich gilt, die niedrigste Priorität hat rechts vor links, sind Schilder da, gelten die, ist eine Ampel da und an, gilt die, und gibt ein Polizist eine Anweisung, gilt unabhängig von der Ampel die!
Feldjäger sind als Militärpolizei grundsätzlich auch Polizei, in dem Moment, wo eine Kolonne des Militärs durchfährt, dürfen sie da auch den Verkehr regeln/ absichern, in dem Fall überschneiden sich Zuständigkeiten der Landespolizei und MP
Fast richtig. Die Aufgaben der Feldjäger überschneiden sich nicht. Aber Feldjäger haben hoheitliche Rechte, ebenso wie Polizisten.
Also die waren schon lange vor den anderen Fahrzeugen an der Kreuzung und haben die Fahrbahnen mit den Motorrädern gesperrt und alle anderen Autos durchgewunken damit der Weg frei ist. Das waren fast 5 Minuten bevor die anderen überhaupt da waren