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Kann eine Anzeige wegen beleidigung gelten wenn es keine Zeugen gab?

gefragt von HellnaHellna am 03.06.2009 um 15:26 Uhr

Ein Freund hat von mir eine Anzeige wegen beleidigung bekommen. Dabei hatte an dem Tag die Polizei schon vor Ort dem Kläger gesagt das es keine Zeugen gibt und deshalb nichts gemacht werden kann. Jetzt kam der Brief. Sollte man einen Anwalt einschalten oder einfach die Aussage machen und fertig, oder gar nicht dazu äußern?


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MarcSu
beantwortet von MarcSu am 3. Juni 2009 15:27
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Wenn Aussage gegen Aussage steht, bringt eine Anzeige nichts, aus meiner Sicht brauchst Du keinen Anwalt.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 3. Juni 2009 15:29

Völliger Blödsinn!!!!! Aussage gegen Aussage gibt es nicht!

Kommentar von Ruedi am 4. Juni 2009 00:35

Quatsch mit Soße!!! Der Anzeigende ist der Zeuge. Fraglich ist nur, ob er vom Richter als glaubwürdig angesehen wird.


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Leonidas74
beantwortet von Leonidas74 am 3. Juni 2009 15:28
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Am Besten ist,garnich dazu äußern!!!Es liegt dann bei dem zuständigen Staatsanwalt ob er dann weitere Schritte einleitet,wenn es aber keine Zeugen gibt dann kann es dir eigentlich nix passieren.Das Problem ist auch das keine Rechtschutz wegen Beleidigung einspringt.

Kommentar von 9d8d6bbd046b0e354692603935945123smallHellna am 3. Juni 2009 15:32

okay, danke für den Rat


marco605167
beantwortet von marco605167 am 3. Juni 2009 15:29
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warheit erzählen bei der polizei oder ist es vorladung? was es bloß für leute gibt :(

das bußgeld bekommen nicht mal der kläger sondern der staat..

2 leute 2 aussagen im zweifel für den angeklagten ich würd kein geld für einen anwalt ausgeben :) nicht wegen so einer bagatelle ^^

Kommentar von 9d8d6bbd046b0e354692603935945123smallHellna am 3. Juni 2009 15:32

ja hab ich ihm auch geraten aber er meinte er kann sich das nicht leisten. Wegen so nem pille palle -.-


Volker13
beantwortet von Volker13 am 3. Juni 2009 15:28
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Die Polizei entscheidet nicht, ob ein strafverfahren eingeleitet wird. das macht die Staatsanwaltschaft.

Du kannst hier keine Aussagen zu einem bestimmten Verhalten erwarten. Anwalt einschalten!


mailo96
beantwortet von mailo96 am 3. Juni 2009 15:28
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man kann jemanden immer anzeigen. Egal ob bei der Polizei oder mit dem Finger.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 3. Juni 2009 15:31
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In welchem Stadium befindet sich die Anzeige? Kommt die von der Staatsanwaltschaft oder einem trotteligen Zivilkläger, bzw. dessen dann nicht minder trotteligem aber dafür umso geldgeileren Anwalt? Solange kein Verfahren eröffnet wurde, schmeiß den Kram in den Papierkorb! - Ohne Zeugen kein Beweis!


anonym
beantwortet von Wuschelwestie am 10. Juli 2009 14:25
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Ohne Zeugen oder Bandaufnahme kein Beweis! Ich würde alles abstreiten.


anonym
beantwortet von fastlink am 28. September 2009 10:41
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Anzeigen kann man das sicherlich. Es kann ja auch nicht sein, dass man jemandem ganz leise Ar..... Dr.... Pimberle hinterher ruft und straffrei ausgeht, nur weil das kein anderer gehört hat.

Die Staatsanwaltschaft wird hierbei die Sache entweder einstellen oder jedoch nach Würdigung der Umstände einen Strafbefehl erlassen, nach Widerspruch sieht man sich vor Gericht wieder.

Dort kommt es dann auf die Glaubwürdigkeit der Vorträge an, der Richter wird sich die ganze Geschichte erklären lassen und dann entweder keinen Zweifel mehr hegen und bestrafen oder Zweifel hegen an der Glaubwürdigkeit und/oder Vollständigkeit und Plausibilität der Geschichte und einen Freispruch durchführen.

Dabei wird auch die Vorgeschichte beleuchtet, wenn Dein Kumpel bereits solche Verfahren am Hals hatte, kann ein Richter eher dazu neigen, den zu verknacken.

Nur weil einer angibt, er habe nichts gemacht, heißt das noch lange nicht, das man das glaubt, das sagen nahezu alle Angezeigten "ich bin unschuldig und hab gar nichts gemacht....".

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, da kann alles mögliche rauskommen.


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