Staatsanwaltschaft Antwortzeit?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kann sein, das der Brief noch in Bearbeitung ist.

Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur deinen Fall zu bearbeiten. Da kommen täglich hunderte neue hinzu.

Solltest du innerhalb von 4 Wochen nichts gehört habern, dann kannst du nachfragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

anonymerdenu 
Fragesteller
 02.11.2020, 05:13

Okay dankeschön :) Ja, soviel ist mir auch klar, nur bei der Polizei hat man immer direkt 1-3 Tage später einen Anruf bekommen, dass sie den Brief erhalten haben, deswegen hatte mich das verunsichert, dass das bei der Staatsanwaltschaft jetzt "so lange" dauert.

0
Deepdiver  02.11.2020, 05:16
@anonymerdenu

Es ist schon klar, das du schnelle Antwort erwartest. Aber leider sind die Gerichte und auch die Staatsanwaltschaft mit so vielen "Bagatellfällen" belastet, das es nun mal nicht immer schnell geht.

Wenn du ein Aktenzeichen hast, kannst du auch mal anrufen und fragen, ob der Brief eingegangen ist.

Aber wier du schon selber sagtest, "Einschreiben" währe besser gewesen.

0
anonymerdenu 
Fragesteller
 02.11.2020, 05:17
@Deepdiver

Anrufen kann ich da immer nicht, das geht immer nur von 9-12 Uhr und man muss von der 115 durchgestellt werden, um die Zeit rufen da immer so viele an, man kommt fast nie durch.

0
Ich habe vor jetzt zwei Wochen (20.10.2020) einen Antrag gemäß §406 d StPO an die Staatsanwaltschaft geschickt.

Die Frage ist, ob du den als Minderjähriger überhaupt stellen kannst. Denn einen Antrag auf Mitteilung kann nur ein klageberechtigter Nebenkläger stellen, was du aber ohne rechtlichen Vertreter resp. Erziehungsberechtigten - wie man dir hier schon mehrfach gesagt hat - eben nicht bist. Insofern würde ich davon ausgehen, dass dieser Antrag ggfs. schlicht gar nicht weiter verfolgt wird. Siehe dazu u.a.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Gesetz_zur_Staerkung_der_Opferrechte_im_Strafverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=5

und hier speziell Abs. 4.1.1.2.b)

Dummerweise habe ich den Antrag als normalen Brief und nicht als Einschreiben geschickt.

Das ist ganz schlecht. Gerichtspost immer als Einwurfeinschreiben und/oder Fax mit Sendeprotokoll. Das ist schon wegen der ggfs. einzuhaltenden Fristen zwingend.

Oder brauchen die mehr als 2 Wochen um auf so etwas zu reagieren?

Je nachdem welche STA hier zuständig ist, würde ich mit keiner Antwort unter 4 Wochen rechnen.