Hallo!
Du hast recht, du klaust das Geld nicht. Ein strafrechtlicher Diebstahl kommt aber ohnehin nur bei physischen Sachen in Betracht. Hier geht es aber um Einsen und Nullen. Es kann also gar kein Diebstahl sein.
Allerdings kommen hier andere Straftaten in Betracht. Allen voran §§ 202a, 263a StGB.
Du verschaffst dir - ganz bewusst - Zugang zu Daten, die nicht für dich bestimmt sind (nämlich der Wallet) unter Überwindung der Zugangssicherung (nämlich des Privat Keys). Also ist bereits das Verschaffen des Keys, wenn es in der Absicht erfolgt eine fremde Wallet zu plündern, strafbar.
Obendrein überweist du auch noch - unter unbefugter Verwendung dieses illegal erlangten Privat Keys - das Geld auf eine andere Wallet, zu der nur du Zugang hast. Das Überweisen selbst ist also bereits die nächste Straftat.
Für § 202a StGB können bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe und für § 263a StGB sogar bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe heraus kommen.
Zudem: Zivilrechtlich würdest du auf Ersatz des Schadens verklagbar sein. Neben einer evtl. Strafe, hättest du also vermutlich den Wert der ergatterten Coins in Euro wieder auszuzahlen.
Ergebnis: Abgesehen davon, dass es total unwahrscheinlich ist den Privat Key zu "erraten", du dürftest es auch gar nicht behalten.