Kann eine Beleidigung als Frage formuliert werden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es kommt wohl - wie so oft - auf die genauen Details an.

Sofern hier der "mündigen Bürgerin" vorgehalten wird, sie wäre etwa eine Prostituierte oder würde es lieben "Blowjobs" an die Herren zu verteilen, dann kann ich darin durchaus die ehrverletzende Kundgabe der Nichtachtung erkennen. Für mich ist bisher eine Sachauseinandersetzung nicht zu erkennen. Hier geht es einzig und allein um die Diffamierung der "mündigen Bürgerin". Sie wird zum rein sexuellen Objekt degradiert, deren Meinung nichts wert ist und deren Worte kein Gewicht haben. Ob das nun als (rhetorische) Frage formuliert ist oder auf Suaheli dort steht, macht keinen großen Unterschied. Die eigentlich hinter der Frage stehende Aussage ("Du lutscht gerne Schwänze") ist eindeutig zu erkennen. Es ist auch keine reine Meinungsäußerung mehr, weil es hier einzig um die Diffamierung der "mündigen Bürgerin" geht. (Natürlich ist es eine Meinungsäußerung, aber eben auch eine Beleidigung - und zweiteres ist eben strafbar.)

Auf YouTube wurde dies sogar öffentlich gepostet, sodass ich mich hier auch schwer täte ein öffentliches Interesse gänzlich zu verneinen...

Kurzum: Für mich wäre das eine Beleidigung, egal ob als Frage formuliert oder eben nicht.

Anders läge der Fall aber, wenn es sich dabei tatsächlich um eine reine Nachfrage gehandelt hat. Wenn bereits ein vorangegangener Kommentar Andeutungen in die Richtung "mündig = gibt gerne Blowjobs" enthielt und der Fragende lediglich seine beim Lesen aufkommende Intention bestätigt haben wollte. Dann würde ich darin eine Eheverletzung nicht sehen wollen.

Insgesamt also ohne Kontext nicht zu beantworten 😀

Jeder Mensch weiß, was gemeint ist.

Aber jetzt rein rechtlich gesehen, nein. Ist ja nur eine Frage und keine direkte Beleidigung gegen die Person.

Kittyhawkins  29.09.2020, 22:26

Interessant. Dann frag mal einen Cop "Kann es sein, dass sie bescheuert sind?" 😁

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iSc0field  29.09.2020, 22:29
@Kittyhawkins

Kannst du nicht vergleichen. Es hängt natürlich immer vom Kontext ab. Wenn du einfach so zu einem Cop gehst und ihn fragst ob er bescheuert ist, greifst du ihn damit direkt an. Wenn du aber aus reiner "Unverständlichkeit" eine Aussage einer anderen Person gegenfragst, dann ist es keine Beleidigung. Wie gesagt kommt auf den Kontext an. Meine Antwort war auf die Frage in der Fragestellung bezogen, nicht auf die Allgemeinheit.

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Finsterlein 
Fragesteller
 29.09.2020, 22:32
@iSc0field

Stimmt und "sind sie bescheuert" ist eher rhetorisch, man nimmt also schon an das er bescheuert ist... , das mit den Blowjobs eher ein schlechter Witz

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Kittyhawkins  29.09.2020, 22:33
@iSc0field

Es gibt doch einen konkreten Kontext in der Frage. 🤷‍♀️

Wenn sich jemand als mündig bezeichnet und gefragt wird, ob damit gemeint ist, dass er Schwänze lutscht, müsste man schon extreeeeem auf der Leitung stehen, um nicht die Beleidigung darin zu erkennen.

Oder was ist an mündig unverständlich?

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Finsterlein 
Fragesteller
 29.09.2020, 22:35
@Kittyhawkins

Es ist ja keine persönliche Frage, sondern nur die Frage, was mit dem Wort gemeint ist. Man wertet doch nur das wort ab?

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Kittyhawkins  29.09.2020, 22:37
@Finsterlein

Schnucki, jeder WEIß, was mündig heißt. Das muss man sich nicht erklären lassen.

Abwerten und beleidigen ist übrigens so ziemlich das gleiche.

In diesem Fall wird aber die Person abgewertet, nicht das Wort. Nämlich vom mündigen Bürger zum Schwanz lutscher.

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iSc0field  29.09.2020, 22:39
@Kittyhawkins

Spekulationen haben vor Gericht leider keinen Wert. Für Alle kannst du leider nicht sprechen. Ich vermute, dass Murat, der gerade 2 Monate in Deutschland ist nicht weiß, was "mündig" bedeutet. Deswegen kannst du ihm nicht Beleidigung vorwerfen, wenn er dich normal fragt, ob damit Keule Lutschen gemeint ist.

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iSc0field  29.09.2020, 22:42
@Kittyhawkins

Du wachst morgens bestimmt auf und denkst, dass du ein Gelehrter der Denkkunst bist, oder? c:

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Kittyhawkins  29.09.2020, 22:44
@iSc0field

Nein, ich wache auf und denke "ScheiBe, schon wieder 5...🙄".

Aber das ändert nichts daran, dass ich schon ziemlich schlau bin. 😊

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Nein, dass ist Meinungsfreiheit, bzw. keine strafbare Handlung.

 "Mündig? Meinen sie Blowjobs?"
Wäre das eine Beleidigung?

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Das zeigt doch eher den (mangelnden) Geist / Verstand usw. des Fragestellers als dass es eine Beleidigung sein könnte.

Finsterlein 
Fragesteller
 04.10.2020, 14:45

Also ist es keine

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GutenTag2003  04.10.2020, 14:48
@Finsterlein

Für den, der die Frage gestellt hat, wohl schon ... oder eher eine Selbstbeschreibung

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