Einstellungsbescheid "Täter konnte nicht ermittelt werden"?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo!

In aller Regel wird das Verfahren eingestellt und die Person zur Fahnung ausgeschrieben. Das klingt jetzt spektakulär, ist es aber kaum: Nach der Person wird nicht wie im TV mit Hubschraubern und Hunden gesucht (zumindest meistens nicht). Aber es gibt eine Fahndung zur Aufenthaltsermittlung und einen Suchvermerk im BZR. Falls die Person also mal von der Polizei angehalten wird, fällt die Suche auf und sie muss ihre aktuelle postalische Erreichbarkeit angeben.

Diese Info genügt der StA um das Verfahren wieder aufzunehmen. Eigentlich müsste man davon informiert werden - das wird aber leider allzu oft vergessen oder "absichtlich übersehen" 😉

Der Inhalt heißt also nicht, dass dieses Verfahren nicht mehr gefördert werden würde. Aber zumeist passiert auch nicht mehr als diese "leichte Fahndung", bei der es eben auf den Zufall ankommt ob er von der Polizei mal aufgegriffen wird oder nicht...

Natimichl 
Fragesteller
 30.10.2019, 12:41

Der Täter ist aber Unbekannt, woher wollen Sie dann wissen, dass es diese Person ist?

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Natimichl 
Fragesteller
 30.10.2019, 13:00

Aber eigentlich heißt es, es wird nichts mehr unternommen, da sie keinen Anhaltspunkt haben und nicht wissen nach wem sie suchen sollen

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Grinzz  30.10.2019, 13:15
@Natimichl

Oh, Verzeihung!

Ja, natürlich kann man nur nach jemandem fahnden, der auch irgendwie bekannt ist. Da habe ich die Frage wohl missverstanden 😳

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Natimichl 
Fragesteller
 30.10.2019, 13:29
@Grinzz

;D okay danke. Also heißt es eigentlich das es abgelegt wird, da man ja niemand ermitteln kann, da der Täter Unbekannt ist.

Der Wortlaut war ungefähr so: Das Verfahren wurde eingestellt, da der Täter nicht ermittelt werden konnte. Wenn der Täter doch noch bezüglich weiteren Ermittlungen ermittelt werde kann bekommt man Info.

Ich denke mal ist Standardsatz, aber heißt eigentlich der Fall wurde zu den Akten gelegt.

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Grinzz  30.10.2019, 13:47
@Natimichl

Ja genau. Die Akte wird weggelegt und kommt ins Archiv. Niemand ermittelt mehr irgendwie. Es ist in solchen Fällen zwar möglich, dass ein Täter noch ermittelt wird (etwa: Der Modus operandi wird wiedererkannt oder das Diebesgut wird irgendwo aufgefunden, etc.). Aber sicher ist dies keinesfalls.

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Natimichl 
Fragesteller
 30.10.2019, 14:36
@Grinzz

Vielen Dank für diese ausführliche sinnvolle Antwort :).

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Wenn der Täter in einem anderen Fall ermittelt wurde und er sich als "Nebenprodukt" auch als Täter in Deinem Fall entpuppt, bekommst Du erneut Nachricht.

Die Ermittlungen wurden eingestellt, das heißt, es finden keine Ermittlungen in diesem Fall mehr statt.

Sollten sich doch noch weitere Hinweise ergeben, z.B. meldet sich ein Zeuge, der eine Täterbeschreibung zu diesem Fall liefert, dann können die Ermittlungen natürlich wieder aufgenommen werden. Das dürfte aber nur gaaanz selten passieren.

Dieser spezielle Fall wurde ad acta gelegt, aber die gesuchte Person ist deshalb nicht aus den Akten verschwunden.

Du wirst informiert, sobald die Person wegen eines anderen Vergehens gefasst wird.

Aber eigentlich ist die Akte bereits abgelegt und es wird hier nichts mehr unternommen?

Genau so sieht es aus!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Natimichl 
Fragesteller
 30.10.2019, 10:58

Wurde bei dir auch etwas eingestellt? Ist wahrscheinlich wie beim Auto, wenn da der Täter nicht ermittelt werden konnte, dann hörst du auch nie wieder was davon

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