Erfahrungen Rechtspfleger vs Jura?

Ich bin aktuell noch in einer Ausbildung zum Industriekaufmann bis Januar 2021, nur leider gefällt dies mir von Zeit zu Zeit immer immer schlechter. Ich habe mich einfach fachlich vergriffen und mir fehlt der Kontakt zu Menschen extrem.

Bei meinen aktuellen Nebenjob im Einzelhandel habe ich diesen Kontakt mit Menschen und das fasziniert mich, die Zeit verfliegt dort. Durch meine Ausbildung muss ich mich nur noch durchquälen, ich habe dauernde Schlafstörungen und Stimmungsschwankungen gepaart mit Selbstzweifeln. Ich habe oft nichts zu tun und die theoretischen Inhalte muss ich mir nuur noch reinzwingen, um Sie dann in den Prüfungen wieder auszukotzen.

Da bei mir auch während der Ausbildung das Interesse an rechtlichen Inhalten gewachsen ist, möchte ich direkt nach dem Ausbildungsende in die Justiz gehen.

Hat hier jemand Erfahrungen mit dem dualem Studium Rechtspfleger und oder dem Jura Studium?

Ich tendiere eher zum Rechtspfleger-Studium, jedoch habe ich Angst, dass mir nach dem dualen Studium die Aufstiegsmöglichkeiten fehlen und dass ich nur dem Zuarbeiter von den Richtern und Staatsanwälten sein werde. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob ich nicht direkt Jura studieren sollte. Recht begeistert mich und sollte ich einmal Richter sein, dann würde tatsächlich ein Traum für mich in Erfüllung gehen. Aber ich weiß nicht, ob ich das Studium packen würde und geschweige denn, wie ich dieses über die lange Zeit finanzieren sollte. Bafög würde ich wegen dem zu hohen Verdienst meines Vaters nicht bekommen. Unterstützen würde er mich sicher, aber ob er mir über 10 Jahre 1000 Euro im Monat zuschiebt, stelle ich stark in Frage.

Über Erfahrungsberichte zu beiden Berufsbildern wäre ich sehr dankbar.

Schule, Jura, Justiz, Richter, Staatsanwaltschaft, rechtspfleger, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Wer kann mir ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft richtig formulieren?

Guten Tag zusammen.

Ich hab vor kurzem ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen und muss eine Antwort zurück schicken. Kann den Text aber nicht richtig formulieren deswegen brauche ich eine Hilfe von euch. Hab selbst eins geschrieben und würdet ihr den vielleicht korrigieren oder anderes formulieren ?

Es geht darum dass mir ein Leistungskreditbetrug wegen nicht bezahlte Rechnung vorgeworfen wird. Die Rechnung stammte von eunem Rechtsanwalt den ich schon mal beauftragt habe mich zu verteidigen.

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich die Rechnung nicht absichtlich nicht bezahlt habe. Nachdem meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsanwalt nicht übernommen hat, habe ich die Rechnung per Post nach Hause bekommen. Aufgrund meiner wirtschaftliche Situation konnte ich die Rechnung nicht direkt bezahlen und nach paar Wochen sind mir alle Unterlagen verloren gegangen. Hab dann gewartet bis ich die Rechnung noch mal mit Mshnkosten bekomme. Bin auch mal zwischen durch umgezogen, hab bei meiner Freundin gewohnt und kann auch sein dass ich die Rechnung noch mal bekommen habe und einfach übersehen, oder vielleicht auch nicht bekommen habe. Ich bin bereit die Rechnung so schnell wie möglich komplett zu begleichen und bitte um Entschuldigung.

Mit freundlichen Grüßen

Wie findet ihr den Text? Vielleicht noch dazu schreiben ?

Recht, Briefeschreiben, Rechtschreibung, Staatsanwaltschaft
Haftbefehl wegen nicht gezahlter Geldstrafe was tun?

Hallo Leute

Ich wurde zu einer Geldstrafe verurteilt der Betrag war 2.400€...Ich habe die Raten eine Zeitlang gezahlt danach hatte ich Geldprobleme und konnte nicht weiter zahlen ...dann habe ich eine Ladung zum Strafantritt bekommen... ich hätte noch Sozialstunden beantragen können ...aber mein Anwalt meinte ich könnte auch nochmal ein Antrag auf Ratenzahlung stellen...da ich gerade einen neuen Job gefunden habe ...das habe ich dann auch getan...Nur bis heute kam keine Antwort! Der erste Antrag ist genau 10 Tage her und die Frist ist jetzt um! Das heißt ich hätte die Strafe schon antreten müssen ...Gestern habe ich dann ein Termin bei meinem Anwalt gehabt ...er hat dann erneut einen Antrag geschrieben und auch reingeschrieben... dass ich bis heute keine Antwort auf den ersten Antrag bekommen habe...obwohl ich mich an die Frist gehalten habe! Er meinte so schnell sammeln sie mich nicht ein...Aber ich bin da anderer Meinung... er sieht das alles viel zulocker ...Ich habe jetzt angst ...dass sie am Montag auf meine Arbeitstelle kommen und mich dort einsammeln?Nahause gehe ich aufjedenfall erstmal nicht ... Meint ihr man kann die Sache noch irgendwie aus der Welt schaffen?Ich will meine Arbeitstelle nicht verlieren wegen einer Geldstrafe... Kann alles nicht wahrsein ich habe früh genug einen Antrag gestellt und keine Antwort erhalten .Hätte ich das vorher gewusst hätte ich direkt Sozialstunden beantragt? Aber nein ich verlasse mich auf meinen Anwalt der garnichts ernstnimmt und am Ende stehe ich da ... 

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Geldstrafe, Haftbefehl, Staatsanwaltschaft, Strafe, Rechtslage Deutschland
Bewerbung bei der Polizei, eingestelltes Verfahren im Jugendalter gehabt (Nachweis dafür nicht mehr zu Hause auffindbar)?

Hallo liebe Community,

ich habe ein etwas seltsames Problem. Ich habe mich bei der Polizei beworben und als jugendlicher einen geringen Delikt verübt, der zur Anzeige gebracht wurde.

In einer Einigung mit dem Staatsanwalt/Gericht habe ich dann 20 Sozialstunden ableisten müssen, im Gegenzug wurde das Verfahren eingestellt.

Ich habe der Polizei diesen Sachverhalt in der Bewerbung auch offengelegt.

Diese möchte jetzt eine Bescheinigung von der zuständigen Staatsanwaltschaft haben, die mir jedoch ernüchternd sagte, dass solche "Kleinigkeiten" nicht beim zuständigen Gericht vermerkt werden, sondern nur noch im Erziehungsregister zu finden sind. Meine Eltern haben nie gedacht, dass der Brief vom Staatsanwalt von vor 7 Jahren jetzt einmal gebraucht werden würde... denn ich stecke jetzt in einer etwas unschönen Lage. Eine beglaubigte Kopie des Erziehungsregisters ist nämlich laut dem Bundeszentralregister nicht möglich und im Führungszeugnis oder auch erweiterten Führungszeugnis sind solche "Jungendsünden" nicht verzeichnet. (Begründung: Schutz des Bürgers und seiner Informationen).

FRAGE:

Wie kann ich jetzt der Polizei ein Dokument vorweisen, wenn dieses nicht auf legalem Weg kopiert, bzw an Dritte weitergegeben werden kann?

Ps: Danke für jede Antwort, ich bin mit meinem Latein hier am Ende

Bewerbung, Polizei, Recht, Staatsanwaltschaft, bundeszentralregister

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