Innerhalb welcher Frist kann man beim Friseur den Haarschnitt nachbessern lassen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo!

Du hast mit deinem Frisör einen Werkvertrag geschlossen. Er schuldete dir einen Haarschnitt, und du ihm das vereinbarte Geld.

Wenn du einen Mangel (Nichtgefallen) anmelden willst, nachdem du das Werk (den Haarschnitt) abgenommen hast, dann kommt es darauf an, ob du dir deine Rechte vorbehalten hast, vgl. § 640 BGB. Bist du ohne einen Vorbehalt aus dem Laden spaziert, kannst du aufgrund gesetzlicher Vorgaben gar nichts fordern.

Wie immer: Keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit. Obiger Text gibt meine Meinung und nicht die aktuelle Rechtslage wieder ;-)

Naja ich glaube, da hast du leider kein Glück, wenn dann macht er es aus Kulanz.

Du hattest den Haarschnitt ja schon gesehen, als du gezahlt hast und warst demnach auch damit einverstanden.

Ein kulanter Frisör wird versuchen, Dir die Haare nachzuschneiden, und zwar umsonst.